20.16

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Genese dieses Speiseeierantrages (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen, ÖVP und SPÖ): Die Koalitionsparteien haben am 2. Juni im Konsumentenschutzausschuss einen Antrag eingebracht, der am 15. Juni ins Plenum gekommen ist. Der Antrag hat grundsätzlich einmal ausgesagt beziehungsweise gefordert, dass sich der Bundesminister auf EU-Ebene dafür einsetzen soll, dass die Verkaufsfrist von 21 Tagen auf das Mindesthaltbarkeitsdatum von 28 Tagen ausgedehnt wird. Der Bundesminister ist dem nachgekommen. Brüssel war schnell und es ist auf EU-Ebene mit 8. Dezember in Kraft getreten – das, was am 6. Dezember, also zwei Tage vorher, im Konsumentenschutzausschuss die FPÖ beantragt hat, mit einem Antrag, den sie von unserem Antrag vom 2. Juni abgeschrieben hat, mit einer Fristsetzung für Ende März.

Das Interessante dabei ist: Das haben wir im Ausschuss schon gewusst. (Heiterkeit der Abgeordneten Rössler und Voglauer.) Ich weiß, es ist kompliziert und für manche zu kompliziert, denn im Ausschuss ist bereits gesagt worden, dass das, was die FPÖ für Ende März beantragt, bereits in zwei Tagen in Kraft tritt. Das ist erwähnt worden. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Interessanterweise hat trotzdem die gesamte Opposition für diesen Antrag gestimmt. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Da frage ich mich schon: Als Regierungspartei bekommen wir den Vorwurf, dass wir Anträge in den Ausschüssen prinzipiell vertagen, egal ob gut oder schlecht (Abg. Kassegger: Sicher!), aber anscheinend stimmt die Opposition Oppositions­anträgen zu, egal ob gut oder schlecht (Zwischenruf des Abg. Zanger), veraltet oder eigentlich zu spät. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Nichtsdestotrotz bin ich eigentlich über diese EU-weite Regelung froh. Es ist zwar nur ein kleiner Schritt, um Lebensmittelverschwendung entgegenzutreten, aber es ist ein Schritt.

Grundsätzlich noch: Wir sind alle Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum und sagt aus, wie lange das Produkt mindestens hält. Es ist kein Absolut-tödlich-ab-Datum. Das heißt – ich habe es schon einmal erwähnt –: Vertrauen Sie auf Ihre Sensorik, schauen Sie sich das Produkt an, genießen Sie es und verschwenden Sie nicht alles, was nicht mehr in diesen Rahmen und unter dieses Datum fällt. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei Grünen und ÖVP.)

20.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.