14.11
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir heute im Hohen Haus über ein Gesetz diskutieren, mit welchem wir die Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Es ist auch wichtig und es war auch dringend geboten, diese Richtlinie umzusetzen, daher bin ich über die Debatte seitens der SPÖ ein bisschen verwundert, weil wir erstens gezwungen sind, diese Richtlinie umzusetzen, und wir zweitens die Umsetzung auch dringend und notwendigerweise haben vornehmen müssen, da uns sonst ein Vertragsverletzungsverfahren gedroht hätte.
Zentrales Anliegen dieser Richtlinie ist es, digitale, gesellschaftsrechtlich erforderliche Prozesse rascher und effizienter möglich zu machen. So sollen etwa die Gründung von Kapitalgesellschaften, beispielsweise einer GmbH, sowie die Eintragung von Urkunden und Informationen in nationale Unternehmensregister, sprich ein Firmenbuch, vollständig online möglich sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Viele Vorgaben dieser Digitalisierungsrichtlinie sind bei uns in Österreich schon geltendes Recht. Das ist schön, weil wir als Österreich da eine Vorreiterrolle übernommen haben. Wir haben innerhalb der Europäischen Union gerade auch, was die Digitalisierung im Justizbereich betrifft, eine Vorreiterrolle übernommen. Deswegen waren diese Anpassungen, die jetzt vorzunehmen sind, nur kleinere Einzelanpassungen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Trotzdem sind auch diese kleinen Anpassungen im Bereich der Unternehmensgründung im Sinne der Digitalisierung notwendig gewesen. Ich möchte deswegen heute hier insbesondere ein paar Punkte erwähnen:
Es kommt zu einer Änderung des Veröffentlichungsregimes von Registereintragungen, sprich von Eintragungen in das Firmenbuch. Während Eintragungen im Register bisher gesondert bekannt zu machen waren, gilt künftig die Eintragung selbst als Offenlegung.
Weiters kommt es zu einer Ausweitung des Business Registers Interconnection Systems. Das klingt jetzt kompliziert, worum geht es? – Es geht in erster Linie darum, dass die einzelnen Register, die einzelnen Firmenbücher der Länder innerhalb der Europäischen Union besser untereinander kommunizieren können. Außerdem sollen die europäischen Justizportale jetzt ausgeweitet werden, sodass die kostenlose Kurzinformation über im Firmenbuch eingetragene Rechtsträger künftig umfangreicher und damit für jeden auch aussagekräftiger ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Des Weiteren sollen Onlinefirmenbuchanmeldungen natürlich auch von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern möglich sein. Das war bisher nicht möglich. Jetzt wird es durch diese Umsetzung ermöglicht, und es ist schön, dass auch Einzelunternehmerinnen und -unternehmer eine Onlinefirmenbuchanmeldung durchführen können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)
Weiters – das wurde jetzt auch mehrfach in den Reden erwähnt, und ich glaube, das ist im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmer schon auch ein großer Fortschritt – geht es um die Senkung, aber zum Teil auch um den gänzlichen Entfall von diversen Gebührentatbeständen. Dadurch ersparen sich die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer insgesamt 7,5 Millionen Euro, die sie sonst an Gerichtsgebühren hätten zahlen müssen – sei es für die Anmeldungen oder für die Einreichungen beim Firmenbuch. Insofern bin ich der Meinung, dass das im Sinne der Digitalisierung und der Vereinfachung der Gesellschaftsgründung auch ein wesentlicher Fortschritt ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit dem Beschluss des vorgelegten Bundesgesetzentwurfes wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass Unternehmerinnen und Unternehmer direkt Vorteile aus der Digitalisierung ziehen können, dies auch unmittelbar anwendbar ist und sie dadurch auch erfolgreicher und rascher Unternehmen gründen können. Es ist auch für unsere gesamte Start-up-Branche ein wichtiger Schritt, dass man rasch Unternehmen gründen kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich glaube, dass diese Maßnahme ein wichtiger Schritt ist, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, und ich möchte Sie alle wirklich einladen, dieses Vorhaben hier möglichst breit zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet – vorläufig als letzter Redner – ist Herr Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.