10.20

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zu­seher hier im Haus und zu Hause vor dem Bildschirm! Ohne Erziehung, Betreu­ung und Pflege würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Beglei­tung von Kindern beim Aufwachsen, sie in ihrem Alltag zu begleiten, ist Arbeit, und ich denke, das vergessen wir manchmal gerne, wenn wir frisch geba­ckene Eltern fragen: Und? Gehst du weiter arbeiten oder bleibst du daheim bei den Kindern?

Aus eigener Erfahrung – ich habe selbst zwei kleine Töchter zu Hause – kann ich sagen, dass der Alltag mit Kindern viel Arbeit und Zeitaufwand bedeutet, im Winter, wie Sie hören, auch den Umgang mit Kindergartenviren, die uns dann zu Hause zu schaffen machen, jedenfalls eine große Verantwortung, die man hat, die vielleicht nicht messbar, aber jedenfalls immer spürbar bleibt.

Mir ist auch klar: Diese Verantwortung bleibt in gewisser Weise oder jeden­falls zum Teil auch unbezahlbar. Das liegt in der Natur der Sache und ist im Sinne der Eigenverantwortung und Freiheit von Familien, Eltern und Kindern auch gut so.

Gleichzeitig verdienen Menschen, die sich um andere, vor allem um Kinder, kümmern, Anerkennung und Unterstützung auch von der Gesellschaft, von der öffentlichen Hand. Diese Anerkennung geben wir nicht nur symbolisch, son­dern auch finanziell, durch klare und treffsichere Maßnahmen wie etwa die Fa­milienbeihilfe, die nun auch valorisiert wird, den Familienbonus Plus, den Kindermehrbetrag, einen indexierten Kinderabsetzbetrag und das Kinderbetreu­ungsgeld, das unter anderem dann in Anspruch genommen wird, wenn man für die Erziehung und Betreuung von Kindern vorübergehend Berufstätig­keit einschränken oder aufgeben muss oder will.

Uns ist umso wichtiger, dass jene Väter und Mütter, die sich dafür entscheiden, doppelt beizutragen und Verantwortung zu übernehmen und auch wäh­rend der Kinderbetreuungszeit beruflich geringfügig weiterzuarbeiten, das auch tun können. Dafür gibt es ja die Zuverdienstgrenze beim einkommensab­hängigen Kinderbetreuungsgeld und auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kin­derbetreuungsgeld.

Diese Zuverdienstgrenze werden wir nun, wenn der Antrag Zustimmung erfährt, wovon ich ausgehe, von 7 600 auf 7 800 Euro erhöhen und damit an die neue Geringfügigkeitsgrenze für 2023 anpassen, und auch bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld werden wir die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil, also jenen, der nicht den Antrag stellt, von 16 200 auf 18 000 Euro pro Kalenderjahr erhöhen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.) – Da kann man ruhig klatschen, ja. Uns geht es darum, jene, die doppelt beitragen, doppelt Verantwortung tragen, nicht zu bestrafen, sondern sie im Gegenteil zu unterstützen, ihnen mehr Planbarkeit und auch mehr Freiraum und Spielraum zu geben.

Ich möchte alle, die zusehen und für die das Thema ist, auch darauf hinweisen, dass es auf der Homepage des Bundeskanzleramtes einen ausführlichen Rechner für das Kinderbetreuungsgeld gibt. Danke dafür auch an das Team der Frau Bundesministerin. Also, liebe angehende Mütter und Väter, egal ob Sie Ihr Kind alleine oder gemeinsam betreuen, sich die Zeit aufteilen möchten: Das Kin­derbetreuungsgeld passt für viele Lebenssituationen, und darum geht es uns auch heute!

Vielen Dank an Barbara Neßler und Norbert Sieber, die diesen Antrag eingebracht haben, und danke an die Frau Bundesministerin für die Abwicklung all der Anträge, die kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Neßler.)

10.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wimmer. – Bitte sehr.