16.18

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher auf der Galerie und auch zu Hause! Weltweit schüren Regierungen, und zwar nicht nur autoritäre, leider auch demokratische, aus unterschiedlichs­ten Gründen gerne Vorbehalte der Mehrheitsbevölkerung gegen Minderheiten. Eine Politik aber, die auf der Verletzung der Rechte von Minderheiten be­ruht, stellt nicht nur eine Menschenrechtsverletzung gegen Einzelne oder Grup­pen dar, sondern sie führt auch zur Diskriminierung und Bekämpfung von Minderheiten und zu einer Gesellschaft, die zusätzlich soziale und politische In­stabilität bringt, zu Armut führt und den Verfall demokratischer und rechtsstaatlicher Verfahren in den betroffenen Ländern riskiert.

Das Europäische Parlament hat in seinem Bericht vom 3. Mai 2022 zur Verfolgung von Minderheiten aus Gründen der Weltanschauung oder Religion zudem darauf hingewiesen, dass auch in diesem Zusammenhang – das ist besonders bedauernswert – Frauen und Mädchen in besonderer Gefahr sind, etwa durch Entführungen, Vergewaltigungen, Zwangssterilisierungen, Geni­talverstümmelungen, Zwangs- und Frühverheiratungen.

Wir unterstützen daher den vorliegenden Antrag der Regierung, der dazu auffordert, sich auf internationaler Ebene gegen die Verfolgung aller ethnischen, kulturellen und religiösen Minderheiten einzusetzen.

Ich möchte aber zwei kritische Anmerkungen machen: Am besten gelingt dieser Schutz durch ein starkes internationales Völkerrecht, in dem die Menschen­rechte stark abgesichert sind und nicht infrage gestellt werden. Auch Österreichs Eintreten für Menschenrechte ist dann am effektivsten, wenn die Regierung in ihren Anliegen glaubwürdig ist und nicht den Eindruck erweckt, selber fest ver­ankerte Menschenrechte infrage zu stellen, wenn sie meint, innenpolitisch davon profitieren zu können.

Zweitens hätte der Wirtschaftsminister am 1. Dezember ein starkes Zeichen zur Stärkung der Menschenrechte setzen können, indem er sich nicht enthalten, sondern für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt hätte, das ja das Ziel verfolgt, Unternehmen und Konzerne bei der Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker in die Pflicht zu nehmen und damit auch den Druck auf Länder wie zum Beispiel China zu erhöhen. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist lei­der nicht passiert.

Anträge sind gut, aber ihre Inhalte sollten auch in der Haltung der Persön­lichkeiten, die dafür zuständig sind, gelebt werden und auch für die an­deren sichtbar sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr ge­meldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.