19.26

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde über das Justizbudget schon viel Positives ausgeführt. Dem kann ich mich durchaus anschließen. Rein monetär knackt das Budget erstmals die 2-Milliarden-Euro-Marke. Das ist viel Geld, das zur Verfügung gestellt wird, damit wir in Österreich Rechtssicherheit und Rechtsfrieden haben. Ich möchte die Gelegen­heit nutzen, mich bei allen Bediensteten im Justizbereich für die Arbeit, die im Sinne dieses Rechtsfriedens und dieser Rechtssicherheit geleistet wird, sehr herzlich zu bedanken. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Das Budget besteht aber nicht nur aus einem reinen Zahlenwerk, sondern ent­hält auch Wirkungsziele. Die Wirkungsziele, die das Budget 2023 im Justiz­bereich enthält, sehen ein wichtiges Ziel vor, nämlich dass die Gewähr­leistung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit auch durch die Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse erfolgt.

Ein wichtiger Punkt, den ich der Frau Bundesministerin in diesem Sinn sehr ans Herz legen will: Es ist natürlich wichtig, dass wir uns in einigen Rechts­bereichen – ich erwähne das Kindschaftsrecht, ich erwähne das ganze Familienrecht, das Scheidungsrecht und auch das Schadenersatzrecht; das sind alles Rechtsbe­reiche, die doch diskutiert gehören und in denen Reformbedarf gegeben ist – an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse anpassen, um eben genau das zu erreichen.

Ich will aber die Gelegenheit hier im Rahmen meines Redebeitrags zum Justizbudget auch nutzen, um auf einen Umstand hinzuweisen. Ich denke, dass der geschätzte Herr Klubobmann Wöginger von der ÖVP genau dieses Wirkungsziel falsch verstanden hat, wenn er davon spricht, dass nach Jahr­zehn­ten der Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention diese ange­passt werden muss. Da liegt ein fundamentales Missverständnis vor, denn es geht nicht darum, die EMRK so wie irgendein normales Gesetz zu behandeln, bei dem man meinetwegen aufgrund der Inflationsentwicklung Bestimmungen anpassen muss. Wenn man an der EMRK zu schrauben beginnt, so quasi aus einem inflationären Werteverlust heraus, weil man eben nicht mehr erkennt, was für ein Wert sie ist, dann rüttelt man wirklich an den Fundamenten des Staates. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

Ich möchte die ÖVP dringend einladen: Bitte, bitte beenden Sie diese Diskus­sion! Beenden Sie diese Diskussion auch vor dem Hintergrund, dass im Asyl­bereich natürlich Probleme zu lösen sind. Mit einer Änderung der EMRK lösen wir überhaupt kein Problem. Es ist nicht so – und dieses Framing muss man zurückweisen –, dass die EMRK Asyl à la carte gewährleistet. Das stimmt nicht! Keine einzige Änderung der EMRK wird dazu führen, dass wir im Asylbereich irgendwie weiterkommen. Vielmehr ist die EMRK eine riesige Errungenschaft, und ich bin sehr froh, dass unser Staatswesen sein Rechtssystem auf diesem Fundament aufbaut.

Bitte beenden Sie die Diskussion – ich bitte Sie noch einmal! –, das führt zu nichts! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Martin Graf: Man wird ja wohl noch diskutieren dürfen!)

19.30

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Zadić zu einer Stellungnahme zu Wort. – Bitte schön.