9.28

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Was die etwas skurrile Rede meines Vorredners betrifft: Ja, die Pensionen sind gesichert, das ist schön, das ist gut, aber was Sie vergessen haben, zu sagen, ist: Seit dem Eintritt der Grünen in die Bundesregierung ist dieser Pensionssicherungs­beitrag jährlich um viele Milliarden gestiegen. Wenn man sich die weiteren Berechnungen anschaut, sieht man, dass wir – wenn Sie so weiterwirt­schaften – in wenigen Jahren 35 Milliarden Euro zuschießen müssen. Das ist natürlich der verfehlten Politik dieser Bundesregierung geschuldet, und da waren die Grünen ja dabei.

Begonnen hat das 2020 mit Ihren sinnlosen Lockdowns, in denen Sie das Land runtergefahren haben, in denen Sie nur noch Milliarden hinausgepulvert haben, in denen Sie die Leute in die Arbeitslosigkeit getrieben haben. Natürlich hat es dann keine Pensionsbeiträge gegeben, Herr Kollege Koza, und ja, klarerweise muss jetzt mehr aus dem Steuertopf zugeschossen werden. (Zwi­schenruf des Abg. Koza.) Das ist dramatisch, aber das ist dieser fehl­gelei­teten Politik, die Sie geleistet haben, geschuldet.

Im Übrigen hat das auch Auswirkungen auf das Gesundheitssystem. Das hat nämlich beispielsweise dazu geführt, dass wir viel mehr Jugendliche mit psychischen Problemen haben. Etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen hat heute psychische Probleme. Auch das ist Ihrer völlig sinnlosen Lock­downpolitik geschuldet gewesen. Wir haben von Anfang an davor gewarnt, Sie haben alle Warnungen in den Wind geschlagen! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Bereich Pflege: Auch Pflege gehört in den Bereich Soziales, da hat Kollege Kucher heute versucht, sich sehr engagiert zu geben. – Herr Kollege Kucher, Sie wissen aber schon: Auch die Länder haben da eine gewisse Mitverantwortung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Gewerkschaft in Kärnten sogar in einem offenen Brief an den Kärntner Landeshauptmann geschrieben hat, dass zusätzliche Hilfskräfte gebraucht werden, um das diplomierte Pflegepersonal zu entlasten. Das wäre dringend notwendig. (Abg. Kucher: Bitte ... Kollegen Angerer ...!) – Vielleicht können Sie das bitte auch noch auf schnellem Weg lösen, damit zumindest in Kärnten das Pflegeproblem ein bisschen abgefedert wird. Das wäre auch eine Möglichkeit, der man nahetreten könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist denn in diesem Sozialtopf noch alles drinnen? – Wenn wir schon dabei sind: Das ist das natürlich auch die Sozialhilfe, und da stehen wir vor einer sehr dramatischen Situation, vor allem aufgrund der ungezügelten Zuwanderung, die wir derzeit an den Grenzen Österreichs erleben, vor allem im Burgenland, wo wir jeden Tag Tausende Flüchtlinge haben, die einfach hereinströmen, die dann alle hierbleiben; denn es braucht ja nur jemand den österreichischen Boden zu betreten, Asyl zu schreien, und dann bleibt er hier, hat ein Verfahren. Wenn das dann irgendwann abgeschlossen ist, ist er sofort in der Mindestsicherung beziehungsweise in der Sozialhilfe, wie sie seit 2018 heißt.

Das sind genau diese Probleme, Herr Bundesminister. Da tut diese Bundesregie­rung gar nichts, und da hätte ich mir vom Sozialminister auch einmal einen Aufschrei erwartet, denn letztlich müssen Sie das aus Ihrem Ressort stemmen. Das kostet ja alles Milliarden an Euro, das ist ja nicht umsonst! Die müssen dann alle aufgefangen werden, sie müssen alphabetisiert werden, sie werden mit der Mindestsicherung versorgt, hängen dann Jahrzehnte drinnen, und Sie als Sozialminister müssen das dann wieder leisten. Das sind Löcher, die in das Sozialbudget gerissen werden, die Sie wahrscheinlich gar nicht mehr stopfen werden können.

In dem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – ,Unser Geld für unsere Leute‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere“ – Sie, Herr Minister – „der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst, und zu einer Gesamtnovellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes 2019 führen soll:

Asylwerber und Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung, - d.h. Sachleistungen, keine Geldleistungen bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Aufenthalt zu Ende ist.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylanten/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutz­berechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchen­den, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzu­set­zenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutz­berechtigte als Beitrag zur Finanzierung des österreichischen Sozialstaates erreicht hat.“

*****

Herr Bundesminister, Sie sprechen immer davon, dass wir Zuwanderung brauchen. Ich glaube, diese Personen, die jetzt kommen – das haben wir auch in Linz gesehen –, werden Sie in den Arbeitsmarkt nicht integrieren, weil die gar nicht willens sind, dass sie sich integrieren. Schauen Sie, wenn Sie glauben, dass Sie Zuwanderung nach Österreich brauchen, dass Sie auch wirklich qualifizierte Kräfte holen, aber doch nicht jeden reinlassen, der vor unseren Türen steht, der vor unseren Grenzen steht. Das ist der Zuzug ins Sozialsystem, und den gilt es zu unterbinden. (Beifall bei der FPÖ.)

