20.15

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Zuseher! Ich werde mich jetzt mit der Untergliederung Fremdenwesen beschäftigen. Da sind die ganzen Asylgeschichten drinnen, und es ist ja eine dramatische Situation, die wir im heurigen Jahr in Österreich erleben: Rekordzuwanderung, über 100 000 ille­gale Asylbegehrer aus aller Herren Länder sickern in Österreich ein, überströmen und überfluten unser Land und gefährden somit auch den sozialen Frieden in diesem Land, belasten die Systeme bis an den Rand der Handlungsunfähigkeit – und wir haben einen Innenminister, der nichts dagegen macht, nämlich absolut gar nichts.

Karner hat seit seinem Amtsantritt keinen einzigen illegalen Grenzübertritt in Österreich verhindert. (Abg. Stocker: Das war der Kickl! Das war der Kickl, der nichts gemacht hat!) – Kollege Stocker, sparen Sie sich Ihre unqualifizierten (Abg. Stocker: Das war der Kickl! Sie wollen es nicht hören!), geradezu dümmlichen Zwischenrufe (lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP – Abg. Bürstmayr: He!) und vergleichen Sie die Asylzahlen in der Amtszeit von Herbert Kickl als Innen­minister (Rufe bei der ÖVP: ... nichts geschehen! Gar nichts! Nichts gemacht!) mit jenen unter Karner oder auch unter Nehammer! Also sparen Sie sich das und verkaufen Sie die Menschen nicht für blöd! (Abg. Stocker: Pferterln habt ihr gekauft!)

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt im Budget für das Jahr 2023 für das Fremdenwesen über 1 Milliarde Euro veranschlagt. Das ist absoluter Rekord, so viel war für das Asylwesen noch nie veranschlagt, und da muss man ja auch die Wahrheit sagen: Diese Milliarde, mehr als 1 Milliarde Euro, das ist ja nur die Kostengeschichte, die im Innenministerium anfällt, aber die Migrationsbewegung schlägt sich ja auf sämtliche Bereiche nieder: auf das Sozialsystem, auf das Bildungswesen, auf das Gesundheitswesen, das durch diese kulturfremden Men­schen aus aller Herren Länder, die hier eigentlich gar nichts verloren haben und die rasch außer Landes gebracht gehören, auch massiv belastet ist. (Ruf bei der ÖVP: Die hat der Kickl außer Landes gebracht!)

Meine Damen und Herren! Ich habe auch einen konkreten Antrag mit, und zwar einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Amesbauer und weiterer Abge­ordneter (Abg. Stocker: Taferlklasse Ausreisezentrum!) – das Ausreisezentrum fin­det sich auch darin (Abg. Stocker: Taferlklasse!); warten Sie ab, ich werde dazu kommen – betreffend „23 Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten für 2023“.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhal­tet, zuzuleiten:“

Der Entschließungsantrag wurde verteilt, liegt Ihnen vor. Ich werde ihn in den Grundzügen erläutern:

„Asylstopp-Jetzt“, sofort! Aus, Ende! Österreich hat keinen einzigen Asylantrag anzunehmen, ganz egal, was diese Herrschaften an der Grenze erzählen, denn die meinen es nicht ehrlich mit uns, sonst wären sie auch nicht illegal eingereist.

„Ermöglichen von ,Pushbacks‘“ – na, sofort! Ich rede mir den Mund wässrig, immer wieder fordern wir das, und dann muss ich mir sowohl vom Innenminister als auch von Kollegen Bürstmayr immer wieder sagen lassen, wir verstoßen gegen diese Forderungen, gegen das Unionsrecht, gegen die Menschenrechte (Abg. Krisper: Gegen die Verfassung!), sogar ein Verstoß gegen die Verfassung wird uns vorgeworfen.

