17.50

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Damen und Herren! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Der Rechnungshof klingt so modern, in Wirklichkeit aber wur­de der Rechnungshof erstmals unter Maria Theresia gedacht. Der Rechnungshof ist also eine sehr alte, ehrwürdige Einrichtung und wurde aus der Monar­chie übernommen.

Ich möchte den Tagesordnungspunkt Rechnungshof dafür nützen, um mich bei der Frau Präsidentin für die hervorragende Arbeit zu bedanken, und möchte sagen, dass, was man erkennt, wenn man sich die UG durchschaut, wirklich sehr sorgsam, sehr zweckmäßig mit dem Budget dort umgegangen wird. Wenn man sich das Budget im Detail anschaut, muss man sagen, dass mit 42,1 Millio­nen Euro für das Jahr 2023 ein schöner Betrag vorgesehen wurde. Dafür möchte ich mich bedanken. Das sind um 4,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Wenn man sieht, was sich der Rechnungshof alles im Detail anschaut, dann muss man sagen, dass es nicht nur Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung sind, sondern es ist viel mehr: Wo werden Steuermittel verschwen­det, wo werden sie gut eingesetzt? In dem Bericht ist auch enthalten: Wie gehen wir mit Aufsichtsräten um? Wenn wir uns überlegen, wie wich­tig Aufsichtsräte sind, dann wird eines klar: Man muss sich im Vorhinein über­legen, wofür Aufsichtsräte eingesetzt werden, sprich, es braucht eine gute Ausschreibung, es braucht eine gute Auswahl. Man muss darauf schauen, dass auch Frauen ausreichend berücksichtigt werden, und es ist wichtig, dass es die fachliche Kompetenz gibt. Damit es aber die fachliche Kompetenz gibt, muss das auch im Vorhinein bedacht werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jetzt ist es natürlich um diese Uhrzeit so, dass wir alle schon ein bisschen müde sind (Abg. Haubner: Na!), aber ich würde meinen, der Rechnungshof wird 365 Tage im Jahr nicht müde: Jeden Tag wird geprüft und kontrolliert – und das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Das Verbesserungspotenzial möchte ich hier nur in Grundzügen vermitteln, weil ich glaube, das ist ganz wichtig: Verbesserungspotenzial im Auswahlpro­zess von Aufsichtsräten. Zuerst einmal sollte es eine konkrete Definition geben, was die Person überhaupt zu leisten hat. Dann sollte die Auswahl der mög­lichen Kandidaten entsprechend eingegrenzt werden. Es sollte weiters eine Fest­legung geben, was persönliche und fachliche Eignungen sind.

Jetzt wird es spannend: Unter Punkt 5 steht nämlich zu lesen: „Definition und Dokumentation der Prozessschritte zur Vermeidung von Unvereinbar­keiten, insb. bei [...] Kandidaten aus dem eigenen Ressort, aus Konkurrenzunter­nehmen“, oder vielleicht wenn es Überschneidungen mit politischen Funk­tionen gibt. Letztendlich, wenn eine Entscheidung getroffen wird, muss sie ausreichend begründet sein, damit sie nachvollziehbar ist.

Der Rechnungshof sorgt seit mehreren Hundert Jahren für eine gute Gebarung, und dafür möchte ich Danke sagen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

17.54

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.