15.15

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Die Blase der ÖVP wird immer größer. Ich fasse es nicht mehr, was die Redner der ÖVP heute am Rednerpult zum Kapitel Wirtschaft und Tourismus von sich geben. Ihr könnt mittlerweile zwischen Recht und Unrecht überhaupt nicht mehr unterscheiden. (Abg. Taschner: Unerhört!) Ihr macht das Recht zum Unrecht und das Unrecht zum Recht.

Aber schön der Reihe nach: Innerhalb der letzten zwei Jahre wurden 46,5 Mil­liarden Euro für Coronahilfen ausgegeben. In der Budgetrede des Herrn Finanzministers wird auf Seite 33 zu Recht festgestellt: „Nehmen wir die unvor­stellbar hohen, aber in der Krise notwendigen Beträge“. – Sogar der Finanz­minister sagt: unvorstellbar hoch.

Erstes Narrativ: Ihr lässt euch hier heraußen immer abfeiern, dass ihr so gigantische Entschädigungszahlungen für die Unternehmer bereitgestellt habt, vergesst aber dazuzusagen, dass ihr es wart, die die Betriebe zugesperrt haben. (Abg. Kugler: Mein Gott! – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Mein Vergleich, damit das Narrativ zum x-ten Mal aufgeklärt wird: Österreich – Schweiz, derselbe Virus. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Öster­reich – Schweiz im Nächtigungsvergleich 2020/2021“ und einem Säulendiagramm auf das Redner:innenpult.) Wir hatten – verursacht durch euch, durch diese Regierung, durch das Parlament der Systemparteien (Abg. Schallmeiner: Geh bitte! Eine andere Platte!) – einen Dauerlockdown vom 2. November 2020 bis Ende Mai 2021 mit einem desaströsen Nächtigungsminus – nicht gottgegeben. Zur selben Zeit waren in der Schweiz die Lifte und die Hotelbetriebe offen – derselbe Virus! Ihr habt zugesperrt, ihr habt den Kollateralschaden für die Wirtschaft wissentlich verursacht. Das ist das Problem von euch. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Schallmeiner.)

Jetzt geht ihr her und lasst euch abfeiern, wie gigantisch und wie gerecht und wie toll ihr die Betriebe entschädigt habt.

Das erste Narrativ: falsch. Ihr habt die Krise verursacht.

Zweites Narrativ: falsch. Die Entschädigungszahlungen wurden massiv unge­recht verteilt – zwei Beispiele. Ich würde mich genieren. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „80 % Umsatzersatz für touristische Gewerbebetriebe für 11/2020 auch für Anzahlungen! 50 % Umsatzersatz für touristische Gewer­be­betriebe für 12/2020 auch für Anzahlungen!“ auf das Redner:innenpult.) Ich habe im Parlament hier heraußen eineinhalb Jahre für die kleinen Vermieter, für die privaten Vermieter, für die kleinen touristischen Vermieter, gekämpft. Ich habe mir den Mund fusselig geredet.

Jetzt zur Gerechtigkeit: Das habt ihr beschlossen, obwohl ich damals darauf hin­gewiesen habe: 80 Prozent Umsatzersatz. Im November 2020 haben die großen touristischen Betriebe einen 80-prozentigen Umsatzersatz bekommen – bitte, auch für Anzahlungen, für Leistungen, die erst im Laufe des späteren Winters erzielt worden sind. Das heißt, im Jahr 2019 haben diese Betriebe Anzahlungen für Jänner, Februar, März und so weiter bekommen. Im November 2020 wurden diese Betriebe zugesperrt, und die Basis für die Entschädigung war der Umsatz 2019 inklusive der Anzahlungen.

Ich habe das hier schon einmal gesagt: Ich wurde von einem Unternehmer, der seinen Augen nicht geglaubt hat, zu einer Champagnerparty eingeladen. Der hat auf einmal 320 000 Euro Umsatzersatz auf dem Konto gehabt, weil er im November 2019 mit den Anzahlungen 400 000 Euro Umsatz hatte. 80 Prozent davon sind 320 000 Euro. Geniert euch bitte für so etwas! Für Dezember 2020 50 Prozent. (Abg. Hörl: ... absurd, oder?)

Das war die Entschädigung für die Großen. Wie schaut es denn für die Kleinen aus, Franz Hörl? – Keine Unterstützung. Für die Kleinen schaut es ganz anders aus. (Der Redner stellt eine Tafel mit den Aufschriften „Nicht bäuerliche Privat­ver­mieter“ und „Kleine touristische Vermieter mit mehr als 10 Betten ohne Gewerbe­berechtigung“ auf das Redner:innenpult. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Beim Start hat Frau Minister Köstinger die Entschädigungszahlungen für die nicht bäuerlichen Privatvermieter vergessen. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich erinnere: Am 29. März 2020 wurden die bäuerlichen Privatvermieter sofort über die AMA entschädigt.

