19.05

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus! Wir diskutieren hier eigentlich zwei Gesetzesbeschlüsse, die auch ein bisschen aufzeigen, wie kleinteilig das österreichische Gesundheitswesen ist, beziehungsweise die auch aufzeigen, welche Eigeninteressen da manche Player – Stakeholder, wie man auf Neudeutsch auch sagt – in diesem Gesundheitswesen haben.

Erstens wollen wir heute erneut den Facharzt für Kieferorthopädie beschließen – erneut, nicht, wie Kollege Silvan gerade gesagt hat, dass das endlich in ein Gesetz gegossen worden ist, sondern wir beschließen diese Regelung betreffend Facharzt für Kieferorthopädie heute erneut.

Warum erneut? – Wir erinnern uns: Zuerst haben wir uns hier im Haus mittels Entschließung einstimmig dazu verpflichtet, diesen Facharzt einzuführen. Dann haben wir im Gesundheitsausschuss einstimmig einen entsprechenden Entwurf aus dem Haus des Herrn Ministers beschlossen. Dann haben wir hier im Plenum des Nationalrates einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dann hat der Bundesrat den entsprechenden Beschluss noch einstimmig bestätigt – und was ist dann passiert? – Dann war es, drei Tage bevor die Ein­spruchsfrist der Bundesländer betreffend diese Gesetzesmaterie vorbei war, plötzlich so, dass drei Bundesländer einen Einspruch angemeldet haben – zwei davon sogar ohne jegliche Begründung. Das ist der Grund, warum wir das heute hier nochmals neu beschließen müssen. – Ich glaube, so ehrlich und so trans­parent sollten wir schon auch sein und sagen, warum wir das eben heute hier machen.

Dabei ist es nicht um das Inhaltliche gegangen, sondern da ist es einzig und allein darum gegangen, dass ein Bundesland offensichtlich momentan eine Auseinan­dersetzung mit der Ärztekammer hat – aber auf die Ärztekammer komme ich dann eh noch gesondert zu sprechen.

Aber es ist gut: Wir werden das heute hoffentlich wieder einstimmig beschließen, und ich gehe davon aus, dass dieses Mal dann auch alle Bundesländer mit an Bord sind und wir eben endlich auch hier in der Frage dieses Facharztes in Europa ankommen, weil fast alle anderen europäischen Länder diese Facharzt­ausbildung bereits haben, nur Österreich hat sie bis dato noch nicht.

Der zweite Beschluss betrifft das Ärztegesetz. Kollege Silvan hat es vorhin richtigerweise gesagt: Der entsprechende Abänderungsantrag ist etwas mehr als 24 Stunden vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses übermittelt worden. Der Abänderungsantrag hat in etwa 40 Seiten – das sind 26 Seiten Erläu­terungen und 14 Seiten Gesetzestext, Gesetzesmaterie. Ich habe natürlich ver­standen, dass man dem im Ausschuss selber so nicht zustimmen wollte.

Warum ist das Ganze so umfangreich? – Na ja, weil eben diese Novellierung sehr kleinteilig und sehr detailliert ist, weil es da darum geht, wie in Zukunft die Ausbildungsstätten und die Ausbildungsordnung in den einzelnen Bundes­län­dern wieder möglichst einheitlich organisiert werden, denn wenn wir das nicht so detailliert gemacht hätten, wäre es passiert, dass ab 1. Jänner die Ausbildung im Extremfall in neun verschiedenen Bundesländern in neunmal verschiedener Art und Weise umgesetzt worden wäre. Ich glaube, das ist nicht unbedingt die gescheiteste Variante. Wir sehen momentan beispielsweise ja auch an Deutsch­land, was übertriebener Föderalismus im Gesundheitswesen bewirken kann.

Zum anderen – so ehrlich müssen wir auch sein – war der Detailreichtum in dieser Novellierung auch deshalb notwendig, weil die Player, die da mitspielen, nicht unbedingt diejenigen sind, die – wie soll man sagen? – die entgegen­kommendsten im Gesundheitswesen sind. Das eine sind die Bundesländer, die sehr, sehr stark von Eigeninteressen getrieben sind, das andere ist die Ärzte­kammer, die ja auch in den letzten Tagen wieder mehrfach auf sich auf­merksam gemacht und gezeigt hat, dass ihre Eigeninteressen über allem anderen stehen. Also wer die Kampagne mitbekommen hat – eine Kampagne, die alle anderen Gesundheitsberufe desavouiert, angefangen von den Pflegekräften, Pflege­fach­kräften über die MTD-Berufe bis hin zu den Apothekerinnen und Apothekern –, der weiß auch, dass dort offensichtlich die Eigeninteressen so derart hoch stehen, dass es gescheit ist, wenn der Gesetzgeber da die Vorgaben dann auch sehr genau, sehr detailliert macht.

In Summe: Ich verstehe nicht, warum man heute hier nicht zustimmen kann – wie schon gesagt, im Gesundheitsausschuss habe ich das noch irgendwie nachvollziehen können, aber warum man heute hier nicht zustimmen möchte oder zustimmen kann, verstehe ich nicht –, weil in der Sache dieses Gesetz genau das ist, was wir eigentlich alle miteinander haben wollen: Wir setzen gemeinsame, einheitliche Standards für die österreichische Medizinerinnen-, Medizinerausbildung, wir setzen Qualitätsstandards, und wir schauen auch, dass die Kompetenzen für die Medizinerinnen und Mediziner dementsprechend klar, detailliert im Gesetz ihren Niederschlag finden.

Also von daher verstehe ich nicht, warum ihr da nicht zustimmen wollt, bei allen anderen hoffe ich ja doch, dass sie mit an Bord sind und dass wir diese beiden Gesetze hier jetzt positiv behandeln werden. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.