19.50

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich muss die Jubelstimmung ein bisschen bremsen, es tut mir leid, Frau Bundesministerin! Was ich nämlich nicht verstehe, ist: Wir Freiheitlichen stellen jedes Jahr Anträge, die Sie auffordern, im eigenen Wir­kungsbereich zu sparen. Kollege Stefan hat bereits einen sehr guten Antrag eingebracht, der ja Ihnen und auch ihrem Haus nicht neu ist, und ich werde jetzt auch wieder einen einbringen – ich kann es vorwegnehmen: Strafverbüßung im Heimatland. Da kommt aber von Jahr zu Jahr nichts von Ihnen, das man greifen könnte, sodass man da ein Bemühen sehen würde.

Es ist schön, dass Sie vom Finanzminister Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger bekommen – in Zeiten wie diesen, Zeiten der Teuerung –, natürlich gratuliere ich dazu. Es wäre aber auch wirklich wichtig, im eigenen Wir­kungsbereich zu sparen, und da kommt eigentlich relativ wenig, Frau Bundes­ministerin.

Für mich als Sprecher für den öffentlichen Dienst ist natürlich auch eines ein bisschen erschreckend, wenn man sich das Budget anschaut: 144 000 zu­sätzliche Planstellen im öffentlichen Dienst, davon entfallen sehr viele auf die Bildung, circa 50 000 (Zwischenruf des Abg. Taschner) – ja, sehr gut, Kollege Taschner –, 30 000 gehen an den Bereich innere Sicherheit, 20 000 für den Bereich Militärische Angelegenheiten – und null für die Justizwache!

Frau Bundesminister, ich kann Ihnen das jetzt nicht ersparen, obwohl ich Sie sehr schätze: Das ist Ihr Versagen und das Ihres Hauses, Sie haben es nicht geschafft! Warum ist das so? – Weil Sie die freien Planstellen, die es bei der Justizwache gibt, nicht besetzt haben, und somit haben Sie natürlich vom Finanzministerium auch nichts bekommen, obwohl Sie aufwendige Aufnahmemaßnahmen gesetzt haben. Das ist natürlich schon Ihr Versagen, Frau Bundesministerin, und das Ver­sagen der Generaldirektion in Ihrem Haus, dass man da säumig war und somit die Justizwache weiterhin überlastet ist.

Wenn sich der Kollege von der ÖVP hier ans Rednerpult stellt und sich bei der Justizwache und den im Strafvollzug Beschäftigten bedankt: Davon kann man sich nichts kaufen, das muss man so deutlich sagen. Der Strafvollzug ist in diesem Budget das große, große Stiefkind!

Ich weiß nicht, Sie haben sich wahrscheinlich um Richter, Staatsanwälte und vieles andere gekümmert, Frau Bundesministerin – vielleicht waren Sie auch mit der ÖVP beschäftigt –, und das ist auch gut so. Der Strafvollzug ist aber der große Verlierer in diesem Budget, das muss man so deutlich sagen, da muss ich die Jubelstimmung ein bisschen bremsen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist zu wenig und es ist auch ein bisschen verräterisch, wenn man sich als Abgeordneter einer Regierungspartei hier ans Rednerpult stellt und sagt: Ich bedanke mich bei den Bediensteten des Strafvollzuges! Man weiß nämlich ganz genau, dass da kein Cent, kein Euro in die Hand genommen wurde. Das ist natürlich keine gute Entwicklung und das enttäuscht mich eigentlich sehr.

Zu guter Letzt wieder eine Einsparungsmöglichkeit im eigenen Wirkungsbereich:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin Justiz und der Bun­desminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird auf­gefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“

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Das ist auch ein sehr soziales Anliegen, weil man natürlich seine Strafe lieber im Heimatland verbüßt als im fremden Land, und das würde sehr, sehr viel Steuer­geld sparen, das wissen Sie ganz genau.

Beim Antrag des Kollegen Stefan geht es darum, dass schön langsam die Spitals­kosten – da geht es jetzt nicht um die Zugangsuntersuchung, die eh im eigenen Wirkungsbereich vom Anstaltsarzt vorgenommen wird, sondern es geht um die vielen, vielen Ausführungen in öffentliche Krankenhäuser und um stationäre Aufnahmen, darum geht es – das Justizbudget auffressen. Da könnten Sie noch viel, viel mehr machen, in verschiedenste Richtungen, da ist Potenzial.

Mit diesen zwei Anträgen des Kollegen Stefan beziehungsweise von mir könnte man wirklich sehr, sehr viel machen. Man würde damit im eigenen Wirkungs­bereich sparen, ohne auf den Finanzminister angewiesen zu sein und öffent­liches Steuergeld in die Hand nehmen zu müssen. Ich hoffe, dass das irgendwann einmal fruchtet. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan

betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) – UG 13 in der 183. Sitzung des NR, am 15. November 2022.

Auf der Internetseite des Justizministeriums ist folgende Grafik über Insassinnen- bzw. Insassenstand nach Staatsbürgerschaft1 zu sehen.

In einzelnen Haftanstalten etwa in Wien, ist der Anteil an ausländischen Häftlingen weit höher als von inländischen Häftlingen.

Der durchschnittliche Vollkostensatz pro Hafttag betrug im Jahr 2014 100 Euro. im Jahr 2017 127,39 Euro, Im Jahr 2018 129,73 Euro und 2020 151,51 Euro. Die Zahlen von 2021 wurde von der Justizministerin bis zum 14. November 2022 nicht fristgerecht geliefert.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Hafttag in Österreich pro Häftling rd.160 Euro an Kosten verursacht, würde bereits eine 1%ige Senkung der Anzahl der in Österreich inhaftierten Ausländer eine Ersparnis von über mehreren Hunderttausenden Euro pro Jahr bewirken.

Gleichzeitig sind auch soziale Aspekte - wie etwa die Besuchsmöglichkeit von Fami­lienangehörigen, wenn Häftlinge ihre Haft im Heimatland verbüßen - zu berück­sichtigen. Soziale Aspekte, wie die Verbindung zu Familienangehörigen oder die Ver­ständigung mit der Muttersprache, sind die besten Voraussetzungen für eine Resozialisierung.

Dies würde der Justiz auch noch Ersparnisse im Bereich Dolmetscherkosten bringen und die übermäßige Auslastung der Dolmetscher reduzieren.

Es muss daher zur Entlastung unserer Justizanstalten und des Budgets zum Abschluss von Staatsverträgen kommen, welche gewährleisten, dass ein Teil der 4.549 in Österreich verurteilten ausländischen Staatsbürger vermehrt zur Haftverbüßung im eigenen Heimatland übernommen werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin Justiz und der Bundes­minister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträgen, welche gewährleisten, dass mehr in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernom­men werden, zu forcieren.“

1 https://www.justiz.gv.at/home/strafvollzug/statistik/insassinnen-bzw-insassenstand-nach-staatsbuergerschaft.2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.