13.31

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ich möchte nur kurz auf ein paar Punkte eingehen. Der erste Punkt, Frau Abgeordnete Schatz und Herr Abgeordneter Margreiter, weil Sie auch so betont haben, wie wichtig die Betreuung im Maßnahmenvollzug und die Behandlung an sich sind: Wir haben heuer 40 Millionen Euro extra für den Strafvollzug veranschlagt, damit wir genau in diesem Bereich auch weiter ausbauen können, insbesondere auch was das Personal betrifft. Es ist derzeit in ganz Österreich so, dass wir gerade im Pflegebereich, aber auch in den Psychiatrien und bei Psychologen dringend notwendig Ressourcen brauchen. Glauben Sie mir: Ich investiere alles, was wir investieren können, in diesen Bereich, weil es enorm wichtig ist, dass Men­schen, die im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, auch entsprechende Be­treuung bekommen. Deswegen arbeiten wir auch an diesem zweiten Teil des Maßnahmenvollzugsgesetzes, der ja genau das regeln soll, nämlich die Be­treuung und die Behandlung im Maßnahmenvollzug.

Einen zweiten Punkt möchte ich noch ansprechen, weil Sie, Herr Abgeordneter Scherak, gesagt haben, Sie erwarten sich von einer Justizministerin, dass sie EMRK-konforme Gesetze erlässt: Ja selbstverständlich mache ich EMRK-konforme Gesetze. Ich habe nur die Frage im Ausschuss in Erinnerung, mit der eben unterstellt wurde, dass das nicht EMRK-konform sei, und daher wollte ich hier die Gelegenheit ergreifen, um noch einmal zu erklären, warum das sehr wohl so ist. Immer wieder wird jedes Gesetz von mir nochmals dahin ge­hend geprüft, ob es tatsächlich unseren verfassungsrechtlichen Bestim­mungen und der EMRK, die in Österreich auch im Verfassungsrang ist, ent­spricht.

Ein dritter Punkt zum Thema totes Recht: § 23 StGB ist kein totes Recht, weil wir jetzt bereits eine Person, einen gefährlichen Rückfallstäter haben, der genau wegen § 23 sitzt. Ich würde mir so wie Sie wünschen, dass weder der neue noch der alte § 23 jemals zur Anwendung kommt, denn das würde bedeuten, dass unser Strafvollzug – so wie er jetzt ausgestaltet ist, mit der Betreuung, mit der Behandlung, mit der Deradikalisierungsbetreuung, die wir jetzt auch aufge­stockt haben – so gut funktioniert, dass jemand, der wegen einer terroristischen Straftat sitzt, in diesen zwölf Monaten so gut behandelt wird, dass es nicht mehr notwendig ist, dass er noch einmal eine Straftat begeht, dass es auch nicht mehr notwendig ist, dass es eine Prognose für weitere terroristische Straf­taten gibt. Das würde ich mir wünschen.

Genau deswegen investiere ich ja auch jetzt so viel in Deradikalisierung, in Betreuung und Behandlung im Strafvollzug. Wir haben noch nie so viel Geld für den Strafvollzug in die Hand genommen, und ich glaube, das ist wichtig. Ja, ich würde mir so wie Sie wünschen, dass dieser Paragraf nie angewendet wer­den muss. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.