18.59

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Punkte, drei Gedanken zu den Änderungen, die wir hier heute beschließen:

Erstens: Warum diskutieren wir überhaupt eine Änderung des Zivildienstge­setzes? – Ausgang dafür war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Der hat erkannt, dass Bestimmungen im Zivildienstgesetz verfassungswidrig sind; beziehungsweise sind nicht die Bestimmungen im Zivildienstgesetz verfassungs­widrig, sondern die Art und Weise, wie es die Verwaltung praktiziert, weil es in § 1 Abs. 5 Zivildienstgesetz heißt: „Der Zivildienst ist außerhalb des Bun­desheeres zu leisten.“ Die Praxis war aber die, dass das Heerespersonal­amt bei Behördengängen auch für Zivildiener zuständig war. Der Ver­fassungsgerichtshof hat gesagt, das geht nicht, das ist verfassungswidrig.

Nun ist einigermaßen nicht zufriedenstellend – deshalb haben wir heute auch eine getrennte Abstimmung beantragt –, dass die Regierungsparteien das so lösen, indem sie das Verfassungswidrige einfach zu einer Verfassungsbestim­mung erheben. Das kann man natürlich machen, aber das ist nicht sauber und insbesondere keine saubere Legistik. Dass die Grünen bei dieser Praxis auch mitmachen, ist schon etwas enttäuschend. (Abg. Stögmüller: Geld einsparen!) Wir können bei diesem Punkt nicht mitstimmen.

Zweitens: Wir beschließen heute auch eine Erhöhung der Vergütung für Zivildiener. Das ist etwas, was wir NEOS schon sehr lange fordern. Es ist begrüßenswert, dass die Vergütung für Zivildiener von 360 Euro auf 520, 530 Euro erhöht wird, aber – das möchte ich schon auch sagen – das ist bei Weitem noch nicht das, was angemessen wäre.

Sie wissen ja, wie unsere Position zur Wehrpflicht grundsätzlich ist, nämlich dass wir nicht für diesen Zwangsdienst sind, uns aber damit abfinden, dass es eine politische Mehrheit dafür gibt. Solange es diesen Zwangsdienst aber gibt, ist es doch das Mindeste, dass wir den halbwegs menschenwürdig gestalten. Deshalb wäre ein Punkt, dass die Vergütung, dass der Verdienst zumindest so hoch sein muss und dem entsprechen muss, was wir als Gesellschaft für das Mindeste erachten. Wir sagen schon lange, dass die Vergütung des Zivil­dienstes zumindest auf Höhe der Sozialhilfe, auf Höhe der Mindestsiche­rung angehoben werden soll, und wir werden da weiter dranbleiben. So wie der Druck gewirkt hat, dass die Grundvergütung jetzt etwas erhöht wurde, werden wir auch weiter dranbleiben, dass wir dieses Level erreichen werden.

Dritter Punkt: Es kann nicht dabei bleiben, denn es gibt im Zivildienst noch ganz viele andere Baustellen – ganz viele andere Baustellen! Beginnen wir bei­spielsweise damit, dass es immer noch eine massive Diskriminierung gegenüber der Wehrpflicht gibt, die sechs Monate dauert, während der Zivildienst neun Monate dauert – dafür gibt es überhaupt keine sachliche Rechtfertigung –; oder dass das eine der Wehrdienst und das andere der Wehrersatzdienst ist – das ist vielleicht jetzt nur ein semantischer Unterschied, aber da schwingt sehr viel mit –; oder beispielsweise Krankenstandsregelungen; oder dass es eigentlich keine Überstundenregelungen gibt. Wenn Zivildiener in der Regel im Rettungsdienst über 50 Stunden in der Woche arbeiten, wird das nicht entsprechend abgegolten.

Deswegen werden wir weiter dranbleiben. Nicht nur im alten Parlament, sondern auch im neuen Parlament werden wir uns für Zivildiener einsetzen und dafür sorgen, dass neben der Vergütung auch andere Punkte, andere Diskri­minierungen endlich beseitigt werden. (Beifall bei den NEOS.)

19.03