10.23

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister, Herr Staatsekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderun­gen ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir schon seit mehreren Jahren stehen.

Obwohl im ganzen Land händeringend nach Arbeitskräften gesucht wird, ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung nach wie vor sehr hoch. Des­wegen ist es unabdingbar, dass es Unterstützungsmaßnahmen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, aber auch in anderen Bereichen gibt. Für das Jahr 2023 sind insgesamt knapp 183 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen für diese Personengruppe vorgesehen. Das bedeutet ein Plus von knapp 26 Millionen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Beschäftigung, die Arbeit von behinderten Menschen bedeutet nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch Wertschätzung, Inklusion, Gleichstellung und das Pflegen von sozialen Kontakten. Um auf dem Weg auf der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen, aber auch um am Arbeitsplatz zu unterstützen, gibt es, wie Kollegin Grebien schon gesagt hat, in Österreich die Neba-Leistungen, das Netzwerk Berufliche Assistenz.

Die Angebote können Betriebe, die Arbeitskräfte suchen und auch dafür offen sind, Menschen mit Behinderung einzustellen, in Anspruch nehmen, aber genauso Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 65 Jahren. Zu den Angeboten zählen unter anderem das Jugend­coaching, das Jobcoaching, die Arbeitsassistenz und eben auch der Betriebs­service. Ich möchte von dieser Stelle aus an alle Unternehmerinnen und Unternehmer in ganz Österreich appellieren: Haben Sie den Mut und lernen Sie Menschen mit Behinderung kennen! Sie sind gute Arbeitskräfte und können extrem viel leisten. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Krisper.)

Dann gibt es einige Menschen in Österreich, die die persönliche Assistenz außerhalb des Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen. Leider haben dazu noch nicht alle Zugang, aber es wird immer breiter ausgeübt. Ich bin eine von diesen Personen, die, ja, in den Genuss kommt, mit persönlicher Assistenz zu leben. Das schaut aber nicht in allen Bundesländern so gut aus, denn es ist zwar die per­sönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundeseinheitlich geregelt, aber die persön­liche Assistenz außerhalb der Arbeit liegt immer noch in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Es ist erschreckend, wie groß die Unterschiede bezüglich Zugang zur Möglichkeit der persönlichen Assistenz von Bundesland zu Bundesland sind. Es darf einfach nicht sein, dass ein Mensch mit Behinderung in Vorarlberg ganz andere Möglich­keiten hat als in Oberösterreich oder Wien. Um einen Schritt in Richtung einer bundeseinheitlichen Regelung zu gehen, nimmt der Bundesminister für das Jahr 2023 und 2024 50 Millionen Euro in die Hand, um auch Pilotprojekte zur persönlichen Assistenz in den westlichen Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg zu fördern, damit wir endlich einen Schritt in Richtung Vereinheitlichung gehen.

Ich möchte aber auch sagen, es ist eigentlich nicht die Zuständigkeit der Bundesregierung, das zu machen. Wir gehen damit einen großen Schritt voran, um endlich Akzente zu setzen. Die Bundesländer sind aber auch in der Pflicht, finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Krisper.)

10.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.