Wer war nicht dabei? – Die nicht bäuerlichen Privatvermieter und die Ferien­wohnungsvermieter waren nicht dabei, sie wurden vergessen. Ich unterstütze die bäuerlichen Privatvermieter, die ihr – unter Anführungszeichen – „vergessen“ habt! Wie war das mit den kleinen touristischen Vermietern mit mehr als zehn Betten? – 15 Monate lang hat der Hauser hier am Rednerpult gebettelt, dass diese Betriebe bitte endlich eine Entschädigung bekommen sollen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Was haben sie bekommen? – Hört einmal zu, kommt einmal raus aus eurer Blase: nicht 80 Prozent Umsatzersatz, sondern 25 Prozent! (Ruf bei der ÖVP: Nicht so hysterisch! – Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Das erklärst du mir einmal, Franz Hörl, wenn du immer herausschreist! Erkläre mir hier und heute, wieso der kleine touristische Vermieter mit mehr als zehn Betten 25 Prozent Ausfallsbonus bekommen hat und du 80 Prozent, und für den Dezember 50 Prozent! Diese Antworten seid ihr uns schuldig. (Beifall bei der FPÖ.)

Ihr stellt euch ans Rednerpult und sagt, ihr habt die Cofag eingerichtet. Wir sind nicht müde geworden zu predigen: Lasst das über die Finanzämter abwickeln! Die Finanzämter sind prompt, die haben die Zahlen für die Unternehmer. Ihr wolltet das nicht. Ihr habt den Unternehmen nicht einmal Bescheide ausgestellt, das heißt, wenn ein Unternehmer keine Entschädigung bekommen hat, hat er nicht einmal ein Einspruchsrecht gehabt – und das in einer Republik, in der Recht ist. Es ist ja bitte zum Genieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Noch etwas: Für die kleinen touristischen Vermieter mit mehr als zehn Betten habe ich 15 Monate lang hier gebettelt, die haben dann ab 1. November 2020 eine Entschädigung gekriegt. Die anderen haben sie ab Ende März 2020 bekommen. Wieso man diesen Betrieben ein halbes Jahr gestohlen hat, müsst ihr mir auch einmal erklären.

Geschätzte Damen und Herren, zur Blase, zur Entschädigungsgerechtigkeit mag sich jeder selber sein Bild machen. Franz Hörl, weil du meine Tafeln ange­sprochen hast: Ich habe noch eine schöne Tafel für alle Zuhörer und Zuseher vorbereitet. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Transparenzportal – https://transparenzportal.gv.at/“ auf das Redner:innenpult. – Zwischenruf des Abg. Loacker.) Schaut euch bitte die Transparenzdatenbank an, geht auf die Seite, schaut euch das an! Macht euch selber ein Bild davon, wer in dieser Republik was bekommen hat! (Abg. Ottenschläger: Alles transparent!)

Da ist kein kleiner Vermieter dabei, weil da nur Förderungen ab 10 000 Euro ausgewiesen sind. Eines sage ich noch dazu: Nehmt vorher Baldriantropfen, damit ihr den Anblick dieser Tabelle überhaupt überlebt! Es ist nämlich erschreckend, in welchem Ausmaß große gewerbliche Betriebe unterstützt wurden. Da habt ihr eure Blase! (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.)

Ich bringe jetzt auch noch einen Antrag ein, denn ich werde schon seit zwei Jahren nicht müde, hier zu bitten und zu betteln. So, da habe ich den Antrag (in den Unterlagen blätternd – Abg. Michael Hammer: Wurscht, nimm den anderen!) betreffend touristische Vermietung – Tohuwabohu beenden. Bei den Privat­vermietern habt ihr differenziert: Wohnt er in dem Haus, in dem er vermietet oder wohnt er nicht dort? Geht er arbeiten oder geht er nicht arbeiten? Ist er bäuerlich, ist er nicht bäuerlich? Da hat sich ja keiner mehr ausgekannt!

Das hat System: Seit zwei Jahren bitte und bettle ich, diese Struktur zu verän­dern, den Antrag haben wir zehnmal eingebracht, ihr habt ihn im Touris­musausschuss zehnmal vertagt und einfach abgelegt. Heute stelle ich hier daher erneut folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „touristische Vermietung – Tohuwabohu beenden / nachvollziehbare, prak­tikable einfache Strukturen schaffen“

(Heiterkeit der Abg. Tomaselli.)

