17.39

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich komme jetzt zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei, über den sich Kollege Koza so künstlich echauffiert hat: Immer, wenn sich Grüne über Anträge besonders aufregen, weiß man, dass das gute Anträge sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, der Antrag der Abgeordneten Amesbauer, Wurm, Angerer und weiterer Abgeordneter nennt sich „Zuwanderungsstopp – Maßnahmen zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung“, und ich werde Ihnen jetzt die vier Punkte dieses Antrages kurz erläutern.

Punkt eins: „Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. [...] Die Bundesregierung kann und muss eine ,Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze‘ – die ,Verordnung zur Auf­rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicher­heit während der Durchführung von Grenzkontrollen‘ [...] im Asylgesetz erlassen. Das Ziel“ der Asylanträge „muss NULL sein.“ – Das ist auch Sozial­po­litik, das ist freiheitliche Sozialpolitik: die Sozialleistungen und das Steuergeld für die eigenen Staatsbürger aufzuwenden.

Nächster Punkt: „Wiedereinführung von Ausreisezentren“, eine wichtige und höchst erfolgreiche Maßnahme von Innenminister Herbert Kickl, und das wollen wir wiedereinführen (Zwischenruf der Abg. Ernst-Dziedzic), das wollen wir inten­sivieren, am besten gleich direkt an den Staatsgrenzen.

Dritter Punkt: „Nur mehr Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylwerber und Asylberechtigte. [...] Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Asylwerber in der Grundversorgung eine Verpflichtung zur unentgeltlichen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur [...] eingeführt werden.“ – Das ist ja das Mindeste, was man verlangen kann: dass die Asylwerber aus aller Herren Länder, die sich ja in unserer sozialen Hängematte und in der Grundversorgung breitmachen und es sich dort gemütlich machen und keinen Cent zu unserem Sozialsystem beitragen, zumindest die eigene Asylunterkunft reinigen!

Vierter Punkt: „Keine Integration von Asylwerbern in den Arbeitsmarkt“, besonders wichtig, weil das ja die Grünen wollen, weil das Teile der SPÖ wollen und die Gefahr droht, dass die ÖVP, obwohl sie ja jetzt dagegen argumentiert, auch bei diesem Punkt wieder einknickt. „Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär“ Schutzberechtigte „müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten“ (Zwischenruf des Abg. Koza) – und ich weiß nicht, warum Herr Kollege Koza sich da so empört. Sie hätten das fertiglesen sollen: „Die Sondersteuer entfällt, sobald die Kosten des Asylverfahrens und die Grundversorgungskosten abgedeckt sind.“

Also das ist keine Strafsteuer, wie Sie das genannt haben, das ist nur ein Beitrag, um die Kosten für jene Leistungen, die man bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt vom Staat umsonst, ohne einen Cent beizutragen, erhalten hat, zurückzuzahlen. Also das kann man ja wohl unterstützen; und ich glaube auch, dass die Mehrheit der Österreicher diesem Punkt auch durchaus zustimmt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe nun den Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zuwanderungsstopp – Maßnahmen zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Deatraktivierung der unkontrollierten Zuwanderung zuzuleiten, die Maßnahmen im Sinne der Antragsbegründung (Punkte 1. – 4.) beinhaltet“.

*****

Meine Damen und Herren! Asylpolitik ist einerseits der Schutz der Staatsgrenzen und die Forcierung von Rückführungen und andererseits – und das ist besonders wichtig – auch eine Sozialpolitik, die Österreich als Zielland unattraktiv macht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Peter Wurm, Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zuwanderungsstopp – Maßnahmen zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 16, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2986/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – "Unser Geld für unsere Leute" (1832 d.B.), in der 189. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Dezember 2022

Die neue Völkerwanderung ist ein Scheitern auf allen Ebenen: EU-weit, natio­nal­staatlich und regional – wie in Kindberg. Österreich ist dank Nehammer, Kogler und Co. Spitzenreiter, wenn es um die Belastung der eigenen Bevölkerung durch die Massenzuwanderung geht. 103.600 Asylanträge wurden bereits in diesem Jahr in Österreich gestellt. In Deutschland waren es 176.289 Asylanträge – bei der rund zehnfachen Bevölkerung!

Österreich stellt zwei Prozent der EU-Gesamtbevölkerung, hat aber 13,2 Prozent der Asylanträge. Das ist mehr als eine Schieflage, das ist ein asylpolitischer Totalschaden, weil Österreich ausschließlich von sicheren Ländern umgeben ist. Großzügige Sozialleistungen, der Klimabonus nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich und Mindestsicherung sind Faktoren, damit Menschen zu uns kommen. Das ist das Ergebnis nicht des Versagens der ÖVP und die Folge von falsch verstandener Tole­ranz.

Asylstopp und Schaffung von Ausreisezentren, Sachleistungen statt Geldleistungen und keine Integration von Asylwerbern in den Arbeitsmarkt. Nur so kann der Anreiz als Wirtschaftsmigrant nach Österreich kommen zu wollen abgestellt werden. Daher wird nachfolgendes Maßnahmepaket gefordert:

1.         Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden; Österreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leitner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

2.         Wiedereinführung von Ausreisezentren.

3.         Nur mehr Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylwerber und Asylbe­rechtigte. Asylwerber sollen grundsätzlich in der Grundversorgung ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen bekommen, bis ihr Verfahren abge­schlos­sen und ihr Aufenthalt zu Ende ist. Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Asylwerber in der Grundversorgung eine Verpflichtung zur unentgeltlichen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur (zB Asyl-Unterkunft reinigen) eingeführt werden. Asylberechtigte haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen außer auf Grundversorgung.

4.         Keine Integration von Asylwerbern in den Arbeitsmarkt. Die Grundversorgung von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten endet, wenn diese in den ersten Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtig­ten und subsidiär Schutzsuchenden müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt, sobald die Kosten des Asylverfahrens und die Grundversorgungskosten abgedeckt sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage zur Deatraktivierung der unkontrollierten Zuwanderung zuzuleiten, die Maßnahmen im Sinne der Antragsbegründung (Punkte 1. – 4.) beinhaltet“.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.