16.49

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Liebe Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Sie fordern in Ihrem Antrag – das haben wir jetzt auch schon gehört –, dass bereits bestehende Unterstüt­zungen und Förderungen (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, nein!) der Kultursektion besser an Künstler:innen mit Betreuungspflichten anzupassen sind und dafür eine zusätzliche Evaluierung notwendig ist – so hätte ich es gelesen –, und Sie fordern ein eigenes Stipendienprogramm ausschließlich für Künstler:in­nen mit Kindern. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!)

Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf eine Studie aus dem Jahr 2018, worin die soziale Lage der Kunst- und Kulturvermittler:innen in Österreich aufgezeigt wird. Diese Studie baut auf eine Vorerhebung aus dem Jahr 2008 auf, in der wie auch schon erwähnt eine damals befragte Kunstschaffende wie folgt zitiert wird: „,Das Recht auf Familie‘ sei für Kunstschaffende ,nicht lebbar‘“. Wichtig zu erwähnen ist aber auch, dass diese Studie auf den Kunst- und Kulturbericht verweist, welcher jährlich vom Ministerium erstellt wird. Und dieser Bericht aus dem Jahr 2018 zum Beispiel betont, dass es Frauen insgesamt „nach wie vor in geringerem Ausmaß gelingt, dauerhaft im Kulturbereich Fuß zu fassen und sich zu etablieren“. (Abg. Heinisch-Hosek: Das bestätigt nur das, was wir sagen!) Da sehen wir, darin spiegelt sich auch, wie am Arbeitsmarkt insgesamt ver­schiedene Formen von Benachteiligungen (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) von Frauen vorhanden sind. Unter anderem wirken sich die hier angesprochenen Betreuungspflichten negativ aus.

Im Mai 2022 wurde eine Studie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf extra für Filmschaffende präsentiert, mit der Erhebung des Status quo und Ansätzen für neue Maßnahmen zur Unterstützung, und über diese wird be­reits laufend diskutiert. Es gibt, auch das wurde schon erwähnt, wirklich zusätzliche Maßnahmen für Künstler:innen zur besseren Vereinbarkeit, eben diesen Alleinerzieher:innenzuschuss über alle Bereiche der Kunst und Kultur (Abg. Heinisch-Hosek: Mit dem kann ich mir aber keinen Kinderbetreu­ungsplatz beschaffen, wenn es keinen gibt!), die Auslandsstipendien, die Langzeitstipendien. All das wurde bereits angesprochen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters weist dieser Kunst- und Kulturbericht aber auch auf die Wichtigkeit von kulturpolitischen Steuerungsinstrumenten auf nationaler Ebene hin, wie zum Beispiel das Genderbudgeting, die Mentoringprogramme und die Nach­wuchsförderung. In Österreich genießen diese Maßnahmen zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung (Abg. Heinisch-Hosek: Es geht um die Vereinbarkeit von Künstlerinnen und Künstlern!) beispielsweise im Filmbereich bereits sehr hohe Priorität, aber auch in anderen Kunstförderungssparten werden diese Ins­trumente eingesetzt. So wird auch auf eine geschlechtergerechte Besetzung von Jurys und Beiräten geachtet.

Ich denke, das sind in Summe schon viele positive Maßnahmen, wenn man sie aufzählt und auch näher betrachtet. Dennoch bleibt das Hauptthema die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist ein Riesenthema für die aller­meisten Frauen, die in Berufen stehen, vor allem für jene, die auch Rand­betreuungszeiten für Kinder benötigen. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Auch eine Vieh haltende Bäuerin hat damit ein Thema, nämlich dann, wenn sie früh­morgens in den Stall geht (Abg. Heinisch-Hosek: Machen wir einen Antrag gemein­sam! – Abg. Kucharowits: Bitte, machen wir das gemeinsam, richtig! – Abg. Heinisch-Hosek: Ja, bitte! Jederzeit!) oder spätabends ihrer Arbeit nachgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Kunst- und kulturpolitisch wurde darauf aber schon reagiert, und wir werden das natürlich auch weiterhin tun. Eine zusätzliche Evaluierung ist aus unserer Sicht aber nicht notwendig. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Seidl. – Bitte.