13.41

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die Verlängerung einer Covid-19-Maßnahme und auch den Bereich des Gesellschaftsrechtes und der Rechtsanwaltsordnung. Eine wiederholte Verlängerung dieser Covid-19-Notmaßnahmen betrifft aber ein Thema, das an sich viel größer ist als diese hier vorliegende Detailregelung, nämlich Grundrechte, die die Menschen betref­fen, etwa im Bereich der Rechtsprechung, also vor Gericht, aber auch im Bereich des Justizvollzuges, also der Behandlung in den Gefängnissen. Beides ist rechtspolitisch von sehr großer Bedeutung.

Es gibt derzeit viele Vereinfachungen, aber auch Erschwernisse. Eine typische Vereinfachung im Bereich der Justiz ist die Möglichkeit, Zeugenaussagen vor Gericht auch via Videokonferenz vorzunehmen. Ein Beispiel für Erschwer­nisse wäre die Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten für Häftlinge.

Weil diese Maßnahmen Grundrechte der Menschen betreffen, sind sie als Coronamaßnahmen in ihrer Dauer natürlich begrenzt und wurden regelmäßig verlängert. Daraus lässt sich schließen, dass für die Bundesregierung eine Ausnahmesituation aufgrund der Pandemie weiterhin besteht. Das deckt sich aber nicht mit der weitgehenden Aufhebung von Coronaschutzmaßnahmen und es deckt sich auch nicht mit einer mangelnden Bereitstellung von Geldmit­teln für die Bekämpfung der Pandemie.

So wurde zum Beispiel im Kulturausschuss kritisiert, dass keine Geldmittel für mögliche Hilfsmaßnahmen im Budget bereitgestellt sind. Es gibt im Bereich der Kultur also keine Gefährdung durch die Pandemie mehr – das muss man daraus schließen.

Aus meiner Sicht befindet sich die Bundesregierung auf dem Scheideweg, denn wenn die Pandemie vorbei ist, müssen auch die Covid-bedingten Erleich­terungen im Bereich der Verwaltung auslaufen. Eine Art Verwaltungsreform durch die Hintertür, ohne verfassungsrechtliche Prüfung, ist in einem Rechtsstaat nicht in Ordnung. Wenn sich einzelne Maßnahmen als sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen erweisen beziehungsweise erwiesen haben, soll man sie weiterführen, kann man sie weiterführen, aber dann gehören sie ordent­lich, nachhaltig, verfassungskonform in die jeweiligen Gesetze implementiert.

Daher ist die Entscheidung der SPÖ, einer neuerlichen Verlängerung zuzu­stimmen, heute gegeben, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es das letzte Mal ist. Die Bundesregierung ist aufgefordert, jetzt rechtstaatliche Maßnahmen zu implementieren oder das zu verwerfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Karl Schmidhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.