13.39

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich kann mich, was die Materie Verlängerung der Covid-Sondergesetze betrifft, Kollegen Stefan anschließen. Wir sehen auch kei­ne Notwendigkeit mehr, dieses Provisorium fortzuführen.

Ich erinnere daran, dass gerade heute berichtet wird, dass jetzt auch in den Krankenhäusern und Pflegeheimen die 3G-Regel fällt. Es ist also tatsäch­lich Entspannung da, und auf Vorrat, nur weil es wieder einmal passieren könnte, solch einschneidende Maßnahmen, die doch die Verfahrensqualität wesent­lich beeinträchtigen, zu beschließen, davon halten wir nichts.

Unter anderem sind aber auch Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung und im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte vorgesehen, und das nehme ich zum Anlass, einen Entschließungsantrag einzubringen, zumal gerade jetzt, in dieser Teue­rungswelle, darauf hinzuweisen ist, dass jene Entlohnung der Anwälte, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat, seit 2015 nicht mehr ange­passt worden ist. Diese Anpassung der Tarife, die der unterlegene Prozessgegner zu ersetzen hat, erfolgt durch eine Verordnung der Justizminis­terin, die sogenannte Zuschlagsverordnung.

Diesbezüglich bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung der RATG-Tarife“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Hauptausschuss eine Verordnung gemäß § 25 RATG zuzuleiten, mit der zu denen im Tarif des RATG als Entlohnung des Rechtsanwaltes/ der Rechtsanwältin angeführten festen Beträ­gen ein Zuschlag festgesetzt wird.“

*****

Ich bitte höflich, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.41

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhöhung der RATG-Tarife

eingebracht im Zuge der Debatte in der 191. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2982/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Ge­setz, die Rechtsanwaltsordnung und das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert werden (1850 d.B.) – TOP 8

Die Verlängerung der Maßnahmen der COVID-19-Justiz-Begleitgesetze stellen für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen weiterhin eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang steht auch die jahrelange Nicht-Erhöhung der RATG-Tarife.

§ 25 RATG ermächtigt die Bundesministerin für Justiz zu den Beträgen des RATG durch Verordnung einen Zuschlag festzusetzen, um eine den geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Entlohnung zu sichern. Die letzte Zu­schlagsverordnung (Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Fest­setzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Be­trägen) ist im Jahr 2015 erfolgt und mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten. Allein schon durch die massive Inflation, welche sich im laufenden Jahr entwickelt hat, ist eine Tarifanpassung überfällig, um eine den geänderten wirtschaftli­chen Verhältnissen entsprechende angemessene Entlohnung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu sichern. Mittlerweile liegt die VPI-Steigerung im Verhält­nis zur letzten Anpassung 2015 bei ca. 25%.

Die Erhöhung der RATG-Tarife ist daher längst überfällig und ehestmöglich umzu­setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Justizministerin wird aufgefordert, dem Hauptausschuss eine Verordnung gemäß § 25 RATG zuzuleiten, mit der zu denen im Tarif des RATG als Entlohnung des Rechtsanwaltes/ der Rechtsanwältin angeführten festen Beträgen ein Zuschlag fest­gesetzt wird."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Mag.a Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.