19.54

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Kollege Weratschnig, ja, ich bin schon seit vielen Jahren begeisterter Abonnent dieses Konsumentenmagazins (Abg. Weratschnig: Das ist gut!), und um das auf Dauer erhalten zu können, haben wir heute einen Ent­schließungsantrag vorgelegt, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2023) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten“.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Inhalt sollte unserer Meinung nach sein: Wir haben anhand valider Daten im Antrag 4,5 Millionen Euro für Information, Beratung und Tests vorgesehen, 1,5 Millionen Euro für Rechtsdurchsetzung und Fortbildung. Es ist bei unserem Antrag auch vorgesehen, dass diese Sätze jährlich valorisiert gehören und dieses Gesetz ab dem 1.1.2024 in Dauerrecht übergehen soll. In begründeten Fällen kann diese Finanzierung noch überschritten werden, etwa – ich erinnere an die Pandemiezeit – für die Einrichtung einer Reisehotline, wie es vom VKI durch­geführt wurde, oder für die Vertretung bei übertriebenen Erhöhungen von Energiekosten, die wir im nächsten Jahr zu erwarten haben.

Wir haben das gemacht, weil wir meinen, dass es endlich an der Zeit ist, für das Flaggschiff – ich würde es auch so nennen – des Verbraucherschutzes in Österreich, eben diesen VKI, eine dauerhafte Finanzierung vorzusehen, damit der VKI nicht auf ein Goodwill des Ministers angewiesen ist.

Was aber ist bisher passiert? – Es fand im Ausschuss keine ernsthafte Diskussion zu unserem Vorschlag statt. Er wurde vertagt und ein Alibiantrag wie dieser, den Sie vorgelegt haben, präsentiert. Es wurde von Ihnen sogar eine Art Multifunk­tionstool ausgepackt, eine Art regierungsdienliches Schweizer Messer, nämlich der Vorwurf des Populismus an unsere Adresse. Dieser Vorwurf ist für Sie ein praktisches Dingsda, das Sie immer einsetzen, wenn Sie nicht wissen, wie es weitergehen soll, wenn Sie nicht mehr wissen, wie Sie die Vertagungen begrün­den sollen. Das haben wir schon mehrmals erlebt, etwa beim Antrag zu Preis­monitoring und Inflationsstopp im Mai 2020, beim Antrag gegen überhöhte Inkassogebühren im Juli 2020 oder auch beim SPÖ-Antrag zu fairen Kredit­ver­gaben auch an Senioren.

Da reagieren Sie immer gleich: erstens durch Abwerten des Antragsgegen­standes. Ich erinnere an Kollegin Tanda – ich weiß nicht, ob sie jetzt im Raum ist –, die zu den Seniorendiskriminierungen von Banken gesagt hat, das stimme alles gar nicht, das sei gar nicht notwendig. Ungefähr zwei Wochen später sind die Regierungsfraktionen aufmarschiert und haben angeregt, dass man einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen soll.

Das Nächste ist Vertagen. Dann kommt der Verweis aufs Regierungsprogramm, anschließend wieder Vertagen und dann der Populismusvorwurf, danach erneutes Vertagen oder das Vorlegen eines eigenen Antrages. Das da ist ein solcher Antrag, bei dem man schaut, was man alles schreiben kann, ohne viel zu sagen, sozusagen ein Musterbeispiel der Filibusterei in Antragsform.

Sie sind hergegangen und haben uns mehr oder weniger einen Auszug aus einem zwei Jahre alten Regierungsprogramm übermittelt, also nichts, was tatsächlich eine Innovation darstellt. Wichtig ist, dass das Wort Konzept darin vorkommt, denn dann kann man vortäuschen, man hätte eines, und wichtig ist, dass Evalu­ierung drinsteht, damit man gleich weiß: Es dauert jetzt länger. (Beifall bei der FPÖ.)

Werte Damen und Herren, wir verstehen nicht, warum jetzt nicht eine dauer­hafte Finanzierung des VKI beschlossen werden kann. Der VKI wurde überprüft, seine Seriosität steht völlig außer Frage und die Finanzierungssumme ist durchaus überschaubar. Alle erforderlichen Fakten liegen auf dem Tisch, also machen wir reinen Tisch und beschließen wir jetzt eine Finanzierung des VKI! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ein Bundesgesetz betreffend ein VKI-Finanzierungsgesetz 2023

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 29) Bericht des Ausschusses für Konsu­mentenschutz über den Antrag 3016/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die "Förderkonzept zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Ver­braucherschutzorganisationen insbesondere des VKI" (1871 d.B.) in der 189. Sitzung des Nationalrats am 14. Dezember 2022

Der Gesetzesentwurf soll gewährleisteten, dass der VKI als wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen organisatorisch, personell und finanziell langfristig abgesichert wird. Die gegenüber den Regierungsvorschlägen erhöhten Mittel um 500.000 Euro sind den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik und der Inflationsentwicklung geschuldet.

