Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 11 und 12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu der verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 11 und 12.

Ich frage, ob wir abstimmen können. – Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht in 1759 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantra­ges 2660/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist nun­mehr die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1759 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Strafbarkeit wegen Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (279/E)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 in 1760 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Wir stimmen zuerst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab.

Die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 und 7 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Le­sung angenommen.

Ich darf mich herzlich bei der Frau Justizministerin bedanken.