11.10

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Drei Tierschutzanträge gibt es wieder in die­sem Haus, drei Anträge, die im Ausschuss abgelehnt wurden, weil sie nicht rich­tig gelesen wurden, wie ich aus folgendem Grund meine: Wir haben heuer im Frühjahr bei Beendigung der Vorperiode das Tierschutzgesetz beschlossen, und da haben wir unter anderem auch beschlossen, dass – entsprechend der Binnenmarktverordnung der EU – Hunde, Katzen und Frettchen, die nach Österreich kommen, gegen Tollwut geimpft werden müssen. Das würde bedeuten, dass Hunde erst ab der 16. Lebenswoche nach Österreich eingeführt werden können. Dieser Schritt, dass die Binnenmarktverordnung umgesetzt wurde, ist gut und richtig.

Es gibt aber gravierende Ausnahmen für viele Länder, die diese Tollwutimpfung nicht brauchen, sondern nur eine Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung, um diese Tiere einzuführen. Daher haben wir als Opposition diesen Antrag ge­stellt, womit wir sagen, wir wollen, dass der Minister bei der Europäischen Kommission bekannt gibt, „dass Österreich die Ausnahme betreffend die Not­wendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziel­len Handel eines Privaten oder Gewerbetreiben mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt“.

Das würde bedeuten, alle Länder, aus denen Tiere nach Österreich kommen, müssen diese Tollwutimpfung durchführen lassen – nicht nur die 27 Bin­nenmarktländer, sondern alle Länder. Was ist mit diesen Ausnahmen? – Wenn man auf der Internetseite europa.eu nachschaut, sieht man all die Länder, die diese Ausnahmen haben. Das ist zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, das ist Nordmazedonien, das ist die Schweiz, das ist Liechtenstein, das sind viele, viele Länder, wo sich dieser Handel jetzt quasi hinverlegt, weil es dort die Aus­nahmen gibt.

Es gibt doch nichts Einfacheres, als dass der Minister bei der Europäischen Kom­mission sagt: Wir wollen diese Ausnahmen nicht, sondern alle Tiere, die nach Österreich kommen, sollen gegen Tollwut geimpft sein! Also ich denke, dieser Antrag wurde nicht richtig gelesen, sonst hätte er im Ausschuss nicht abgelehnt werden können.

Ich bitte Sie noch einmal: Schauen Sie sich diesen Antrag, bevor er hier zur Abstimmung kommt, gut an! Behandeln wir diesen Antrag positiv! Fordern wir den Minister auf, er soll diese Ausnahmen aufheben, damit alle Hunde, Katzen und Frettchen, die nach Österreich kommen, auch gegen Tollwut geimpft sein müssen! – Das ist das Erste. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite ist der Antrag der NEOS bezüglich der zeitnahen Veröffentlichung der Dokumentation des Tierschutzrates. Das ist ein vollkommen berechtig­ter Antrag, wenn man bedenkt: Wenn der Tierschutzrat eine Sitzung hat, dann wird ein Protokoll geführt, und erst bei der nächsten Sitzung des Tier­schutzrates wird dieses Protokoll bewilligt. Diese Sitzung ist meistens sechs bis acht Monate später, und wenn das Protokoll bewilligt wurde, dauert es noch eine Zeit, bis es wirklich voll umgeschrieben ist, bis es die Ombudsleute haben. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis man weiß, was im Tier­schutzrat beschlossen wurde.

Ich habe mit vielen Tierschutzombudsleuten gesprochen. Die wissen dann gar nicht mehr, was vor einem Jahr war. Das ist ja klar, wir wissen ja auch nicht, was wir vor einem Jahr in irgendeiner Sitzung beschlossen haben. Daher wäre es wirklich dringend notwendig, diese Dokumentationen sehr zeitnah zu veröffentlichen und der Bevölkerung bekannt zu geben.

Noch einmal zurück zum illegalen Welpenhandel: Ich bitte Sie wirklich, diesen Antrag heute nicht abzulehnen, sondern anzunehmen, damit wir wirklich in Österreich für alle eingeführten Hunde, Katzen und Frettchen eine Tollwutimpfung haben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.14

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.