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der nach­folgende Kategorien für touristische Vermieter geschaffen werden:

1. Kategorie: touristische Privatvermieter, bäuerlich und nicht bäuerlich,“ – alles dasselbe – „ohne Gewerbe bei Vermietung von Zimmern/Ferienwohnungen und/oder bis zu 15 Betten, Abrechnung mit § 28“ – Vermietung und Verpach­tung – „EStG“. (Abg. Steinacker: ... überhaupt so viel Redezeit?)

„2. Kategorie: gewerbliche touristische Vermieter von 16 bis 30 Betten bzw. fünf Ferienwohnungen/Appartements (‚Kleingewerbe‘), Abrechnung mit § 28 EStG.“

(Abg. Ottenschläger – in Richtung FPÖ –: Wenn der fertig ist, habt ihr keine Redezeit mehr!)

„3. Kategorie:“ – so einfach wäre es – „gewerbliche touristische Vermieter ab 30 Betten.“

*****

Damit hätten wir Transparenz, wir bräuchten nicht hin- und herzuschieben. Ihr könntet endlich einmal aus eurer Bubble herausgehen, anstatt zu glauben, dass ihr so gut und gerecht seid, ihr seid nämlich ungerecht! Ich würde mich genieren, so ein Fördersystem hier im Hohen Haus durchgezogen zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

15.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend touristische Vermietung -  Tohuwabohu beenden / nachvollziehbare,  praktikable einfache Strukturen schaffen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1669 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundes­vor­anschlages für das Jahr 2023 (Bundesfinanzgesetz 2023 – BFG 2023) samt Anlagen (1787 d.B.) (UG 40 Wirtschaft) in der 183. Sitzung des Nationalrats am 16. November 2022

Die touristischen Vermieter, Privatvermieter  bäuerlich und nicht bäuerlich, Vermieter mit „mehr als 10 Betten“ und die gewerblichen Vermieter, leisten einen wichtigen Beitrag zur tourismuswirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

In etwa 40.000 Privatvermieterinnen und -vermieter mit bis zu den 10 Gästebetten zeichnen für einen Nächtigungsanteil von über 21 Millionen pro Jahr. Das ist fast ein Fünftel aller in Österreich erzielten Nächtigungen. Alle Privatvermieterbetriebe mit insgesamt über 300.000 Gästebetten stellen in Summe ca. 2/3 aller Beherber­gungs­betriebe Österreichs.

In den letzten Jahren fand innerhalb der Privatvermietung ein großer Strukturwandel statt – vom klassischen Privatzimmer hin zur komfortablen familiengerechten Ferienwohnung/Ferienappartement.

Gerade die Covid-19 Krise hat einmal mehr offengelegt, wie vielfältig und undurch­schaubar die verschiedenen Varianten der touristischen Vermietung sind.

So gibt es sowohl hinsichtlich des Erfordernisses von Gewerbeberechtigungen aber auch der jeweiligen anzuwendenden Einkunftsart gemäß Einkommensteuergesetz sehr unterschiedliche Modelle der Vermietung, die zu jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen und damit auch Ungerechtigkeiten führen können, wie nachfolgend dargelegt:

Gem. Art. III der Bundesverfassungsgesetznovelle 1974 (BGBl. 444/1974) zählt die Privatvermietung dann nicht zu den Angelegenheiten des Gewerbes im Sinne des Art. 10 Abs. 1 B-VG und ist somit dann nicht Bundessache in Gesetzgebung und Voll­ziehung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ zu treffen:

•          Ausübung der Privatvermietung durch gewöhnliche Mitglieder des eigenen Hausstandes

•          Ausübung der Privatvermietung als häusliche Nebenbeschäftigung

•          Vermietung von nicht mehr als 10 Gästebetten

Erfolgt die Zimmervermietung im dargestellten Rahmen, so ist diese hinsichtlich der Gesetzgebung Ländersache.

Aufgrund der angeführten kompetenzrechtlichen Zuweisung der Kompetenz der Privatvermietung an die Länder wurden in einigen Ländern entsprechende Landesgesetze beschlossen:

•          OÖ: Tourismusgesetz 1990

•          Tirol: Privatzimmervermietungsgesetz 1959

•          In Salzburg wurde ein entsprechendes Gesetz mit 2003 aufgehoben.

§ 2 Abs. 1 Z 9 GewO normiert, dass die „nach ihrer Eigenart und ihrer Betriebsweise in die Gruppe der häuslichen Nebenbeschäftigung fallenden und durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes betriebenen Betriebszweige“ NICHT unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen.

Ein häuslicher Nebenerwerb liegt nur dann vor, wenn es sich um eine im Vergleich zu anderen häuslichen Tätigkeiten untergeordnete Gewerbstätigkeit handelt.

