13.28

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen, Zuseher auf der Galerie! Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt – es ist schon vieles gesagt worden – darf ich aber trotzdem festhalten, warum unsere Position so ist, wie sie ist, nämlich dass wir dem Gesamtpaket des Maßnahmen­vollzugsanpassungsgesetzes nicht zustimmen können. Wir sagen, es sind einige Punkte dabei, die nicht ausreichen. Wir sind aber durchaus bereit, einige punktuelle Angelegenheiten positiv zu bewerten, Frau Bundesministerin.

Was aber nicht der Fall ist, ist, dass es einen Reformstillstand gegeben hat. Das möchte ich entschieden verneinen. Es hat in den letzten Jahren und Jahr­zehnten durchaus immer wieder Bemühungen gegeben, da etwas zu machen. Es war auch klar erkennbar, dass diese Reformbemühungen teilweise auch geendet haben, dass dann Arbeitskreise eingesetzt worden sind, es aber keine Erledigungen gab.

Die Unterbringungszahlen sind aber ständig gestiegen. Wir wissen, von 2001 bis 2022 ist eine Verdreifachung eingetreten. Zuletzt gab es über 1 443 unter­gebrachte Personen. Es gab Handlungsbedarf, es musste gehandelt werden. Die­ser Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist nur ein kleiner Schritt, er gibt aber große Hoffnung auf weitere größere Schritte, die folgen müssen.

Was ist nun der Zweck der Unterbringung? – Der Zweck der Unterbringung ist zweifelsohne die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, aber auch die medizinische Behandlung und die Resozialisation.

Von meinen Kollegen ist das bereits ausgeführt worden, auch Kollege Scherak hat es gesagt: Was mit § 23a hinsichtlich der Rückfalltäterregelung passiert ist, dass Terroristen nunmehr aufgrund dieser Bestimmung untergebracht wer­den können, ist, glaube ich, eine Gesetzgebung, die das Problem nicht löst. Das Problem kann man nur lösen, wenn man die Expertenkommission anlässlich dieses heimtückischen Anschlages anhört. Diese hat gesagt: Es sind Fehler passiert, es sind Behördenfehler passiert, und die Sicherheitsbehörden müssen enger zusammenarbeiten. Wir haben noch nicht gesehen, dass diesbezüg­lich Handlungen erfolgt sind, deshalb denke ich auch – so wie Kollege Scherak –, dass versucht wird, über dieses Maßnahmenvollzugsgesetz eine Regelung zu machen, obwohl das Problem eigentlich anders gelöst werden sollte.

Positiv ist, Frau Bundesministerin, die Regelung im Jugendgerichtsbereich. Ich finde das wichtig, das möchte ich auch betonen. Positiv ist auch, dass in der Hauptverhandlung der Sachverständige für Psychiatrie anwesend sein muss. Das sehe ich auch durchaus als Grundlage dafür, dass wir sagen können, gewisse Punkte sind richtig.

Ich möchte mich bei Ihnen aber auch abschließend, weil es meine letzte Rede ist, dafür bedanken, dass Sie das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz um­gesetzt haben. Sie wissen, die Initiative gegen Altersdiskriminierung war eine mir wichtige. Der Entwurf ist da, ich hoffe, dass wir da auch eine positive Erledigung erzielen.

Ich möchte mich, da es die letzte Rede meinerseits in diesem Jahr ist, bei euch allen auch für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche frohe Feiertage. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

13.31

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Bundesministerin Dr.in Alma Zadić. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.