14.40

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich werde gleich auf einige Punkte eingehen, die von meiner Vorred­ne­rin gerade genannt wurden. Zuvor aber darf ich nochmals hervorheben, dass der Tourismus grundsätzlich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Österreich ist und vor allem im ländlichen Raum Grundlage für Wertschöpfung und Lebensqualität ist.

Wie wichtig es ist, dass der Tourismus gerade in der nächsten Zeit seine wichtige Rolle als Konjunkturstütze und vor allem Arbeitgeber mit Standortgarantie leben kann, trotz der Herausforderungen aufgrund von zwei Jahren Covid und auch aufgrund der jetzigen geopolitischen und geowirtschaftlichen Situation, sollte sich auch in dem Budget, das wir gemacht haben, widerspiegeln.

Ich darf daher zum Budget folgende Anmerkungen machen: Sie alle wissen, das Budget für den Tourismus ist Teil des 3,5-Milliarden-Euro-Budgets, das auf die Wirtschaft entfällt. Der Anteil davon, der für den Tourismus bestimmt ist, beträgt 110 682 000 Euro. Diese Summe teilt sich in zwei Bereiche auf. Der eine Teil ist das reguläre Budget in der Höhe von 65 750 000 Euro, der zweite Teil in der Höhe von 44 967 000 Euro ist noch für die Covid-Krisenbewältigung budgetiert, insbesondere für möglicherweise schlagend werdende Zahlungen im Rahmen des Schutzschirms für Veranstaltungen.

In diesem Zusammenhang ist es mir aber wichtig zu sagen, dass die Förderungen im Schutzschirm für Veranstaltungen über einen Zuschuss erfolgen, der nur dann ausbezahlt wird, wenn eine Veranstaltung mit einer bereits existierenden Förderzusage Covid-bedingt nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann, und dass nicht benutzte Budgetmittel oder unverbrauchte Budgetmittel letztlich in den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zurückfallen, also nicht im Regelbudget des Tourismus verbleiben werden.

Ich möchte auf jene zwei Bereiche eingehen, für die die größten Beträge budge­tiert sind. Das ist einerseits die vorhin von meiner Vorrednerin ange­­sprochene gewerbliche Tourismusförderung. Ich kann garantieren, dass sie im ersten Quar­tal 2023 in Kraft treten wird.

Was ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig zu sagen? – Wir hatten im Jahr 2021 für die gewerbliche Tourismusförderung ein Budget von 19,24 Mil­lionen Euro, dieses wurde dieses Jahr auf 24,5 Millionen Euro erhöht; und es war extrem wichtig, dass wir zumindest diesen Betrag auch im nächsten Jahr zur Verfügung haben, um einfach diese Förderschwerpunkte, die sehr, sehr stark in alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gehen werden, abzudecken; es war wichtig, dass das entsprechend dotiert ist.

Ein zusätzlicher, neuer Punkt ist auch dabei, nämlich die Stärkung der Resilienz der Betriebe durch Anreize zur Eigenkapitalbildung. Ich weiß, dass das einigen sehr wichtig ist. Daher ist das auch dabei.

Der zweite große Punkt betrifft die Österreich Werbung, die als Hauptaufgabe hat, das Urlaubsland Österreich zu bewerben, gemeinsam mit den öster­reichischen Tourismuspartnern, und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung läuft über Mitgliedsbeiträge.

Ich darf darauf hinweisen, dass das Budget der Österreich Werbung seitens des Bundes die letzten 19 Jahre, nämlich von 2002 bis inklusive 2021, eingefroren war. Das heißt, es hat keine Erhöhung, nicht einmal eine Indexierung gegeben. 2022 wurde nunmehr dieses Budget auf 28 Millionen Euro erhöht und ab 2023, also jetzt im neuen Budget, wird es 30 Millionen Euro betragen.

Ich darf auch daran erinnern, dass wir 2019 einen Diskussionsprozess in der ÖW über die zukünftige strategische Ausrichtung begonnen haben, der mitt­lerweile definiert hat, dass die Bereiche Kommunikation, Kooperation, Innovation und Stär­kung der weltweiten Marktbearbeitung als solche definiert sind; und ich kann garantieren oder gewährleisten, dass der statutarische Auftrag und die Auf­gaben, die ich soeben genannt habe, mit diesem erhöhten Budget auch abgedeckt werden können.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass dem Tourismus mit den genannten budgetierten Mitteln nur rund 0,1 Prozent des Bundeshaushalts zugewiesen wird. Wir müssen, wenn man bedenkt, dass wir multiple Krisen haben – nicht nur die vergangenen, sondern derzeit auch die Problemstellungen, die heute schon mehrfach genannt wurden und diese Branche weiter begleiten werden –, einfach bestmöglich und zielgerichtet arbeiten. Bei allen Entschei­dungen, die zu fällen sind, sollte der Masterplan für Tourismus die wesentliche Grundlage für die Umsetzung darstellen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Martina Kaufmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.