Darüber hinaus leitet sich aus der Notwendigkeit der häuslichen Tätigkeit ab, dass die Privatvermieterin bzw. der Privatvermieter im Hausstand wohnt, in welchem sich die zu vermietenden Zimmer befinden.

Die Verabreichung von Speisen (ohne Auswahlmöglichkeit zu im Voraus bestimmten Zeiten) sowie nichtalkoholischer Getränke ist im Rahmen der Privatvermietung ebenso zulässig.

Ist dies nicht erfüllt, dann ist § 111 Abs. 2 Z 4 GewO anzuwenden:

„§ 111. (2) Keines Befähigungsnachweises für das Gastgewerbe bedarf es für

(…)

4. die Beherbergung von Gästen, wenn nicht mehr als zehn Fremdenbetten bereit­gestellt werden, und die Verabreichung des Frühstücks und von kleinen Imbissen und der Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen sowie von gebrannten geistigen Getränken als Beigabe zu diesen Getränken an die Gäste,“

Werden mehr als 10 Gästebetten angeboten und/oder dem Gast mehr als die vor­genannten Nebenleistungen angeboten, wäre ein Gewerbeschein für das reglemen­tierte Gastgewerbe (§ 94 Z 26 GewO) erforderlich.

Darüber hinaus unterscheiden sich touristische Privatvermieter auch hinsichtlich der jeweils anzuwendenden Einkunftsart. So versteuern touristische Privatvermieter ihre Einkünfte in der Regel nach § 28 Einkommensteuergesetz (EStG).

Bei gewerblichen touristischen Vermietern wiederum richtet sich die Einkunftsart nach der Anzahl der zu vermietenden Appartements.

So fällt ein gewerblicher touristischer Vermieter mit einem Appartementhaus mit vier  Appartements mit bis zu 29 Betten nicht unter die Einkunftsart: „Gewerbebetrieb“ gemäß § 23 EStG. Denn die Voraussetzung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen laut Bundesministerium für Finanzen erst ab einer Anzahl von fünf Appartements vor, darunter sind die entsprechenden Einkünfte solche aus „Vermietung und Verpach­tung“ gemäß § 28 EStG.

Damit nicht genug gibt es noch jene große Gruppe von Betrieben, die aufgrund der Bettenanzahl nicht als Privatvermieter gelten, da sie mehr als 10 Betten vermieten, aber auch kein Gewerbebetrieb sind, da sie aufgrund der geringen Bettenanzahl kein Gewerbe angemeldet haben. Dieser Umstand wurde bisher von den Behörden stillschweigend toleriert, da ja alle Abgaben geleistet wurden, und daher die Inhaber dieser Betriebe davon ausgegangen sind, dass alles in Ordnung sei.

Da für die Ermittlung der Bettenanzahl auch mögliche „Zusatzbetten“ auf Couchen, oder ein Kinderbett  etc. gezählt werden und nicht nur die fixen Betten gezählt werden, ist eine Erhöhung der Bettenanzahl bei der touristischen Privatvermietung auf 15 Betten erforderlich. Dies auch deshalb, weil mit der Ausstattung einer Ferienwohnung mit einer Ausziehcouch etc. auch eine Qualitätssteigerung verbunden ist. Gerade bei der Abwicklung von Entschädigungszahlungen für behördlich geschlossene Betriebe hat sich herausgestellt, dass viele Privatvermieter um eine Entschädigung „umgefallen“ sind, da sie mehr als 10 Betten vermietet haben, da ja auch nicht fixe Betten bei der Ermittlung der Bettenanzahl durch die AMA herangezogen wurden!

Im Sinne der Schaffung von Klarheit, Nachvollziehbarkeit sowie Rechtssicherheit ist es aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten dringend erforderlich, die oben dargestellten unterschiedlichen Varianten der touristischen Vermieter nachvoll­ziehbar zu vereinheitlichen und in der österreichischen Rechtsordnung abzubilden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen bzw. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der nachfolgende Kategorien für touristische Vermieter geschaffen werden:

1.         Kategorie: touristische Privatvermieter, bäuerlich und nicht bäuerlich, ohne Gewerbe bei Vermietung von Zimmern/Ferienwohnungen und/oder bis zu 15 Betten, Abrechnung mit § 28 EStG

2.         Kategorie: gewerbliche touristische Vermieter von 16 bis 30 Betten bzw. fünf Ferienwohnungen/Appartements („Kleingewerbe“), Abrechnung mit § 28 EStG.

3.         Kategorie: gewerbliche touristische Vermieter ab 30 Betten.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht und ausreichend unterstützt, er steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Hörl zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Loacker: Aber jetzt, ... Schneekanonen! – Abg. Tomaselli: Das muss wirklich eine tatsächliche ...!)