14.10

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich möchte bei Kollegen Angerer anknüpfen, der die Wirtschaftskammer schon angezogen hat, und ein aktuelles Beispiel aus der Steiermark aufgreifen. Dort bedienen sich der Herr Präsident und die Vizepräsidenten an den Geldern der Zwangsmitglieder.

Es steht im Gesetz: Das Präsidium der Kammer besteht aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Steirer haben drei Vizepräsidenten, eigentlich müsste die Aufsicht, der Herr Wirtschaftsminister, das sofort abdrehen. (Ruf bei der ÖVP: Die haben auch viel Arbeit!) Da wird Geld auf Kosten der Zwangsmit­glieder verblasen. Dieses Präsidium, diese vier Leute – Nasen darf man hier herinnen nicht sagen, dann zicken wieder alle herum – haben selbst beschlossen, ihre Bezüge zu erhöhen. Das gibt es auf der ganzen Welt nicht, dass man sich selbst mehr Geld zuführt. (Abg. Hörl: Bei Unternehmen schon! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das bestimmt immer ein anderes Gremium, der Aufsichtsrat für den Vorstand oder das erweiterte Präsidium für das Präsidium, nur in der Wirtschaftskammer Steiermark nicht.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, aber im Strafrecht, § 153 StGB, heißt es: Habe ich die Verfügungsmacht über fremdes Vermögen und führe ich dieses fremde Vermögen wissend, dass ich das nicht darf, jemand anderem zu und ist der nachher bereichert, dann wäre eigentlich der Tatbestand der Untreue erfüllt. Es gilt die Unschuldsvermutung, aber es gilt natürlich auch die Unmutsverschul­dung wie bei der Wirtschaftskammer generell. Da müsste man einmal ordentlich dreinfahren.

Zur Untergliederung 40: Es ist das gleiche Muster wie überall – Kollege Peter Haubner hat es schon gesagt –, wir geben mehr Geld aus. Ja, wie geil, wir geben mehr Geld aus! Die Frage ist doch immer: Was erreiche ich mit dem Geld? Mit der Gießkanne erreicht man nicht viel, weil ich damit das Geld, das ich habe, auf so viele verteilen muss, dass es halt versickert. Das ist auch da der Fall.

Beim Energiekostenzuschuss werden 1,3 Milliarden Euro ausgegeben, es soll jeder etwas bekommen. Wenn ein Unternehmen einen Energiekostenzuschuss von 2 000 Euro bekommt, dann muss ich sagen: Hm, vermutlich haben Sie mit den 2 000 Euro nicht den Untergang des Unternehmens verhindert, denn wenn das Unternehmen gestorben wäre, wäre es an etwas anderem gestorben. Es wird nicht darauf abgestellt, wer beispielsweise mit Unternehmen in Kanada oder den USA, die viel niedrigere Energiekosten haben, im internationalen Wettbewerb steht. Nein, es wird jeder gefördert.

Zur Transformation: Es ist sehr süß, Kollegin Götze hat es erwähnt, 40 Millionen Euro gibt es für die Transformation von Unternehmen. Was erreichen Sie mit 40 Millionen Euro? Für die Pensionen buttern wir die Milliarden hinaus, und wenn es um die Transformation von Unternehmen geht, geben wir 40 Minimil­liönchen aus – ein herziger Betrag, wirklich herzig. Wir können nicht mehr ausgeben, weil wir das Geld schon in den anderen UGs verblasen haben. Das muss man den Menschen auch einmal ganz klar sagen.

Was wollen Sie denn für eine ökologische Transformation haben? Abgesehen davon: Man kann das Geld nicht abrufen, man kann auch beim Energiekosten­zuschuss das Geld nicht abrufen, man kann sich nur einmal informieren, aber es gibt noch keine Richtlinie, man kann noch keinen Antrag stellen, wir sind in der Phase der Ankündigung. Ankündigen ist das, was die Generation Kurz und diese Regierung am besten können. Auch wenn Herr Minister Kocher in der Endphase, quasi in der Dämmerphase des Regimes Kurz in die Regierung gekommen ist: Es regiert immer noch die Generation Kurz, in der zweiten Reihe ist diese türkise Partie immer noch am Werken.

Ich bin überzeugt, der Herr Bundesminister weiß gar nicht, was da alles passiert oder was man ihm mit der Bundeswettbewerbsbehörde für einen Wahnsinn eingebrockt hat. Da musste jemand wegen Befangenheit aus dem Beratungs­gremium für die Auswahl ausscheiden, weil es ein persönliches Naheverhältnis gegeben hat – upsi! Der Vorsitzende dort hat auch ein persönliches Nahever­hältnis zu einem Bewerber, aber er hat erklärt, er könne das auseinanderhalten – na bin ich froh! In der Berufungskommission kann der Herr das Private und das Berufliche auseinanderhalten – na also!

Normalerweise geht es darum, dass man den Anschein der Befangenheit vermeidet – wenn der Anschein da ist, ist es eigentlich schon zu spät. (Abg. Krisper: Stichwort Sobotka!) Aber was will man von einem ÖVP-Juristen erwarten? (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zu Wirtschaft: Ein Unternehmer will keine Hilfszahlungen von der Republik haben, deswegen ist er nicht Unternehmer. Ein Unternehmer will arbeiten können, er will, dass man ihn arbeiten lässt. Er hätte vielleicht mehr Freude, wenn es weniger Notariatspflichten gäbe, wenn die neue Gesellschaftsform der Flexco endlich auf die Welt käme. Er hätte mehr davon, wenn die Betriebsan­lagengenehmigungen schneller gingen oder wenn die Gewerbeordnung reformiert würde. Unter einer Reform verstehen wir nicht, dass es eine Plastik­karte anstatt eines Papierausweises gibt (Heiterkeit der Abgeordneten Seidl und Werner) – das ist keine Reform! Oder: Wenn die Kosmetiker nach der Reform der Gewerbeordnung auch Haarentfernung mit Laser machen dürfen, ist das keine Reform der Gewerbeordnung.

Eine kleine Reform der Gewerbeordnung wäre es zum Beispiel, wenn man die Damenschneiderei und die Herrenschneiderei zusammenlegt, wenn jemand, der eine Bluse fertigen kann, auch ein Hemd fertigen darf und dafür nicht einen separaten Gewerbeschein braucht. Das wäre ein Hauch einer Reform, aber nicht einmal das kommt zustande. Das ist ein Regime des Bewahrens, das versucht, Geld hinauszuwerfen, um damit die Untertanen zu besänftigen. Das ist wirt­schaftspolitisch eigentlich enttäuschend. (Beifall bei den NEOS.)

14.15

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.