Ja Kollegen: Na und? (Abg. Bürstmayr: „Na und“?! Ist das Ihr Ernst, Herr Kollege? Ist das Ihr Ernst?! – Weitere lebhafte Zwischenrufe.) Ja und? 100 000 Menschen haben gegen die Gesetze verstoßen, als sie unsere Grenzen überquert haben! Wir haben für die Sicherheit der Bürger in Österreich zu sorgen, und wenn es internationale Rechtsnormen gibt, die uns bei der Erreichung unserer nationalen Ziele im Wege stehen, dann haben wir diese Rechtsnormen zu beseitigen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Rössler.) – Aus, Ende, fertig! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf: Das ist kein großer Applaus!)

„Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG“ – Fremdenpolizeigesetz – „,Schlepperei‘“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na, ihr könnt ja mit Gust Wöginger reden, der hat ja vor Kurzem auch Andeutungen in diese Richtung gemacht (Abg. Taschner: Nein! Nein, das nicht!), nur meint sie Gust Wöginger nicht ernst.

Weiters: „Bestrafung von ,geschleppten‘ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB)“ –Strafgesetzbuch – „im Zusammenhang mit § 114 FPG“ – Fremden­polizeigesetz – „,Schlepperei‘ und“ – und jetzt kommt es, das ist besonders wich­tig – „Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetz­buch.“ (Abg. Stocker: Wo studiert man das eigentlich?) „Somit soll“ auch „der Geschleppte, der“ wahre „Nutznießer der Schleppung [...], genauso bestraft wer­den wie der Schlepper.“ – Also auch der Geschleppte ist nach unserem Konzept ein Täter. (Ruf: Also das ist ja ein - -!)

„Einführung eines Delikts des ,Asylbetrugs‘“ – dass wir die Menschen so schnell wie möglich wieder loswerden, dass jeder Asylbetrüger, der uns belügt, der falsche Angaben macht, auch als Straftäter behandelt wird.

„Sofortiger Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat“.

„Schaffung einer ,innerkontinentalen Fluchtalternative‘ – Asyl“.

„Wiedereinführung von Ausreisezentren.“ – Herr Kollege Stocker, das haben Sie ja vorhin angesprochen. (Abg. Stocker: Taferlklassler!) Natürlich, das ist Sym­bolpolitik, aber in der Asylpolitik ist Symbolpolitik wichtig. (Abg. Zarits: Wo stu­diert man diese rechtlichen Dinge eigentlich?) Wir müssen diesen Menschen aus aller Herren Länder sagen: Ihr habt keine Chance bei uns, wir schicken euch wieder zurück!

„Restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen:“ – auch diesbezüglich müssen wir etwas tun! – „keine Familienzusammenführungen mehr bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten ,Ankerkindern‘ sowie für subsidiär Schutzberechtigte.“

„Jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten“ – BFA, wir wissen, da passiert überhaupt nichts.

„Übernahme des dänischen Modells, Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten.“ – Karner war in Dänemark, Nehammer war in Dänemark, sie haben alle gesagt, das ist gut, das wollen sie auch, aber niemand hat etwas gemacht.

Jetzt komme ich zu den neuen Punkten unseres Antrages (Zwischenruf der Abg. Tomaselli) – wir haben das ja schon mehrmals eingebracht –:

Wir wollen die „Schaffung eines Dashboards ,Illegale Einwanderung [...]“, wo wir tatsächlich tagesaktuell die Zahlen wissen, so wie das auch bei Corona möglich war, nur wäre es im Vergleich zu Corona hoch angebracht und hoch angezeigt, wenn die Zahlen, die hier veröffentlicht werden, auch stimmen.

„Durchführung einer Volksbefragung über den Kampf gegen die illegale Einwan­derung und den Asylmissbrauch sowie für einen Asylstopp, echten Grenz­schutz und kompromisslose Abschiebungen.“– Wenn das Volk dem zustimmt, dann hat sich auch die Frage mit den internationalen Konventionen erledigt.

