18.33

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause beziehungsweise hier auf der Galerie! Was jetzt von meinem Vorredner ein bissel kurz schon angeführt wurde, umfasst dann doch etwas mehr, nämlich etwas mehr auch in der Praxis, weil es ja hierbei im Großen und Ganzen um aktuelle Regelungen zum Thema Covid-19 geht. Das eine betrifft eben die Frage der Lagerhaltung für die Covid-19-Impfungen beziehungs­weise -Medikamente, das andere betrifft die diversen gesundheitspolitischen Maßnahmen beziehungsweise auch die Frage der Mittel in der Verteilung in Bezug auf die Covid-19-Bekämpfung.

Es gibt ja momentan durchaus viele Hinweise darauf, dass uns die Pandemie im kommenden Jahr nicht mehr als Pandemie begleiten wird, sondern dass wir endgültig in die endemische Phase übergehen. Die WHO spricht heute auch davon, dass voraussichtlich 2023 dieser pandemische Zustand endlich ein Ende finden wird. Ich gehe persönlich in der Zwischenzeit auch davon aus – zumindest nach dem, was uns Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Exper­tinnen und Experten weltweit momentan an Studien, an Daten, an Fakten liefern –, dass sich das Virus dahin gehend verändert hat, dass wir mit unserem Gesundheitssystem in Zukunft auch ganz gut mit diesem Virus auskommen können.

Nichtsdestotrotz ist es momentan noch gescheit, entsprechend Vorsicht walten zu lassen. Es gibt einfach zwei Zugänge: entweder alles kippen und über den Haufen werfen oder eben doch noch mit etwas Vorsicht in das kommende Jahr zu gehen. Wir wählen den vorsichtigen Weg. Wir sagen, schauen wir uns das Ganze noch einmal bis 30.6. an. Im besten Fall brauchen wir die wenigsten dieser Bestimmungen dann wirklich in der Praxis oder – noch besser – dann vielleicht gar keine mehr, aber bis 30.6. sollten wir zumindest vorbauen, denn vorbauen ist auf jeden Fall gescheiter, als dann nachzuweinen.

Welche Maßnahmen betrifft das im Konkreten? – Das eine ist eben die Frage der Freistellung auf Basis von Risikoattesten, das andere ist das Impfen im niedergelassenen Bereich, insbesondere was Covid anlangt, dann eben die Abgabe von Antigentests in den Apotheken, Testen von asymptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich, wenn es sich dabei um Risikopatien­tin­nen und -patienten handelt. Dann haben wir noch die Abgabe von Covid-Medikamenten durch Apotheken, Zweckzuschüsse für Covid-Maßnahmen in den Ländern, die davon betroffen sind, und dann auch noch die zentrale Beschaffung von Covid-19-Medikamenten und -Heilmitteln.

Auch wichtig, Kollege Keck hat es auch angesprochen: Wir novellieren das GTelG, sprich das Gesundheitstelematikgesetz, und da nehmen wir im ASVG im E-Rezept auch noch die Privatrezepte auf. Aufpassen: Privatrezepte sind nichts, was ein Privatarzt oder eine Wahlärztin ausgestellt hat, sondern da geht es eben um nicht von der Sozialversicherung übernommene, aber verschrei­bungs­pflichtige Medikamente, die bis jetzt ganz klassisch ausschließlich über das Papierrezept abgewickelt werden mussten. Die werden durch diese Novellierung auch ins E-Rezept mitaufgenommen. Es ist einfach eine Erleichterung und eine Aufwertung des E-Rezepts.

Wir glauben, das ist in Summe ein guter Maßnahmenmix, der sich auf der einen Seite durch Vorsicht auszeichnet, aber andererseits eben auch sinnvolle neue Maßnahmen inkludiert.

Auf den Hinweis, Dinge ins Dauerrecht zu übernehmen, kann ich nur damit antworten, was heute in der Früh auch Kollege Bürstmayr gesagt hat: Ja, natürlich werden wir uns die Dinge anschauen (Zwischenruf des Abg. Einwallner), die sinnvoll sind, und dort, wo es sinnvoll ist, diese auch ins Dauerrecht über­nehmen. Jetzt aber verlängern wir einmal, jetzt schauen wir uns einmal die ganze Sache an und sehen zu, dass wir im nächsten Jahr aus der Pandemie, aus dem Pandemiemanagement herauskommen. Dann können wir in diesem Zusam­menhang evaluieren, können uns anschauen, was sinnvoll ist, was auch machbar ist, was uns auch insgesamt im Gesundheitswesen weiterbringt, und das können wir dann auch entsprechend verlängern.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

18.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.