11.21

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Das, was ich jetzt von meiner Vorrednerin gehört habe, kann ich inhaltlich nicht wirklich teilen und gutheißen. Vielmehr halte ich es da mit dem Inhalt der Ausführungen des Kollegen Keck.

Jetzt möchte ich in erster Linie einmal ein bisschen über den Tagesordnungs­punkt Stopp den Tierqualen durch Tiertransporte – nationale Schritte umgehend setzen diskutieren. Dieser Antrag wird von ÖVP und Grünen nicht unterstützt. Tatsächlich gibt es bei Schlachttiertransporten aber genug Bereiche, in denen massiver Handlungsbedarf besteht, denn nur so könnten wir Tierleid vermeiden und den Tieren immense Qualen ersparen.

Die Mindestanforderungen für das Wohlergehen der Tiere während des Transportes sind in einer Verordnung der Europäischen Union geregelt und gel­ten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes dementspre­chend auch über die EU-Grenzen hinweg für Drittstaaten. De facto ist es aber so, dass die Einhaltung der Verordnung in den EU-Staaten sehr mangel­haft ist. Man kann sich dann vorstellen, wie es in den Drittländern vor sich geht.

Meine Damen und Herren, im vorliegenden Antrag wird gefordert, „dass Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedstaatsgrenze und nicht in Drittstaaten verbracht werden dürfen“. (Abg. Kühberger: Das geht bei den Kapazitäten nicht!) Diesem Antrag stimmen wir Freiheitliche zu.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt, Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel: Derzeit ist es „sowohl für Privatpersonen als auch für Händ­lerInnen zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen“ in unser Land einzuführen.

Viele Tiere verfügen derzeit noch nicht über eine Tollwutimpfung. Es ist lediglich eine Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung notwendig, in der beteuert werden muss, dass das Tier seit der Geburt an einem Ort gehalten wurde und mit keinen wilden Tieren in Kontakt gekommen ist, oder, falls es von der Mutter begleitet wird, dass es von dieser noch abhängig ist.

Das eröffnet organisierten Welpenhändlern eine Möglichkeit, kranke Tiere nach Österreich zu bringen, denn die Korrektheit dieser Tollwutunbedenklich­keitsbescheinigungen ist sehr, sehr zweifelhaft.

Aus der Praxis wissen wir, dass solche jungen Welpen oft krank sind und nach kurzer Zeit in Österreich eingeschläfert werden müssen. Deswegen wird in dem gegenständlichen Antrag auch gefordert, dass Österreich gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben soll, dass ein Impfschutz gegen Toll­wut als notwendig erachtet wird, wodurch nur noch Welpen ab einem Alter von mindestens 15 Wochen nach Österreich importiert werden können.

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat im Ausschuss nicht gezeigt, dass sie für den Tierschutz etwas übrig hat, und keine Prioritäten gesetzt. Wir unterstüt­zen diesen Antrag.

Jetzt noch zum Tagesordnungspunkt 6, zu Monitoring und zeitnaher Veröf­fentlichung der Dokumente des Tierschutzrats: Ja, dem stimmen wir auch zu. Das ist unbedingt nötig und wichtig, dass die Expertise und die Berichte des Tierschutzrates dementsprechend baldigst ersichtlich sein sollen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Dietmar Keck zu Wort gemeldet. – Bitte.