14.11

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir heute im Hohen Haus über ein Gesetz diskutieren, mit welchem wir die Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union um­setzen. Es ist auch wichtig und es war auch dringend geboten, diese Richtlinie umzusetzen, daher bin ich über die Debatte seitens der SPÖ ein biss­chen verwundert, weil wir erstens gezwungen sind, diese Richtlinie umzuset­zen, und wir zweitens die Umsetzung auch dringend und notwendiger­weise haben vornehmen müssen, da uns sonst ein Vertragsverletzungsverfah­ren gedroht hätte.

Zentrales Anliegen dieser Richtlinie ist es, digitale, gesellschaftsrechtlich erfor­derliche Prozesse rascher und effizienter möglich zu machen. So sollen etwa die Gründung von Kapitalgesellschaften, beispielsweise einer GmbH, sowie die Eintragung von Urkunden und Informationen in nationale Unterneh­mensregister, sprich ein Firmenbuch, vollständig online möglich sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Viele Vorgaben dieser Digitalisierungsrichtlinie sind bei uns in Österreich schon geltendes Recht. Das ist schön, weil wir als Österreich da eine Vorreiter­rolle übernommen haben. Wir haben innerhalb der Europäischen Union gerade auch, was die Digitalisierung im Justizbereich betrifft, eine Vorreiterrolle übernommen. Deswegen waren diese Anpassungen, die jetzt vorzunehmen sind, nur kleinere Einzelanpassungen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Trotzdem sind auch diese kleinen Anpassungen im Bereich der Unternehmens­gründung im Sinne der Digitalisierung notwendig gewesen. Ich möchte deswegen heute hier insbesondere ein paar Punkte erwähnen:

Es kommt zu einer Änderung des Veröffentlichungsregimes von Register­eintragungen, sprich von Eintragungen in das Firmenbuch. Während Eintragungen im Register bisher gesondert bekannt zu machen waren, gilt künftig die Eintragung selbst als Offenlegung.

Weiters kommt es zu einer Ausweitung des Business Registers Interconnection Systems. Das klingt jetzt kompliziert, worum geht es? – Es geht in erster Li­nie darum, dass die einzelnen Register, die einzelnen Firmenbücher der Länder innerhalb der Europäischen Union besser untereinander kommunizieren können. Außerdem sollen die europäischen Justizportale jetzt ausgeweitet wer­den, sodass die kostenlose Kurzinformation über im Firmenbuch einge­tragene Rechtsträger künftig umfangreicher und damit für jeden auch aussa­gekräftiger ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Des Weiteren sollen Onlinefirmenbuchanmeldungen natürlich auch von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern möglich sein. Das war bisher nicht möglich. Jetzt wird es durch diese Umsetzung ermöglicht, und es ist schön, dass auch Einzelunternehmerinnen und -unternehmer eine Onlinefir­menbuchanmeldung durchführen können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Weiters – das wurde jetzt auch mehrfach in den Reden erwähnt, und ich glaube, das ist im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmer schon auch ein großer Fortschritt – geht es um die Senkung, aber zum Teil auch um den gänzlichen Entfall von diversen Gebührentatbeständen. Dadurch erspa­ren sich die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer insge­samt 7,5 Millionen Euro, die sie sonst an Gerichtsgebühren hätten zahlen müs­sen – sei es für die Anmeldungen oder für die Einreichungen beim Firmen­buch. Insofern bin ich der Meinung, dass das im Sinne der Digitalisierung und der Vereinfachung der Gesellschaftsgründung auch ein wesentlicher Fortschritt ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit dem Beschluss des vorgelegten Bundesgesetzentwurfes wird ein wesent­licher Beitrag dazu geleistet, dass Unternehmerinnen und Unternehmer direkt Vorteile aus der Digitalisierung ziehen können, dies auch unmittelbar an­wendbar ist und sie dadurch auch erfolgreicher und rascher Unterneh­men gründen können. Es ist auch für unsere gesamte Start-up-Branche ein wich­tiger Schritt, dass man rasch Unternehmen gründen kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, dass diese Maßnahme ein wichtiger Schritt ist, um den Wirt­schaftsstandort Österreich zu stärken, und ich möchte Sie alle wirklich einladen, dieses Vorhaben hier möglichst breit zu unterstützen. – Vielen Dank. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet – vorläufig als letzter Redner – ist Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.