Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich versuche das jetzt, ohne die Gewaltenteilung grundsätzlich in Frage zu stellen.

Es gibt ja Ehrenzeichen der Republik Österreich, die die Republik an Menschen verleiht, die besondere Dienste geleistet haben oder die besonders heraus­ragende Persönlichkeit sind und bei denen es gut und wirksam ist, dass sie für die Republik stehen. Natürlich werden diese Personen vor der Verleihung der Ehrenzeichen auch durchleuchtet, ob denn ihre Biografie und ihre Einstellungen dem entsprechen.

Jetzt gibt es aber dennoch Fälle, bei denen erst im Nachhinein herauskommt, dass man dieses Ehrenzeichen wahrscheinlich besser nicht verliehen hätte, und deshalb haben Sie schon vor längerer Zeit angekündigt, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, dass künftig Ehrenzeichen der Republik auch aberkannt werden können. Haben Sie schon einen Zeitplan, wann dieser Entwurf vorliegen wird?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 219/M, hat folgenden Wortlaut:

Als zuständige Verfassungsministerin haben Sie vor längerer Zeit angekündigt, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, dass künftig Ehrenzeichen der Republik Österreich aberkannt werden können – wann soll der Entwurf vorliegen?

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Die entscheidende Antwort zu Beginn: Ja, ich gehe davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres eine Gesetzesvorlage hier vorlegen können beziehungsweise nach Abstimmung mit dem Koalitionspartner dann auch mit den Oppositionsparteien verhandeln können.

Sie haben vollkommen recht: Ehrenzeichen würdigen besonders herausragende Leistungen, und Ehrenzeichen sollen nur Personen verliehen werden, die auch tatsächlich das Ansehen der Republik stärken und andere motivieren, sozusagen ebenfalls als Vorbilder zu fungieren.

Es gibt da ganz konkret einen Anlassfall, aufgrund dessen wir eine Änderung des Ehrenzeichengesetzes vornehmen wollen, das ist der Fall Globke, der ein Ehrenzeichen Österreichs bekommen hat, der aber Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze war, was absolut abzulehnen ist und der sicher niemals ein Ehrenzeichen in irgendeiner Form auch nur ansatzweise verdient hätte. Das ist der Anlassfall.

Wir sind in guten Gesprächen auch mit der österreichischen Bundespräsident­schaftskanzlei, damit wir hier eine gute Lösung auf den Weg bringen, denn Sie müssen sich schon vor Augen halten: Wenn es um die Aberkennung geht, dann muss natürlich auch immer bedacht werden, dass es auch um posthume Aberken­nungen geht, also bei Menschen, die schon verstorben sind, und sich da auch Abgrenzungsfragen stellen, bei denen – ich darf das so sagen – der Teufel dann doch auch im Detail steckt, aber wir wollen ein gutes und ausgewogenes Gesetz und hoffen, dass das dann Anfang nächsten Jahres vorliegt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ja, eine kurze Zusatzfrage – das Stichwort kam schon in der Antwort. Es gibt ja eine Arbeitsgruppe, die sich auch mit dem Verbotsgesetz auseinandersetzt, und da ist auch vorgekommen, dass es bisher nicht strafbar ist, dass man NS-Devotionalien bloß besitzt. Jetzt ist die Frage, ob man sich schon überlegt hat, welche Lösungen es hierfür künftig auch außerhalb des Strafverfahrens geben könnte.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Dieser Zuständigkeitsbereich betrifft natürlich inhaltlich die Justizministerin. Ich habe mit ihr gemeinsam vor einigen Wochen, wie ich schon ausgeführt habe, den Arbeitsgruppenbericht präsentiert.

Und ja, die Arbeitsgruppe hat auch in einem Bereich eindeutig Handlungsbedarf gesehen, nämlich dem Einziehen von Devotionalien auch dann, wenn es zu keiner strafrechtlichen Verfolgung beziehungsweise Verurteilung kommt. Das sollte für den Einzelfall möglich sein. Ich darf jetzt hier und heute auch festhalten: NS-Devotionalien gehören ins Museum oder vernichtet und sonst genau gar nirgends hin.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Herr Klubobmann Leichtfried. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Bundesministerin, wir reden über diese Angelegenheit frei geschätzt schon über zwei Jahre, und das ist meines Erachtens doch schon sehr lange für ein Parlament. Es gibt andere Parlamente, die reagieren bei derartigen Dingen etwas schneller. Das Euro­päische Parlament hat zum Beispiel in sehr kurzer Zeit die von Herrn Hanger angesprochene griechische Vizepräsidentin abgesetzt. Da gilt also offenbar nicht die strafrechtliche Verurteilung als rote Linie, so wie sie bei der ÖVP gilt. (Abg. Hanger: Die Betroffenen sind trotzdem Sozialdemokraten, lauter Sozis! Nur Sozis! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Deshalb frage ich Sie, Frau Bundesministerin: Wäre es nicht vernünftiger, schneller auf derartige Dinge zu reagieren?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Michael Hammer: Du musst eine Frage stellen! – Abg. Leichtfried: Ah, Herr Hammer, Sie sind auch da! Guten Morgen!)

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Von welcher Sache reden wir jetzt lange? Sie müssen mir das noch einmal konkret sagen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte um Ruhe. Die Frau Bundesminister ist am Wort.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler (fortsetzend): Ich muss aber dazusagen: Ich darf nachfragen, weil ich nicht verstanden habe, von welcher Sache wir jetzt reden. Wir haben von Ehrenzeichen geredet. Das ist eine Zusatzfrage, oder?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ja.

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler (fortsetzend): Wir haben vom Ehrenzeichengesetz gesprochen, wir haben vom Verbotsgesetz gesprochen. Worauf beziehen Sie sich? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Meine Frage war, ob Parlamente – jetzt nicht im Sinne der ÖVP, die immer nur die strafrechtliche Verurteilung als rote Linie sieht – generell schneller auf Missstände reagieren sollen, seien es Ordensaberkennungen oder sei es auch betreffend Korruption, die vorkommt, und was Ihre Meinung dazu ist. Ich bin der Meinung, da haben das Strafrecht und die strafrechtliche Verurteilung nicht die rote Linie zu sein. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Abgeordneter, wenn es um die Frage geht, ob Parlamente schneller reagieren sollen, dann fragen Sie mich als Teil der Exekutive als Falsche. (Abg. Leichtfried: Ihre Meinung! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir arbeiten sehr gut zusammen. Ich sehe hier im Bereich sowohl des Verbotsgesetzes als auch des Ehrenzeichengesetzes Handlungsbedarf, deshalb sind wir auch dran und deshalb wollen wir hier eine möglichst schnelle, aber vor allem auch eine gute Lösung erreichen. (Abg. Leichtfried: Vielen Dank!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.