14.15

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Werter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hintner, obwohl ich in der Nähe von Mödling lebe, habe ich gar nicht gewusst, dass Mödling anscheinend das zweite Hollywood ist. Ich finde das ehrlich wirklich gut, wirklich voll gut. Ich möchte das an dieser Stelle einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)

Nicht nur das zweite Hollywood ist gut, sondern auch die Filmförderung, die wir heute diskutieren, ist eine gute. Sie ist wichtig und ist vor allem ein Anreiz für den österreichischen Film, aber vor allem für den österreichischen Filmstandort. Damit wird eine Forderung umgesetzt, die es schon lange vonseiten der Filmbranche gibt. Das ist auch ein wichtiger Impuls für das Kulturland Österreich und vor allem für die Kreativwirtschaft in Österreich. Kurz gefasst, Kollegin Heinisch-Hosek hat es schon ausgeführt: Wir werden dem Gesetz zustimmen.

Ich möchte aber an der Stelle dennoch ein paar Kritikpunkte zum Gesetz anbringen. Zum einen hat der Rechnungshof in der Begutachtung ganz klar da­rauf hingewiesen, dass es eigentlich wahnsinnig viele Anlaufstellen gibt, wo man diese Förderungen erhält, nämlich österreichweit 19 an der Zahl. Der Rech­nungshof empfiehlt eine Anlaufstelle pro Gebietskörperschaft. Allein im Bund gibt es drei. Ich bin der Meinung, das kann man sich schon einmal genauer ansehen, ob man da nicht reduzieren könnte.

Ein zweiter Punkt betrifft das Filmstandortgesetz. Die Filmschaffenden regen ein Gremium bei Fisa plus an, das es ja schon bei Fisa gab. Dass es das auch bei Fisa plus geben wird, hat die Frau Staatssekretärin im Ausschuss schon kundgetan. Der Wunsch, die Anregung und der Appell der Filmschaffenden ist aber, dass in diesem Gremium natürlich auch Vertreter:innen von Film­schaffenden drinnen sitzen und nicht nur vom Minister für Arbeit und Wirtschaft bestellte Personen. Ich denke, auch das ist etwas, was man dezidiert aufneh­men könnte.

Ein dritter Kritikpunkt, Herr Vizekanzler, ist: Die faire Entlohnung von Kulturschaffenden findet in diesem Gesetz überhaupt keinen Niederschlag, was ein bisschen schade ist, weil man die angemessene Vergütung und den An­spruch auf die angemessene Vergütung schon hätte festmachen können. Das kommt in dem Gesetz leider nicht vor.

Des Weiteren fehlt in Summe ein übergeordneter Plan. Ich glaube, mit diesem Gesetz sichern wir viele Filmemacher:innen, die es bereits in Österreich gibt, und alle Berufe am Set, die damit zu tun haben. Wie kommen wir aber zu neuen Personen in dem Bereich, zu neuen Filmemacher:innen, zu neuen Personen, die am Set arbeiten wollen? Da fehlt jeglicher Plan, wir haben dazu noch nichts gehört, und das Gesetz liefert diesbezüglich keine Antworten.

Ein abschließender Kritikpunkt, der heute schon sowohl von Kollegin Blimlinger als auch Kollegin Heinisch-Hosek erwähnt wurde: Es geht um den Filmverleih. Die Regierungsvorlage sieht ausschließlich die Förderung des Verleihs von öster­reichischen Filmen vor. Jetzt muss man sich einmal vor Augen führen: Im Jahr werden rund 50 österreichische Filme ins Kino gebracht, im Vergleich dazu aber 200 europäische Filme. Da gibt es einfach ein Ungleichgewicht, und wir sind der Meinung, es braucht die Ausweitung der Filmverleihförderung auf den europäischen Film.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1891 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1, § 2 Abs. 1 wird folgende Ziffer 3 ergänzt:

„3. die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich.“

2. In Artikel 1, § 2 Abs. 5 lautet die Ziffer 3:

„25.000 Euro für Produktionsteile in den Bereichen audiovisueller Bild- und Tonpostproduktion, Animation, digitaler Filmeffekte (VFX) oder Filmmusik und in Österreich anerkannte Vorkosten für den Verleih, welche im Rahmen der Veröffentlichung europäischer Filme getätigt werden.“

