13.14

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Maßnahmenvollzug ist schwer in der Kritik gestanden. Zweimal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Österreich verurteilt, weil der Maßnahmenvollzug in Österreich eben nicht ordnungsgemäß und eigentlich menschenrechtswidrig abgelaufen ist.

Der Maßnahmenvollzug ist natürlich insofern eine heikle wie auch wesentliche Sache, weil es ja zu lebenslangen Anhaltungen kommen kann. Das heißt, es geht da ja um eine vorbeugende Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern, und der kritische Punkt dabei ist, dass es um eine men­schenrechtskonforme Unterbringung dieser Rechtsbrecher geht.

Es ist hier von 50 Jahren Stillstand gesprochen worden. Die Regierungspar­teien, die Koalition feiert ihre bescheidene Vorlage als die Überwindung von 50 Jahren Stillstand ab – da muss ich aber sagen: Sie lesen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) Ihre eigene Regierungsvorlage nicht! (Beifall bei der SPÖ so­wie des Abg. Scherak.)

Auf den Seiten 1 und 2 – ich habe mir erlaubt, das mit gelbem Marker her­vorzuheben – stehen die sechs Schritte, die bis 2013 als Reform passiert sind, also von einem 50-jährigen Stillstand kann man nicht reden. Nichtsdesto­trotz gibt es die Verurteilung Österreichs. Ich würde den Kollegen Abgeordneten empfehlen, einmal die eigene Regierungsvorlage zu lesen, wenn Sie hier reden, und die Reformschritte durchaus zu sehen.

Auf der anderen Seite gab es aber bereits 2015 eine Ministerialvorlage. Diese Ministerialvorlage geht wesentlich weiter als die jetzige Regierungsvorlage. (Beifall bei der SPÖ.) Das heißt, Frau Minister, man nimmt die Ministerialvorlage von 2015, schreibt sie um, bessert das Datum aus, und man hätte bereits ein wesentlich besseres Gesetz als das, was hier vorliegt.

Dazu sagt die SPÖ natürlich Nein, weil uns das viel zu wenig ist. Eine nachhaltige Reform muss natürlich beides berücksichtigen: die Sicherheit unserer Ge­sellschaft, aber auch dass psychisch kranke Rechtsbrecher natürlich Grund- und Freiheitsrechte haben. Die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren, bei denen es nur um eine Umbenennung von Justizanstalten geht, zum Beispiel Garsten (Abg. Ribo: Ja, aber das ist es nicht!), ist uns zu wenig und reine Kosmetik.

Es geht um mehr Mittel für den Maßnahmenvollzug für Gutachter und die Gutachten. Es gibt insgesamt zu wenig Personal in den Justizanstalten, es sind zu wenig Mittel da, und es sind zu wenig Therapeuten für die im Maßnahmen­vollzug Untergebrachten vorhanden.

Natürlich gibt es einerseits Justizanstalten, andererseits Spitäler. Wo jene Per­sonen hingehören, die im Maßnahmenvollzug sind, in Spitäler oder Justiz­anstalten, ist eine Frage finanzieller Mittel. Für Justizanstalten ist der Bund zu­ständig, für die Spitäler sind die Länder zuständig. Das heißt, es wäre drin­gend an der Zeit, mit den Bundesländern Gespräche zu führen, bei denen es um eine klare Finanzierung geht. Das ist bisher nicht gemacht worden, daher: viel Kosmetik.

Die Regierung vertröstet für weitere Schritte auf das Jahr 2023. Es gibt Mängel bei der Nachbetreuung, und auch das Expertennetzwerk Kriminalpolitik be­legt massive Mängel bei dieser Reform des Maßnahmenvollzugs. Daher sagt die Opposition natürlich Nein dazu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.18

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte, Herr Abgeordneter.