20.01

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte in meiner Rede drei Punkte heraus­greifen, einerseits natürlich jenen, aus dessen Umfeld ich als Anwalt selber stamme, nämlich dass wir im Gesetz nach wie vor eine unbefriedigende Herangehens­weise haben, wenn es darum geht, bei einem Freispruch für einen Klienten Kosten zurückzuerhalten. Nämlich insofern: Wenn er freigesprochen worden ist, dann gibt es nur einen pauschalierten Kostenersatz, der nach wie vor mehr als unbefriedigend ist, denn man muss ja heute bei den großen Mammutprozessen, bei denen es auch wirtschaftliche Gutachten und sonstige Gutachten gibt, die letztendlich zu zahlen sind, auch klarstellen, dass der Delinquent, selbst wenn freigesprochen wird, zum Kostenersatz verpflichtet ist. Es kann in einer Rechts­ordnung, in der man sagt, man wird in dubio pro reo freigesprochen, nicht angehen, dass man dann auch noch die gesamte Latte der Kosten zu zahlen hat. – Das ist einmal ein wesentlicher Punkt, an dem wir vielleicht arbeiten wer­den. Es gibt im Hohen Haus einen Antrag unserer Fraktion dazu.

Der zweite Bereich ist: Ja, es ist richtig, dass mehr Geld für Richter da ist. Ja, es ist richtig, dass Staatsanwälte auch berücksichtigt worden sind. Aber es hilft der beste justizielle Ansatz nicht, wenn man den Mittelbau nicht dazu nimmt. Das heißt, das, was man heute umzusetzen hat, ist auch, dass man die Schreibkraft aufwerten muss, dass man die Stellenpläne so zu gestalten hat, dass, auch wenn der Richter nachnominiert wird, ausgebildet wird, auch der Mittelbau ent­sprechend versorgt wird.

Das, was fehlt – und das zeichnet auch die österreichische Justiz aus –, ist die Schnelligkeit. Wenn ich Vergleiche mit anderen europäischen Staaten hernehme, beispielsweise Italien, dann ist einer der Hauptpunkte einer Betriebs­ansiedlung heute in Österreich nicht das Geld, nicht die Steuerbelastung, sondern die Sicher­heit im Rechtssystem. Und das sollten wir uns vor Augen hal­ten. Das kann nur gewährleistet sein, wenn wir auch das Personal in diesem Bereich entsprechend berücksichtigen.

Der dritte Punkt ist ein langgehegter Wunsch von mir, den ich jedes Jahr, immer wieder an die Justizministerin herantrage und den wir heute mit einem Antrag noch einmal unterstrichen haben, nämlich dieses wirklich unselige Schauspiel, dass heute jeder Häftling privatversichert ist. Wir geben 70 Millionen Euro für Häftlinge aus, die privatversichert sind. Wir schaffen es nicht, eine Vereinbarung zwischen dem Sozialministerium und dem Justizministerium abzuschließen, dass diese in die gesetzliche Krankenversicherung fallen.

Warum? – Jetzt sollte man auch einmal die Kirche im Dorf lassen und sagen, warum man das überhaupt macht: weil in Österreich halt alles abgesprochen wird. Die Hauptversorgung dieser Häftlinge erfolgt nämlich in Niederösterreich, in einem Landeskrankenanstaltenbereich, der letztendlich der niederösterreichischen Landeshauptfrau zugeteilt ist. Und man teilt halt alles in Österreich fifty-fifty zwischen Rot und Schwarz auf. Das ist letztendlich der Grund, dass man seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten diese Regelung der Sozialversicherung schafft, denn dafür kriegt Niederösterreich schön bezahlt. Das heißt, auf Kosten von ganz Österreich werden die Häftlinge privatversichert, in Niederösterreich abge­rechnet. Das ist der wahre Hintergrund dessen, und das ist das, was halt irgend­wann einmal in Österreich abgeschafft gehört. (Beifall bei der FPÖ.)

Der letzte Punkt ist: Bei aller Liebe, ja, die Budgets sind erhöht worden, aber auf wessen Kosten? Wir sind heute bei 1,72 Milliarden Euro an Einnahmen, das sind Kosten, die letztendlich durch die Grundbuchgebühren, durch die einzelnen Gebühren, durch die Klagseinbringungen, die in jedem Jahr immer weiter gestie­gen sind, ihre Abbildung finden.

Da muss ich Frau Kollegin Becher recht geben: Ja, es sollte auch geprüft werden, ob das nicht rechtswidrig und verfassungswidrig ist, denn in Zeiten wie diesen kann es nur dann gehen, dass es eine kostendeckende Gebühr gibt, wenn sich diese auch abbildet. Man kann heute nicht von einer Kaufpreissumme 3,5 Pro­zent oder auch eine Eintragungsgebühr im Grundbuch verlangen, wenn das eigentlich eine verdeckte Steuer ist. Daher gehört auch hier der Wahrheit Rechnung getragen, dass diese Einnahmen immer zulasten der Bürger gehen, die diese Verkäufe durchführen. – Herzlichen Dank und, liebe Frau Justizministerin, alles Gute für Ihr Budget. (Beifall bei der FPÖ.)

20.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Mir liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor. Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit beendet.