13.35

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ja, wieder ein COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, und wir tun so, als gäbe es noch immer eine Pandemie, als hätten wir einen Aus­nahmezustand und müssten daher gewisse Regelungen, die bis jetzt eigentlich klar waren, außer Kraft setzen. Eine dieser Covid-Maßnahmen, die ja alle doch einer ziemlichen Panik geschuldet waren, war, dass man Gerichtsverhand­lungen, Einvernahmen und so weiter mittels Videokonferenz machen konnte und mittlerweile kann und es auch im gesellschaftlichen Bereich und bei Ver­einen und so weiter möglich sein sollte, dass man Videokonferenzen durchführt.

Viele von diesen an sich sehr schnell erstellten Gesetzen sind durchaus gut gemacht gewesen, also vor allem auch im Hinblick darauf, dass das ja sehr schnell gemacht werden musste. Jetzt kann man natürlich auch darüber nachdenken, was sinnvoll ist, was man ins Dauerrecht übernehmen kann. Da kann man mit uns wirklich diskutieren. Es haben sich ein paar dieser Maßnah­men auch bewährt, aber diese jetzt wieder um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern und so zu tun, als wäre das jetzt eine Notmaßnahme und daher wür­den Covid-Maßnahmen verlängert, ist jedenfalls der völlig falsche Ansatz. Daher werden wir das ablehnen.

Wir brauchen ordentliche neue Gesetze, in denen wir das übernehmen, was wir als sinnvoll erachtet haben, aber man muss dabei auch aufpassen, dass die Qualität erhalten bleibt, dass zum Beispiel auch Aktionärsrechte durchaus ge­schützt werden und nicht vielleicht einmal der Bequemlichkeit geopfert werden. Das muss man ausreichend diskutieren. Das können wir gerne, da werden wir uns auch beteiligen, da werden wir sicherlich auch der einen oder anderen Maß­nahme zustimmen, aber jedenfalls nicht einer künstlichen Verlängerung von Notmaßnahmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

13.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Agnes Sirkka Prammer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.