10.57

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Amesbauer, ich war von diesen Themen, die Sie angesprochen haben, leicht irritiert. Warum? – Weil ich gedacht habe, ich habe mich zu den falschen Themen vorbereitet. Das heißt, tatsächlich disku­tieren wir jetzt über Corona und die Auswirkungen.

Lassen Sie mich aber noch einen Punkt ansprechen: Für mich ist es unerträglich und ich weise es auf das Schärfste zurück, die Regierungsmitglieder als „Blindgänger“ zu bezeichnen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. Abg. Hafenecker: Ist Versager besser? Ist Versager besser? Abg. Rauch: Ein Blindgänger macht noch keinen ...!)

Aber nun zurück zum Thema: Wir haben in den vergangenen zwei Jahren eine Reihe von Beschlüssen gefasst, damit das öffentliche Leben auch trotz Pandemie gut funktionieren kann. Einige dieser Coronasonderregelungen wurden inzwischen mehrfach verlängert. Mit der heutigen Beschlussfassung geht es um Bereiche aus dem Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, um einige zu nennen. Diese sollen um ein weiteres halbes Jahr, nämlich bis Ende Juni 2023, verlängert werden.

Ich weiß schon, dass es Kritik an diesen Verlängerungen gibt. Allerdings kann man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vollständig ausschließen, dass die betreffenden Maßnahmen wieder gebraucht werden. Auch für mich ist aber ganz klar, dass, sofern sich an der Gesamtsituation hoffentlich nichts Wesent­liches verändert, eine weitere Verlängerung nicht mehr notwendig sein wird.

Worum geht es konkret? – Es geht um die Ermächtigung für Gemeinderäte, Beschlüsse per Videokonferenz beziehungsweise im Umlaufweg zu fassen, und zwar dann – und nur dann! –, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ich darf das betonen: Es geht um außergewöhnliche Umstände.

Auch die Bundesregierung hat die Möglichkeit, weiterhin Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen. Die Möglichkeit des Einsatzes der Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und bei Verwaltungsgerichten wird auch verlängert. Auch da muss im Vordergrund stehen, dass die Wahrung der Parteienrechte entsprechend gewährleistet ist.

Auch soll es durch Verordnung weiterhin möglich sein, bestimmte Zeiten wie Verjährungsfristen auszunehmen, wenn dies zur Verhütung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie geboten ist. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich ist es selbstverständlich, dass die Verantwortlichen ganz genau prüfen, ob die angesprochenen Maßnahmen sachlich zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich gerechtfertigt sind.

Tatsache ist auch, dass sich einzelne Maßnahmen durchaus bewährt haben. Aus dieser Erfahrung heraus stellt sich für mich die Frage, ob nicht manche dieser Bestimmungen ins Dauerrecht übernommen werden könnten. Obwohl das natürlich eine sorgsame Abwägung braucht, sehe ich wohl die Chance, einiges tatsächlich ins Dauerrecht zu übernehmen, und ich freue mich, dass daran auch schon gearbeitet wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, der Verlängerung dieser Maßnahmen bis 30. Juni 2023 die Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

11.01

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.