18.46

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Verehrte Damen und Herren! Seit 1975 ist es in Österreich möglich, statt dem Wehrdienst Zivildienst zu leisten. Seit damals hat sich der Zivildienst zu ei­ner unverzichtbaren Einrichtung entwickelt. Es ist schon gesagt worden: Knapp 45 Prozent der wehrpflichtigen jungen Männer entscheiden sich für den Zivildienst, 2021 waren das circa 14 000.

Für die meisten Einrichtungen, in denen Zivildienst geleistet wird, ist dieser gar nicht mehr wegzudenken. Egal, ob im Rettungswesen, in Alten- und Pfle­geheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder auch in der Flüchtlingshilfe: Zivildiener sind zu einer tragenden Säule geworden, ohne die der Betrieb oft gar nicht mehr möglich wäre. Gerade in der ersten Phase der Pandemiebekämpfung hat der Zivildienst auch eine wichtige Rolle gespielt. Erstmals in der Geschichte des Zivildienstes wurde ein außerordentlicher Zivil­dienst verordnet. Dies bedeutete, dass damals jene Männer, die gerade Zivildienst leisteten, ihren Einsatz verlängert bekamen, zusätzlich wurde der Aufruf gestartet, dass ehemalige Zivildiener einen freiwilligen Zivildiensteinsatz leisten.

Die Grundvergütung der Zivildiener liegt derzeit bei 362 Euro, gleich wie jene der Wehrdiener. Egal, wen man fragt, ob einen Grundwehrdiener oder einen Zivildiener: Die größte Belastung in dieser Einsatzzeit ist meistens der er­hebliche Einkommensverlust, den die jungen Burschen tragen müssen. Ge­rade in der gegenwärtigen Zeit, in der wir zweistellige Inflationsraten erleben, in der die Lebenshaltungskosten explodieren, ist es dringend notwendig, auch beim Zivildienst die Erhöhung der Grundvergütung umzusetzen. Mit der vorlie­genden Novelle wird die Vergütung auf gut 500 Euro pro Monat angehoben. Ich denke, die Erhöhung der Vergütung ist mehr als gerechtfertigt und war längst überfällig. Es ist gut, dass wir sie nun umsetzen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Teil dieser Novelle entschärft aber auch eine Situation, die nicht allzu oft, aber immer wieder eintritt. Bisher war es so, dass man nach festgestellter Tauglichkeit sechs Monate Zeit hatte, sich für den Zivildienst zu entscheiden. Wurde dies übersehen oder haben sich die Einstellung oder vielleicht die Lebensumstände geändert, hatte man keine Möglichkeit mehr, Zivildienst zu leisten. Ab dem nächsten Jahr wird diese Frist verlängert und alle Wehr­pflichtigen bekommen zusätzlich 21 Tage vor Zustellung der Einberufung eine Vorabinformation. Damit ist gewährleitet, dass keine Frist hinsichtlich der Entscheidung zwischen Zivildienst oder Wehrdienst übersehen werden kann.

Eine große Herausforderung besteht künftig für Zivildienst und Wehrdienst gleichermaßen. Ein Aspekt davon ist die Tatsache, dass es immer weni­ger wehrpflichtige junge Männer gibt und die Zahl der für untauglich befun­denen Burschen stark steigt. Um das auszugleichen, reicht auch die Ein­führung einer Teiltauglichkeit sicher nicht aus. Da muss langfristig an der Ver­besserung der Gesundheit unserer Jugend gearbeitet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend darf auch ich mich bei allen Zivildienern für ihren Einsatz be­danken. Ihr leistet einen unverzichtbaren und großartigen Dienst an der Gesellschaft. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)

18.50

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter David Stög­müller zu Wort. – Bitte.