3. In Artikel 1 wird nach § 5 folgender § 5a eingefügt:

„Besondere Förderungsvoraussetzungen für die Verleihtätigkeit für die Veröf­fentlichung europäischer Filme in Österreich“

§ 5a. „Als Förderungswerbende nach dieser Bestimmung kommen Verleihunternehmen mit Sitz in Österreich in Betracht, die in Österreich steuerpflichtig sind oder derartige Unternehmen, die eine Betriebs­stätte (Zweigniederlassung) in Österreich haben. Dies gilt unabhängig von deren Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsrau­mes oder der Schweizer Eidgenossenschaft liegt. Die Bestimmungen nach die­sem Paragraphen gelten für Unternehmen, die Verleihtätigkeiten für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich durchführen. Davon ausge­nommen sind Filme, die in den Anwendungsbereich des Filmförderungs­gesetzes fallen.“

*****

Bitte stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! Es geht da auch um die Förderung des europäischen Films, und ich denke, in der EU ist das dringend vonnöten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1790 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1891 d.B.) (TOP 9)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1, § 2 Abs. 1 wird folgende Ziffer 3 ergänzt:

„3. die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich.“

2. In Artikel 1, § 2 Abs. 5 lautet die Ziffer 3:

„25.000 Euro für Produktionsteile in den Bereichen audiovisueller Bild- und Tonpostproduktion, Animation, digitaler Filmeffekte (VFX) oder Filmmusik und in Österreich anerkannte Vorkosten für den Verleih, welche im Rahmen der Veröffentlichung europäischer Filme getätigt werden.“

3. In Artikel 1 wird nach § 5 folgender § 5a eingefügt:

„Besondere Förderungsvoraussetzungen für die Verleihtätigkeit für die Veröffentlichung europäischer Filme in Österreich“

§ 5a. „Als Förderungswerbende nach dieser Bestimmung kommen Verleih­unternehmen mit Sitz in Österreich in Betracht, die in Österreich steuerpflichtig sind oder derartige Unternehmen, die eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) in Österreich haben. Dies gilt unabhängig von deren Firmenstandort, solange dieser innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweizer Eidgenos­senschaft liegt. Die Bestimmungen nach diesem Paragraphen gelten für Unterneh­men, die Verleihtätigkeiten für die Veröffentlichung europäischer Filme in Öster­reich durchführen. Davon ausgenommen sind Filme, die in den Anwendungsbereich des Filmförderungsgesetzes fallen.“

Begründung

Der Filmverleih ist als wichtiges Bindeglied zwischen der Produktion von Filmen und dem Konsum in den Kinos ein wichtiger wirtschaftlicher und kulturpolitischer Faktor. Unabhängige österreichische Verleiher sind für die nachhaltige – auch regio­nale – Verbreitung von Kultur wesentlich. Jährlich werden etwa 50 österrei­chische Filme und 200 europäische Filme ins Kino gebracht; bei den europäischen Filmen werden über 70 % der Beträge in Österreich investiert. In diesem Sinne sollen Vorkosten für den Verleih, die für europäische Filme anfallen, von der Förde­rung erfasst sein. Das gilt ausschließlich für jene Kosten, die in Österreich ent­stehen. In Bezug auf das Fördervolumen für die Verleihwirtschaft soll ein „Deckel“ ein­gezogen werden, der vorsieht, die anerkannten Vorkosten pro Verleihunter­nehmen und Jahr zu limitieren. Die Details dazu sind in Förderungsrichtlinien gemäß FISA+ zu regeln und umzusetzen.

Positive Effekte einer solchen Förderung sind in Bezug auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen erwartbar. Diese Strukturförderung ist ein wichtiger wirtschafts- und kulturpolitischer Impuls, damit die Verleihbranche die kom­menden Herausforderungen (hoher zukünftiger Investitionsbedarf in den Kinos, stei­gende Energiekosten, Teuerung, Publikum wird immer diverser, veränderter Medienkonsum, steigende Konkurrenz in Europa und Österreich durch weltweit agie­rende Konzerne, etc.) bewältigen kann. Die Förderung sichert und steigert das Auftragsvolumen der Verleihwirtschaft und stärkt damit die unabhängigen österrei­chische KMUs und EPUs. Die Dynamik und das Innovationsrisiko in der Verleihbranche werden durch diese Standortförderung gesteigert.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Vizekanzler Mag. Werner Kogler. – Bitte, Herr Vizekanzler.