11.21

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Viele von Ihnen kennen sicher den Sänger Harry Belafonte. Er sang Hits wie „Day-O“ oder „Island in the Sun“, und bei diesen tiefen Tem­peraturen würden wir uns derzeit wahrscheinlich oft gerne auf eine wärmende In­sel beamen.

Mit diesem Harry Belafonte verbinde ich aber auch meine erste persönliche Wahrnehmung einer Diskriminierung. Er gab nämlich 1981 in der Linzer Sporthalle ein Konzert, und nach dem Konzert wurde ihm in einer Diskothek der Eintritt verwehrt – auf der Eingangstür stand ein Hinweisschild: nur für deutsch sprechende Gäste. Das war für mich damals ein klassisches Diskriminie­rungsphänomen, dieser Rassismus. Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, das seit Jahrhunderten strukturell verankert ist, nicht nur im Alltag, sondern lei­der auch noch immer in Institutionen.

Vieles hat sich zum Besseren geändert, doch bei manchem gibt es noch Luft nach oben. Das Gleichbehandlungsgebot besagt, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Grundsatz gilt für Arbeitsverhältnisse und die sonstige Arbeitswelt und ist im Gleichbehandlungsgesetz geregelt.

Wie schaut das derzeit in Österreich aus? – Der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2020 und 2021 liegt nun vor und er enthält einige in­teressante Daten. Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung verzeichnete einen Anstieg an Anfragen betreffend Diskriminierung im Vergleich zu 2018 und 2019.

Am häufigsten waren Anfragen im Bereich der Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt, ein Drittel davon betreffend sexuelle Belästigung. Zahlrei­che Anfragen gab es auch hinsichtlich rassistischer Diskriminierung in der Ar­beitswelt, beim Zugang zu Wohnraum oder auch Bankgeschäften. Auch Coronamaßnahmen waren ein Thema, wobei der OGH klarstellte, dass die Ab­lehnung der Impfung nicht den Anforderungen des Begriffs der Weltan­schauung betrifft.

Wir haben in Österreich circa vier Millionen Beschäftigungsverhältnisse, und da kommt es naturgemäß oft zu Konflikten. Wann kommt es nun zu einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission? – Bei jedem zehnten Diskri­minierungsfall nach dem Gleichbehandlungsgesetz, also jede zehnte Anfra­ge führt dann zu einem Verfahren.

Was kann man aus dem Gleichbehandlungsbericht 2020 und 2021 noch herauslesen? – In den Senaten der Gleichbehandlungskommission gab es insge­samt 122 Beschwerdefälle. Wie sieht es mit den Diskriminierungsgründen aus? – Der hauptsächliche Diskriminierungsgrund betraf das Geschlecht in Kom­bination mit Alter und auch Weltanschauung. In beiden Senaten gab es keine Beschwerden aufgrund der sexuellen Orientierung.

Was waren die häufigsten Tatbestände? – Das war hauptsächlich Beruf, gefolgt von sexueller Belästigung.

Aus welchen Bereichen kommen die Beschwerden? – Auch ganz interessant: bunt gemischt, aus vielen Ressorts, Ministerien, Universitäten und auch Museen.

Was ist in Zukunft noch zu erwarten? – Ein besonderer Fokus wird sicherlich auf der Altersdiskriminierung liegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, seien wir wachsam in Hinblick auf Diskrimi­nierung!

Ich möchte gerne mit einem Satz enden, den wir uns alle vor Augen führen soll­ten, und der gerade in der Weihnachtszeit mehr denn je gilt: Manche Men­schen merken erst, wie sie mit anderen Menschen umgehen, wenn sie selbst so behandelt werden – und plötzlich ist das Leben unfair. – Ich danke und wün­sche allen frohe Weihnachten! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Schwarz.)

11.25

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.