9.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – „Unser Geld für unsere Leute“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) – UG 21 Soziales und Konsumentenschutz– in der 183. Sitzung des Nationalrats am 16. November 2022

Bereits seit Einführung des österreichischen Mindestsicherungssystems 2011 hat die FPÖ immer wieder vor den Auswirkungen auf unseren Sozialstaat gewarnt. Seit die österreichische Regierung Sozial- und Gesundheitsleistungen auf der ganzen Welt auslobt, kommen auch immer mehr illegale Einwanderer als Wirtschafts- und Sozial­migranten in der Hoffnung auf die soziale Hängematte in unser Land: Personen, die von den Zuwanderungsideologen und Willkommensklatschern von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS als Arbeitsmarktreserve für die österreichische Wirtschaft ausgelobt werden, finden sich häufig – und das über Jahre und oft Jahrzehnte – in der Dauer­schleife staatlicher sozialer Stützungen. Gleichzeitig kosten auch die sehr oft von Anfang an zum Scheitern verurteilten sogenannten „Integrationsmaßnahmen“ über die Jahre Milliarden Euro. Der österreichische Sozialstaat und die österreichische Gesellschaft sind schon längst überfordert und werden zum Opfer der Massenein­wanderung, die das Heimatrecht und die soziale und kulturelle Identität Österreichs zerstört.

Die FPÖ hat dies in den vergangenen mehr als zehn Jahren aufgezeigt, etwa 2017 durch den Antrag betreffend „Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich“.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02138/index.shtml

In weiterer Folge wurde das Zuwanderungs-Regime bei der Nationalratswahl 2017 mit deutlicher Mehrheit abgewählt und eine neue Regierung, zusammengesetzt aus FPÖ und ÖVP, hatte sich zu einem der zentralen Ziele gesetzt, sich der Zuwan­de­rungsproblematik anzunehmen und diese final zu lösen – und das sowohl sicherheits­politisch als auch sozial- und integrationspolitisch. Auf Betreiben der FPÖ wurde deshalb auch 2019 ein „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ des Bundes verabschiedet.

Folgende Ziele wurden hier im § 1 „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ formuliert:

Ziele

§ 1.

1.         Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,

2.         integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und

3.         insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitestmöglich fördern.

Seit dem Regierungsantritt der türkis-grünen Bundesregierung unter den ÖVP-Bundeskanzlern Sebastian Kurz, Dr. Alexander Schallenberg und Karl Nehammer hat man sich davon weitestgehend entfernt und ist nicht mehr bereit, die den Wähle­rinnen und Wählern 2017versprochene „Wende“ in diesem Bereich auch durchzu­ziehen. Ganz im Gegenteil, aktuell rühmt sich die grüne Klimaschutzministerin Eleonore Gewessler im Zusammenhang mit der Auszahlung des Klimabonus an Asylwerber und Häftlinge in zynischer Art und Weise sogar damit, dass es ein Entge­genkommen sei, dass es bei diesem Klimabonus als Teuerungsausgleich keine „Weltzuständigkeit“ für die Bezugsberechtigung gebe, da die Kosten ansonsten mehr als 4.000 Milliarden Euro für die österreichischen Steuerzahler betragen würden.

Aktuell stellt sich auf der Grundlage der Statistik Austria-Auswertungen vom September 2022 für das abgelaufene Jahr 2021 folgende Zusammensetzung der Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher in Österreich dar.

Die österreichische Mindestsicherung ist längst eine „Ausländersicherung“ geworden. Nur mehr 44,7 Prozent der Bezugsberechtigten waren 2021 österreichische Staats­bürger. Dafür ganze 38 Prozent Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Damit wurde die „Ausländersicherung“ zu einer „Asylantensicherung“. Durch die man­gelnde Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit immer größerer Gruppen von Asylberechtigten, die aus dem Mittleren und Nahen Osten, Afrika und Asien zu uns nach Österreich strömen, steigen die Kosten für den Sozialstaat massiv weiter an und sind tatsächlich unfinanzierbar.

Gleichzeitig steigt die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Bezahlung von Arbeitslosengeldern, Notstandshilfe, Ersatzzahlungen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Mindestsicherung für Zuwanderer, insbesondere auch für Asylwerber und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.

Asylwerber sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grund­sätzlich in der Grundversorgung – das heißt ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen – bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen (Asylwerber) und ihr Aufenthalt zu Ende ist.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflich­tung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylberechtigte/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden – ohne Entgelt.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberech­tigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeits­markt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw.  subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst, und zu einer Gesamtnovel­lierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes 2019 führen soll:

Asylwerber und Asylanten bzw.  subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung, - d.h. Sachleistungen, keine Geldleistungen bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Aufenthalt zu Ende ist.

Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Ver­pflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylanten/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden.

Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutz­berechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grund­sätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeits­markt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Son­der­steuer von 10 Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durch­schnitt­lichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylan­ten bzw.  subsidiär Schutzberechtigte als Beitrag zur Finanzierung des österreichi­schen Sozialstaates erreicht hat.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte sehr.