Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Diese Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich zu den Abstimmungen kommen können. – Da mir Zustimmung signalisiert wird, brauchen wir also keine Unterbrechung.

Wir gelangen somit gleich zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschuss­antrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylge­setz 2005 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1868 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparenzbericht über Ausgaben für die ‚neue Völkerwanderung‘ – Kostenwahrheit für die Steuer­zah­ler!“

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung“ sowie der Staatssekretärinnen und dem Staats­sekretär gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erfor­der­lich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Misstrauensantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungs­rechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden, samt Titel und Eingang in 1869 der Beilagen.

Da auch dieser Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und eines Bundesverfassungsgesetzes sowie eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit angenommen.