Mit dem Antrag 3016/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Mag. Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Förderkonzept zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Verbraucherschutzorganisationen insbesondere des VKI" (1871 d.B.) leiten die Regierungsfraktionen offensichtlich die Abschaffung des Bundesbeitrags zur Co-Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ein. Obwohl bereits seit dem Jänner 2020 der VKI und seine Zukunftssicherung „evaluiert“ wurde, will man jetzt in eine neue „Endlosschleife“ der Evaluierung ein­treten, um am Ende den Bundesbeitrag zur Co-Finanzierung des VKI zu kappen. ÖVP-Konzernlobbyisten, deren Werkzeug der ÖVP-Konsumentenschutzsprecher „Mag“. Peter Weidinger ist, ist das fortgesetzt aktive Vorgehen des VKI gegen den unlauteren Wettbewerb und verbraucherfeindlichen Praktiken zumeist internationaler Konzerne ein Dorn im Auge.

Eine weitere ideologische Beitrags- und Bestimmungstäterin findet man in der grünen Konsumentenschutzsprecherin Mag. Ulrike Fischer, die sich mutmaßlich aus höchst privaten und damit subjektiven Gründen an ihrem ehemaligen Arbeitgeber VKI und Ihren Ex-Kolleginnen und Kollegen rächen will, und die größte Verbraucherschutz­organisation Österreichs um Kompetenzen und finanzielle Ressourcen bringen möchte.

Folgender Plan wurde, wie aus teilnehmender Beobachtung bzw. Wissen aus den Reihen der Mitarbeiterschaft der Konsumentenschutzsektion im BMSGPK an die Öffentlichkeit gesickert ist, in Kreisen der Regierungsfraktionen und mit Wissen und Willen des zuständigen Konsumentenschutzministers Johannes Rauch und seines ÖVP-Sektionschefs Dr. Ulrich Müller hinter den Kulissen und parallel zur Bud­get­erstellung der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz für das Jahr 2023 ausge­heckt:

•          Die bisher höchst erfolgreiche „Rechtsdurchsetzung“ durch den VKI gegenüber Wirtschaftsunternehmen soll mittelfristig als Kompetenz und im Auftrag des BMSGPK abgeschafft werden.

•          Demgegenüber sollen die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, die Internetombudsstelle und andere Ombudsstellen aufgewertet werden.

•          Wenn überhaupt, soll der VKI nur mehr für einen noch festzulegenden Bereich der Konsumenteninformation neben Internet-Ombudsstelle, der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte oder dem Dachverband der Schuldenberatungsstellen in der „Verbraucherbildung und -information“ tätig sein.

•          Die „Rechtsgestaltung“ soll in einer Dreieckskompetenz zwischen Bundes­ministerium für Justiz, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufge­teilt und verfestigt werden, etwa im Konsumentenschutzrecht und im Wettbe­werbsrecht, wo konzernfreundliche und „internationale“ Rücksichtnahmen auf gewisse Interessen umgesetzt werden sollen.

•          Schlussendlich will man den VKI der Arbeiterkammer „zurücklassen“, und dieser ökonomisch, personell und organisatorisch ausschließlich zuordnen, während Parallelstrukturen zur insgesamten Schwächung eines starken Verbraucherschutzes gebildet werden sollen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regie­rungs­vorlage über ein Bundesgesetz über die Finanzierung bestimmter Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund (VKI-Finanzierungsgesetz 2023) mit nachfolgendem Inhalt zuzuleiten:

Bundesgesetz über die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2023 (VKI Finanzierungsgesetz 2023 – VKI FinanzG 2023)

§ 1. (1) Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) für den laufen­den Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im Jahr 2023 maximal folgende Beträge zur Verfügung zu stellen:

1.         4,50 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten;

2.         1,00 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung.

3.         Die Beträge in § 1 Abs 1 Z 1 und 2 werden ab dem 1.1.2024 nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert. Die Finanzierung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 und 2 geht ab dem 1.1.2024 in eine Regelfinanzierung über.

(2) Quartalsweise Vorschusszahlungen sind zulässig.

(3) Der Bund kann dem VKI zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn

1.         sie der Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Verbraucher dienen, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände notwendig werden, und

2.         ein erhebliches öffentliches Interesse an diesen Maßnahmen besteht.“

(4) Über die Mittel gemäß Abs. 1 und 3 sind Verträge zu schließen, die auch geeignete Regelungen für den Nachweis und die Kontrolle der zweckentsprechenden und sparsamen Verwendung der Mittel enthalten. Die Verträge haben die Erfüllung des Vereinszwecks zu ermöglichen, dürfen nicht in Widerspruch zu den Statuten des Vereins stehen und dürfen keinen Einfluss auf die Auswahl der Gegenstände der Vereinstätigkeit nehmen.

(5) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Ausschuss für Konsumentenschutz des Nationalrats jährlich jeweils bis zum 31. August einen Bericht über die Verwendung der Mittel durch den VKI und die gemäß Abs. 4 durchgeführte Kontrolle vorzulegen.

§ 2. Mit der Vollziehung ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut, hinsichtlich § 1 Abs. 4 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Ing. Mag. Alexandra Tanda. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.