12.31

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz geht uns alle etwas an, das wissen wir. Es betrifft uns täglich, und zwar nicht nur beim Einkauf von Lebensmitteln, sondern bei allen geschäftlichen Entscheidungen, die wir treffen. Umso wichtiger ist daher der Schutz bei großen geschäftlichen Entscheidungen, die uns langfristig binden, wie eben ein Kredit, der uns oft ein ganzes Leben lang begleitet.

Die vollumfängliche Information ist da ein Muss. Dazu gehört eben nicht nur das Rücktrittsrecht, sondern auch die Beurteilung der Bonität: Kann man sich den Kredit überhaupt leisten? Ist man überhaupt in der Lage, das alles zurückzu­zahlen – und zwar, solange man lebt? Die Banken nennen solch eine Fürsorgepflicht, die ihnen ja per Gesetz vorgegeben ist, Bonitätsprüfung.

Bei der Regulierung der Banken, daran möchte ich bitte gerne erinnern, waren wir alle nach 2008 dafür – auch die SPÖ. Somit ist eine solche Bonitäts­prüfung keine Frage des Alters, das ist noch einmal zu betonen (Abg. Rauch: Doch, das ist so! Das ist so!) – auch wenn man natürlich durch den Übergang in eine andere Lebensphase auch in andere Einkommensverhältnisse kommt.

Das kann aber auch jüngere Menschen oder Menschen, die ein Handicap haben, treffen. Es ist also keine Frage des Alters, ob eine Bonitätsprüfung schla­gend wird. (Abg. Rauch: Doch, es ist ein Altersthema!)

Was mir ganz wichtig ist, zu betonen: Bei einer solchen Bonitätsprüfung wird ja geprüft: Ist man in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen, solange man lebt? Und da möchte ich gerne auf den Antrag der SPÖ kommen, in den Kollege Drobits geschrieben hat, sollte das nicht möglich sein, soll man auch den Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte heranziehen können.

Wenn man das im Gesetz nicht klar formuliert, würde das bedeuten, dass man die Schulden auch gerne an die Nachkommen vererben können darf, und die dürfen dann unseren Kredit zurückzahlen. Die werden sich für so ein Gesetz sehr bedanken.

Gerade die Schuldnerberatung empfiehlt das ja auch ganz, ganz dringend und betont immer wieder, wie wichtig solche Bonitätsprüfungen sind, um eine Überschuldung der Bevölkerung beziehungsweise des Kreditnehmers zu ver­meiden.

Persönlich ist es für mich natürlich nachvollziehbar, dass es beschämend ist und dass es sich diskriminierend anfühlt, wenn man aufgrund von einer Verän­derung der Lebensphase und der Einkommensverhältnisse einen Kredit nicht mehr bekommt. Das kann ich verstehen. Dass das aber, so wie die FPÖ behauptet, automatisch passiert, wenn man in Pension geht, stimmt einfach nicht. (Abg. Deimek: Nein, es ist 65 und nicht die Pension!) Wenn sich die Einkommensverhältnisse verändern, wird der Überziehungsrahmen überprüft, und auch Kreditkarten werden nicht automatisch gekündigt, nur weil man 60 oder 65 wird. – So ein Blödsinn, wenn ich jetzt ehrlich bin. (Abg. Deimek: Da kann die Bankenvertreterin der ÖVP sagen, was sie will, das sagen die Banken ganz offen! Wir haben ein Vieraugengespräch geführt! – Abg. Rauch: Das steht auf der Homepage des Seniorenbundes!) Es wäre ja jede Bank oder jeder Geschäftspartner dumm, wenn er jemandem, der eine ausreichende Boni­tät hat, ein Geschäft verwehrt. (Abg. Rauch: Das steht auf der Homepage des Seniorenbundes!) Ich meine, das widerspricht jedem Geschäftsinteresse. (Ruf bei der FPÖ: Jeder nicht zurückgezahlte Kredit ... ist ein Geschäft!)

Auch berücksichtigen die Anträge der Opposition gar nicht, dass es bereits eine Vereinbarung zwischen dem Seniorenrat und der Wirtschaftskammer gibt, wo man an eine E-Mail-Adresse Beschwerden einbringen kann. (Abg. Deimek: Die Abgeordnete widerspricht sich ja selber! Das ist wie das Salzamt!) Bis dato gab es 14 Beschwerden, und in acht davon lag tatsächlich Altersdiskriminierung vor.

In unserem vorliegenden Antrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, Kolleginnen und Kollegen ersuchen wir das Bundesministerium für Justiz, unter Einbindung des Seniorenrates einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen, der eine rechtssichere Vergabe dieser besi­cherten Kredite ermöglicht, egal wie alt man ist. (Abg. Deimek: Tut’s euch wieder einmal selber einen Auftrag geben, statt dass ihr etwas macht!)

Ich möchte das noch einmal betonen: Es wird hier immer so auf Altersdis­kriminierung geschaut, aber das hat nicht nur etwas mit dem Alter zu tun, das hat mit der Bonität des jeweiligen Kreditnehmers zu tun.

Wenn man die Fürsorgepflicht nicht übernimmt, dass sich jemand nicht überschuldet, dass die Schulden nicht vererbt werden, dass die Nachkommen nicht die Häuser verkaufen müssen, dann ist das ein Problem. Das muss man vorher alles prüfen und regeln. Deswegen ist ein seniorengerechter – oder bonitätsgerechter, was mir eben viel besser gefällt – Kredit viel wesentli­cher. (Abg. Drobits: Nein!) – Kollege Drobits, wir haben Sie gefragt, ob Sie mitge­hen, soweit ich mich erinnere, gell? (Abg. Drobits: Nein!) Also ich bitte um breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.36

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Wer­ner. – Bitte.