„Schaffung von Transparenz und Kostenwahrheit über die fiskalische Wirkung“ – wir reden ja über das Budget – „der [...] Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belastungen quer durch alle Ressorts, wie zum Beispiel für das Sozialsystem, Gesundheitssystem oder Bildungssystem. Was haben die illegalen Wirtschaftsmigranten die österreichischen Steuerzahler bisher gekostet und was werden sie noch kosten?“ – Es wäre schon, das über­haupt einmal zu wissen, die Gesamtkosten des Asylwahnsinns. – „Diese Kostenwahrheit muss im Zuge des Bundesrechnungsabschlusses detailliert vorgelegt werden.“

Meine Damen und Herren, vor allem die Damen und Herren von der ÖVP, wenn Sie es mit der angeblich so restriktiven Asylpolitik, die Sie verfolgen, ernst nehmen, haben Sie gar keine andere Möglichkeit, als diesem Antrag zuzustim­men, insbesondere von August Wöginger setze ich das voraus. (Beifall bei der FPÖ.)

20.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend 23 Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten für 2023

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.), Untergliederung 18 – Fremdenwesen, in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. November 2022  

Die Auszahlungen im Budget 2023 der UG 18 sind im BVA-E 2023 mit 1054,8 Mio. € veranschlagt. Diese geplanten Budgetmittel der UG 18 werden thematisch vor allem für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung der Asylwerberinnen und Asylwerber sowie der Vertriebenen aus der Ukraine, für die Verfahren im Zusam­men­hang mit Asylanträgen und die Rückführung von Personen mit negativen Asylbe­scheiden sowie das Grenzmanagement verwendet.

Doch Innenminister Karner versagt. Während im Gesamtjahr 2015 insgesamt 88.300 Asylanträge zu verzeichnen waren, wird dem Vernehmen nach für 2022 dieser Tage bereits die Marke von 100.000 Asylanträgen übertroffen. Und es werden täglich mehr..

Die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten am 10.11.2022:

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) zeigte sich nach dem gestri­gen Gipfel im OÖN-Gespräch unzufrieden: "Die zentrale Frage blieb leider unbe­antwortet: Nämlich wie man die illegale Migrationswelle stoppt und wie wir den österreichischen Grenzschutz endlich in den Griff bekommen." Hier sei die EU, aber auch die Bundesregierung gefordert. "Wenn es die EU nicht schafft, dass die illegale Migration ein Ende findet, muss Österreich Maßnahmen setzen", sagte Stelzer.

Landeshauptmann Stelzer hat es als erster ÖVP-Politiker verstanden: Es geht nicht darum, Migrationsströme besser zu verwalten und gerechter zu verteilen, sondern diese zu unterbinden und die aus wirtschaftlichen Gründen kommenden Fremden abzuschieben. Das Ergebnis dieser katastrophalen Asyl- und Migrationspolitik bekommt die österreichische Bevölkerung unmittelbar zu spüren. Da der Innenminis­ter nicht tätig wird, fordert die FPÖ, um eine merkliche Entlastung für die öster­reichi­sche Bevölkerung herbeizuführen, 23 Maßnahmen zur De-Attraktivierung Öster­reichs als Zielland für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten für das Jahr 2023.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage, die insbesondere folgende Maßnahmen zur De-Attraktivierung Österreichs als Zielland für Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten beinhaltet, zuzuleiten:

1.         Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leitner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

2.         Ermöglichen von „Pushbacks“: Keine Zulassung von Asylanträgen von Fremden, die aus einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz eingereist sind, zumal Österreich von sicheren Drittstaaten und von Ländern umgeben ist, die alle­samt die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben und Österreich somit nicht zuständig ist.

3.         Verschärfung des Strafrahmens des § 114 FPG „Schlepperei“, um den Anreiz für die Schlepper zu schmälern; unterer Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe und entsprechende Erhöhung der bisherigen Obergrenzen.

4.         Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12. Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, der Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden wie der Schlepper. Bisher ist im Fremdenpolizeigesetz der Geschleppte explizit von dieser Behandlung als Täter ausgenommen.

