10.48

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Es freut mich, dass ich nach knapp 2 Stunden Debatte hier im Hohen Haus zumindest ein Mit­glied der schwarz-grünen Bundesregierung begrüßen darf und dass die Frau Justizministerin in Vertretung des noch immer abwesenden Gesundheits­ministers da ist. (Abg. Disoski: Wie es verfassungsmäßig vorgesehen ist! – Ruf bei der ÖVP: ... Kickl?) Das trifft sich ganz gut, weil wir ja jetzt auch eine Novelle des Epidemiegesetzes diskutieren, und da stellen sich vor allem auch recht­lich einige Fragen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es war im Sommer 2020, zu einem Zeitpunkt, als tatsächlich viele noch nicht gewusst haben, was auf uns zukommt, als die Angst groß war, als die erste große Novelle des Epidemiegesetzes in Kraft trat. Diese erste Novelle mit den darin vorgesehenen Lockdownmöglichkeiten und Einschränkungen war, um es umgangssprachlich zu sagen, ein Griff ins Klo. Seit Sommer 2020 fordert die FPÖ, dass ein neues Epidemiegesetz aufgesetzt wird, das die Handhabe der Regierung im Krisenfall klarer definiert, die Rechte des Parlaments ent­sprechend berücksichtigt und rechtliche Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte, so wie es im jetzigen Epidemiegesetz vorgesehen ist, hintanhält, so weit es möglich ist.

Mittlerweile haben wir zwar den dritten Gesundheitsminister, der von selber zumindest in den Ausschüssen auch immer sagt, er sieht diese Notwen­digkeit eines neuen Epidemiegesetzes auch ein, aber ein neues Epidemiegesetz haben wir nicht. Dafür haben wir heute hier die gefühlte 100. Novelle des Epidemiegesetzes und ein weiteres Herumwurschteln an einer untragbaren Rechtsmaterie, eine weitere Ausnahmeregelung, eine weitere Parallel­struktur, die geschaffen wird, und vor allem eine Weitergabe von Gesundheits­daten direkt an das Ministerium – Frau Ministerin, Sie werden das viel­leicht bestätigen können –, die an sich ja vollkommen haltlos ist.

Es ist nun einmal nicht die Aufgabe des Gesundheitsministers, den Impfstatus jedes einzelnen Österreichers und jeder einzelnen Österreicherin zu wissen, sondern diese Daten zu haben ist bestenfalls die Aufgabe der Gesund­heitsversicherungen, der Sozialversicherungen, die die Abrechnungen machen, die auch entsprechende Leistungen finanzieren müssen, aber ganz sicher nicht von einem Politiker oder von einem Minister. Sie schaffen jetzt eine weitere Novelle, mit der Sie diesen Datenzugriff wieder und weiterhin legi­timieren wollen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein absolutes Unding. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur, dass der Ort, an den diese Daten fließen, rechtlich der falsche ist und es auch nicht die Aufgabe des Ministers ist, persönliche Erinnerungs­schreiben auszuschicken, es kostet auch wieder eine Lawine. Eingeschriebene Briefe an alle Österreicher ab fünf Jahren zur Erinnerung – das kann man sich doch bitte alles sparen! Da werden ja schon wieder Millionen Euro an Steu­ergeld für Werbemaßnahmen des Ministeriums ausgegeben. Das brauchen wir nicht. Das Geld braucht die Sozialversicherung, um im Bereich der Präventiv­maßnahmen arbeiten zu können. Die Sozialversicherung würde auch das Geld brauchen, das in den vergangenen Jahren für den Aufbau von Parallelstruk­turen ausgegeben wurde und auch in den kommenden Jahren dafür ausge­geben wird.

Über 100 Millionen Euro hat allein die Stadt Wien an Zweckzuschüssen für Barackenspitäler und zusätzliche Impf- und Teststraßen bekommen – über 100 Millionen Euro für Parallelstrukturen, wobei die Leistungen im beste­henden Gesundheitssystem mindestens genauso gut wenn nicht besser hätten abgewickelt werden können. Das ist Steuergeldverschwendung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist auch ein Ausbau von Einfluss­positionen von politischen Günstlingen und Begünstigung von vielleicht Groß­spendern und Ähnlichem, was wir uns hoffentlich in einem Untersu­chungsausschuss auch noch näher ansehen werden.

Das ist alles überflüssig. Wir haben ein Gesundheitssystem, in dem klar definiert ist, wer Impfberatungen macht, wo geimpft wird. Wenn wir einen niedrig­schwelligeren Zugang zu Impfungen brauchen, dann trete ich dafür ein, dass Auffrischungsimpfungen generell auch in öffentlichen Apotheken durch geschulte Pharmazeuten oder auch durch diplomierte Pflegekräfte durchgeführt werden können. Ein Erstgespräch über eine Impfung und eine Erstimpfung gehören aber aus meiner Sicht in die Hände des Hausarztes. Dort kann die ent­sprechende Aufklärung stattfinden.

Sehr geehrter Kollege Schallmeiner, da unterscheiden sich schon auch unsere Ansichten: Ein pauschaler Impfaufruf an alle 14‑Jährigen mag zwar viel­leicht populistisch sein, aber gesundheitspolitisch ist es aus meiner Sicht un­verantwortlich, weil eine Impfentscheidung immer nach erfolgter medi­zinischer Aufklärung (Abg. Schallmeiner: Habe ich eh gesagt! Zuhören, Herr Kollege!) und auf Basis einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse erfolgen sollte (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Lausch und Schallmeiner) und keinen politischen Aufruf von Ihnen braucht. Ich glaube, da sind die Ärztinnen und Ärzte in diesem Land die profunderen Kenner. Diese werden die Empfehlung im Einzelfall geben oder nicht geben, da brauchen wir kei­ne politischen Ratschläge. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.