12.45

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Da ich der Kollegin gerade zugehört habe, muss ich sagen: Das klingt sehr gut, allerdings habe ich dazu eine andere Mei­nung, muss ich offen sagen. Es erscheint mir in erster Linie so, als würde man damit Kosten von der Justiz in das Gesundheitssystem verlagern, und das zulasten des Schutzes der Gesellschaft. – Das ist das Hauptproblem.

Wenn man sich das anschaut – ich werde dann auch noch ein Beispiel bringen –, scheint es, als ob es wichtig wäre, dass man Menschen aus dem Maßnah­menvollzug – der Teil der Justiz ist – in die Psychiatrie bringt, wenn ich das so sagen darf, um Kosten zu sparen. Das ist natürlich kein guter Ansatz, wenn es darum geht, den Sinn von Justizanstalten an sich zu betrachten.

Der zweite Punkt ist, dass dann natürlich ein Auffangnetz da sein muss. Wenn ich diese Personen, diese zumindest früher einmal gefährlichen oder viel­leicht noch immer gefährlichen Personen, aus den Justizanstalten hinausbringe, brauche in ein Auffangnetz – davon wird gesprochen. Dieses Auffangnetz existiert aber so nicht oder nicht in ausreichendem Ausmaß, und das sind unsere beiden wesentlichen Kritikpunkte.

Betreffend den zweiten Kritikpunkt muss man sich ja nur die Stellungnah­men der Institutionen anschauen; zum Beispiel jene der Gesellschaft für Psy­chiatrie, die feststellt, dass es das Personal dafür nicht gibt. Es hat keine Vorbereitung für diese sogenannte Reform stattgefunden, und es besteht die große Angst, dass die betreuenden Personen dort dann auch Gefahren ausgesetzt sind. Das sind ja keine normalen Patienten, das sind Patienten, die einmal kriminell waren, von denen es Gefährdungsanalysen gibt. Es gibt also große Kritik am sogenannten Auffangnetz. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite habe ich eingangs schon angesprochen: Ich habe den Eindruck, dass da der Schutz der Gesellschaft nicht so wesentlich ist wie die Kosten­ersparnis. Schauen wir uns zum Beispiel die Übergangsbestimmungen bezie­hungsweise die neue Regelung an: Wenn man mit unter 25 Jahren in den Maßnahmenvollzug kommt, kann man maximal 15 Jahre drinnen bleiben.

Für eine Person, über die von Richtern oder von Psychiatern regelmäßig Gefährdungsanalysen gemacht werden, in denen festgestellt wird, dass sie im Maßnahmenvollzug bleiben sollte, ist es jetzt plötzlich nach 15 Jahren vor­bei. Sie wird aufgrund des Ablaufs von 15 Jahren einfach entlassen, auch wenn vielleicht festgestellt wurde, dass sie eigentlich noch gefährlich ist. Das System ist nicht mehr flexibel. Das geht sogar so weit, dass in den Übergangsbe­stimmungen ganz klar ausgesprochen wird, dass Personen, auf die das zutref­fen würde, sofort – ohne Festlegung einer Probezeit – zu entlassen sind.

Man sieht, es geht in erster Linie darum, die Leute von dort hinauszubringen. Diese Personen sind nun einmal gefährlich gewesen, sonst wären sie dort nicht hineingekommen. Da gab es immer wieder Gefährdungsanalysen, da gab es immer wieder Richter und Psychiater, die sich darum gekümmert haben. Man sieht also, dass da einige Fehler passiert sind.

Einen positiven Ansatz gibt es in diesem Gesetz: dass es strengere Regelungen bei terroristischen Straftaten gibt und dass da die Altersgrenzen auch heruntergesetzt werden. Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Wir werden daher eine getrennte Abstimmung verlangen und in zweiter Lesung diesem Punkt zustimmen. Abgesehen davon werden wir nicht zustimmen, wir werden das ablehnen.

Ich fasse vielleicht noch einmal kurz zusammen: Das ist eine schlecht vorberei­tete Reform mit der falschen Zielsetzung, nämlich Kostenersparnis statt Schutz der Gesellschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

12.49

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.