5.         Überführung der Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts in § 120 FPG in das gerichtliche Strafrecht, somit Verschärfung und Angleichung an die neuen Strafbestimmungen des § 114 FPG, einhergehend mit einer Erhöhung des Strafrahmens, zumal bisher nur eine Geldstrafe und eine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sind. Künftig soll der Fremde vom Gericht mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden können.

6.         Einführung eines Delikts des „Asylbetrugs“ und von Maßnahmen gegen Asyl-Missbrauch: In jenen Fällen, in denen Asylwerber keine Asylgründe haben oder im Asylverfahren lügen (Alter, Heimatland, Reiseroute, etc.), soll das Recht auf Asyl verwirkt sein und sind diese Personen abzuschieben. Damit soll die Einführung eines strafrechtlichen Delikts des „Asylbetrugs“ einhergehen, welches Freiheitsstrafen in jenen Fällen vorsieht, in denen der Fremde bereits Leistungen aus der Grundversorgung erhalten hat.

7.         Sofortiger Abbruch der Asylverfahren von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat, einhergehend mit der sofortigen Außerlandesbringung und der Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel.

8.         Schaffung einer „innerkontinentalen Fluchtalternative“ – Asyl darf es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen.

9.         Wiedereinführung von Ausreisezentren.

10.      Schließung von Asylunterkünften in kleinen Gemeinden.

11.      Rechtliche Verunmöglichung, an Asylanten die österreichische Staatsbür­ger­schaft zu verleihen.

12.      Schaffung einer Staatszielbestimmung, wonach Österreich kein Einwan­de­rungsland ist.

13.      A-limine-Zurückweisung von illegal eingereisten Fremden, die in einer Grenz­gemeinde zu einem Nachbarstaat angetroffen werden.

14.      Restriktive Handhabung der sogenannten Familienzusammenführungen: keine Familienzusammenführungen mehr bei unbegleiteten Minderjährigen, sogenannten „Ankerkindern“ sowie für subsidiär Schutzberechtigte.

15.      Echter Grenzschutz statt der gegenwärtigen Willkommenskultur, insbesondere durch die Errichtung technischer Sperren (Zäune) an der Grenze.

16.      Jährliche Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten.

17.      Übernahme des dänischen Modells, Asylzentren, in denen die Asylwerber die Bearbeitung ihres Asylantrages abzuwarten haben, in Drittländern in Afrika zu errichten.

18.      Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen, wobei Zahlungen im Rahmen der sogenannten Entwicklungszusammenarbeit nur bei Erfüllung dieser Rücküber­nahmen geleistet werden sollen.

19.      Einführung der obligatorischen Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.

20.      Entschiedene Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, um Wirt­schaftsflüchtlinge nicht aktiv in die EU zu holen.

21.      Schaffung eines Dashboards „Illegale Einwanderung und Asyl“, welches wöchentlich die Aufgriffe und die Asylanträge – beide gegliedert nach Nationali­täten, Alter, Geschlecht und Bundesland – sowie die Anzahl an Außerlandes­bringungen (freiwillige Ausreisen und zwangsweise Ausreisen) darstellt.

22.      Durchführung einer Volksbefragung über den Kampf gegen die illegale Ein­wan­derung und den Asylmissbrauch sowie für einen Asylstopp, echten Grenz­schutz und kompromisslose Abschiebungen.

23.      Schaffung von Transparenz und Kostenwahrheit über die fiskalische Wirkung der (illegalen) Zuwanderung nach Österreich und die sich daraus ergebenden Belas­tungen quer durch alle Ressorts, wie zum Beispiel für das Sozialsystem, Gesundheits­system oder Bildungssystem. Was haben die illegalen Wirtschaftsmigranten die österreichischen Steuerzahler bisher gekostet und was werden sie noch kosten? Diese Kostenwahrheit muss im Zuge des Bundesrechnungsabschlusses detailliert vorgelegt werden.

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