9.08

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich meinen Respekt gegenüber den Proponenten dieses Volksbegehrens und der fast einer Viertelmillion Menschen aus Österreich zum Ausdruck bringen, die dieses Begehren unterstützen, nämlich dass sie dieses demokratische Instrument nützen, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

In der Begründung dieses Volksbegehrens steht, dass nach der Grundrechte­charta der Europäischen Union eine Maßnahme wie eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn eine Gefahr von der Gesellschaft durch andere Mittel nicht abgewendet werden kann.

Nun, blicken wir einmal zurück: Mitte 2021. Wir hatten etwa eineinhalb Jahre Pandemie hinter uns, eine durchaus oft schwer verlaufende Erkrankung, eine grenzwertige Belastung von Spitälern und Intensivstationen. Es gab Tage, an denen mehr als 100 Covid-19-Todesopfer zu beklagen waren. (Abg. Belakowitsch: Woran sind sie wirklich gestorben, Herr Kollege?) Dann ist die Imp­fung gekommen, und im Zuge der Ausrollung der Impfung (Abg. Belako­witsch: Mit Covid-19, nicht an, Herr Kollege! Das haben Sie damals schon gewusst! Das war damals schon klar!) sind dann zunehmend die Todesfallzahlen zurückgegangen, und zu Beginn (Abg. Belakowitsch: Das hat Ihnen Ihre Reputation zusammengeschlagen!), in den ersten Monaten hat die Impfung auch eindeu­tig gezeigt, dass sie auch eine bremsende Wirkung auf die Ausbreitung der Erkrankung hat. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Unter diesem Eindruck und angesichts dessen, dass – obwohl Österreich im Ver­gleich zu anderen Ländern in der Pandemie weitgehend immer auf der vor­sichtigeren Seite war – diese Situation nicht in den Griff zu kriegen war, hatte man damals von wissenschaftlicher Seite die Hoffnung, dass, wenn die Impfquote hoch genug wäre, wir die Pandemie dann wahrscheinlich hinter uns hätten. Zugleich war aber auch schon eines klar: Die Pandemie ist ein dynamischer Prozess, und von einer Momentaufnahme kann man nicht darauf schließen, ob es drei Monate später noch gleich aussehen würde. Aus diesem Grund wurde das Impfpflichtgesetz lediglich als Rahmengesetz konzi­piert, das nur situationsangepasst in Wirksamkeit gesetzt werden konnte oder nicht.

Es hat sich dann schon im Frühjahr dieses Jahres gezeigt: Es ist eine neue Situa­tion, es sind neue Varianten gekommen, die Erkrankung ist milder gewor­den (Abg. Belakowitsch: Da habt ihr die Impfpflicht beschlossen! Gratuliere! Die neuen Varianten waren schon im Herbst ...!), die Hemmung der Ausbrei­tung der Infektion war nicht mehr so gegeben, wie das zu Anfang der Fall war, und aus diesem Grund ist auch die Impfpflicht nie in Wirksamkeit gesetzt worden.

Als man dann gesehen hat, dass das nicht nur ein vorübergehendes Abflauen der Intensität war (Abg. Belakowitsch: Das hättet ihr schon wissen müssen, aber ihr habt es ja unbedingt ...!), sondern die Pandemie offensichtlich längerfristig in einen milderen endemischen Verlauf übergegangen ist, hat man folgerichtig auch das Impfpflichtgesetz als Ganzes wieder abgeschafft. (Abg. Belako­witsch: Das war ein Fehler vom ersten Tag an!)

Die Zeit ist nicht stehengeblieben, das Impfpflichtgesetz, das nie wirksam gewesen ist, ist Geschichte (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belako­witsch), nichtsdestotrotz werden wir uns im Gesundheitsausschuss intensiv mit dem Volksbegehren auseinandersetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

9.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte sehr.