19.13

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich starte vorerst mit einer guten Nachricht für alle Perso­nen, die im Grenzbereich zu Deutschland wohnen – Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg –: Es geht nämlich um eine grenzüberschreitende notärztliche Ver­sor­gung. Diese wird ab 1.1.2023 erleichtert und vereinfacht. Das gilt vor allem für Ärzte aus dem Ausland für organisierte Notarztdienste und für Not- und Bereitschaftsdienste. Das ist eine sinnvolle Sache zum Wohle der Bevölke­rung in den Grenzregionen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein weiterer Punkt, den wir heute beschließen, bereitet mir persönlich weniger Freude, das ist nämlich die Bewilligung der Ausbildungsstellen. Dieses Bewilli­gungsverfahren liegt ab 1.1.2023 nun in den Händen der Länder und nicht mehr bei der Ärztekammer. Gestatten Sie mir, das kurz zu erläutern!

Wie war es bisher und wie kam es zu dieser Änderung? – Bisher gab es in der Ärztekammer eine sogenannte Ausbildungskommission. Ich selbst war viele Jahre Mitglied in dieser Kommission. Diese Kommission ist monatlich zusam­mengetreten und hat nach strengen Qualitätskriterien geprüft, ob eine gute Ausbildung in einer entsprechenden Abteilung vorhanden ist. Da hat man ver­schiedene Kriterien angeschaut: Sind genügend Fachärzte da, um eine Ausbildung zu garantieren und Jungärzte auszubilden? Gibt es genügend Patien­tinnen und Patienten, genügend Operationen, Behandlungen? Das war streng, sicher, hat funktioniert und eine Topausbildung garantiert.

Was hat sich nun geändert? – Der VfGH hat in einem Erkenntnis festgestellt, dass dieses Bewilligungsverfahren ohne Zustimmung der Länder nicht mehr zulässig ist. Es hätte jetzt die Zustimmung aller Bundesländer benötigt, dass dieses bewährte Verfahren weiterhin gültig wäre. Aber – welche Über­ra­schung! –: Vor allem Wien hat ein Veto eingelegt. Was hat das zur Folge? – Wie schon gesagt: Ab 1.1.2023 geht die Verantwortung für diese Bewilligung der ärztlichen Ausbildungsstellen nun auf die Bundesländer über.

Ich persönlich halte das für sehr problematisch, da bei den Behörden weder ausreichend fachliche noch personelle Expertise und Kompetenz vorhanden sind. Einige konstruktive Bundesländer, ich denke an Oberösterreich, überlegen schon und haben auch große Sorge, wie man die Expertise der Ärztekammer weiterhin nützen könnte. Es geht nämlich um nichts anderes als um eine Top­ausbildung, Topqualität für die ärztliche Ausbildung. Das ist sehr wichtig und muss unbedingt aufrechterhalten werden.

Zu dieser Ärztegesetznovelle, die wir beschließen, gibt es auch einige Begleit­regeln. Positiv zu erwähnen ist zum Beispiel, dass in Zukunft die Möglichkeit einer Ausbildung in Lehrpraxen und Lehrambulatorien gegeben ist. Das könnte auch mithelfen, eine Versorgung in sogenannten Mangelfächern etwas zu erleichtern. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Was gibt es noch positiv Berichtenswertes zu dieser Ärztegesetznovelle? – Bei der Durchführung von Impfungen heben wir die Sonderfachbeschränkung auf. Das heißt, jeder zu einer selbstständigen Berufsausübung berechtigte Arzt darf jetzt impfen. Ein Kinderarzt darf jetzt zum Beispiel auch die Eltern impfen, wenn sie da sind, oder eine Gynäkologin, ein Gynäkologe kann auch den Partner einer Schwangeren impfen. Das heißt, da die ärztliche Empfehlung ja der relevanteste Einflussfaktor für die Inanspruchnahme von Impfungen ist, steigern wir durch diese Niederschwelligkeit die Durchimpfungsrate. Kurz gefasst: Jeder Arzt darf in Zukunft impfen.

Was ist noch erwähnenswert? – Den Facharzt für Kieferorthopädie hat Kollege Schallmeiner schon erwähnt. Wir nehmen einen neuen Anlauf: Wir haben das schon im Juni beschlossen, es ist allerdings am Einspruch mancher Bundesländer gescheitert. Es wurde etwas modifiziert, und wir hoffen nun auf ein Inkrafttreten ein Jahr später.

Mit der heute vorliegenden Ärztegesetznovelle gibt es also einige positive Weiterentwicklungen: Notarztdienstregelung für Grenzbereiche – ganz wichtig –; jeder zur Berufsausübung berechtigte Arzt darf impfen – ganz wichtig –; Anerkennung von Lehrpraxen und -ambulatorien für die Ausbildung – auch sehr wichtig – und der Facharzt für Kieferorthopädie. Sie sehen, wir tun etwas zum Gesundheitswohl der Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.