Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage schlägt in die gleiche Kerbe, weil das Thema ja wirklich sehr wichtig ist und weil sehr, sehr viele Anfragen auch von Vereinen, die uns erreichen, in diese Richtung gehen. Die Frage der Energie­kosten bewegt die Vereine auf ganz unterschiedliche Arten, also je nachdem, welche Voraussetzungen dort sind, ob sie eigene Energieinfrastruktur haben, ob sie energieintensive Infrastruktur haben oder ob sie irgendwo eingemietet sind. Je nachdem, wie es mit dem eigenen Sportbetrieb läuft, ist das Thema der gestiegenen Energiekosten bei allen ein Thema, das ihnen sehr zu schaffen macht. Und deshalb würde ich Sie ersuchen, in der Beantwortung meiner Frage das noch etwas zu präzisieren.

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„Mit welchen Maßnahmen begegnet das Sportministerium den gestiegenen Energiekosten, die derzeit so vielen Sportvereinen zu schaffen machen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, das ist schon spezifiziert. Die Fördervarianten werden so ausschauen: Wir werden in Anlehnung an das, was in der Wirtschaft geschieht, für die Periode des Vorjahres ein halbes Jahr für die Antragstellung einrichten, dann für heuer eine für das erste und eine für das zweite Halbjahr, es gibt also drei Antragsperioden. Die Fördersätze basieren auf der Energie­kostendifferenz, das ist also ähnlich wie in der Wirtschaft, sie sind dann aber jeweils um 10 Prozent höher. Warum? – Weil, wie Frau Abgeordnete Steger als zutreffendes Argument gebracht hat, die gemeinnützigen Vereine natürlich keine Rücklagen bilden können und dementsprechend kaum welche haben – und auch in der Zukunft nicht bilden sollen, das ist ja so definiert.

Deshalb sind die Sätze dort 10 Prozent höher. Das heißt, für das Jahr 2022 sind es 40 Prozent der Differenz der Kosten und für die beiden Halbjahre 2023 sind es 70 Prozent. Das ist jetzt der Plan. Das ist schon in eine Richtlinie gegossen, das wird gerade alles abgenommen. Die Bundes-Sport GmbH ist da voll dahinter, die wird das nämlich diesmal in bewährter Manier abwickeln.

Zu den Fristigkeiten habe ich vorhin schon etwas gesagt. Es geht dann im April mit den Auszahlungen los, aber wir werden zwei Kontrollinstanzen dazwischen­schalten. Um auch dieses Argument noch einmal zu bringen: Es müssen schon auch alle wissen, dass genau darauf geschaut wird, dass ganz korrekt eingereicht und abgerechnet wird.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt, dass darauf geschaut wird, dass es auch korrekt abgewickelt wird. Damit das aber funktionieren kann, ist es natürlich für die Vereine auch wichtig, zu wissen, wie die genauen Richtlinien sind. Deshalb noch die Zusatzfrage: Wann und wo werden diese Richtlinien veröffentlicht werden, damit die Vereine darüber Bescheid wissen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Jedenfalls von der erstzuständigen Stelle, von der BSG, natürlich aber auch in unserem Ministerium und, was ganz, ganz wichtig ist – und da kommt wieder das, was sich in der Pandemie so bewährt hat, hinzu –, mit den Dachverbänden. Es geht also darum, dass das die drei Dachverbände – über die Sport Austria – machen und genauso der ÖFB und der Österreichische Tennis­verband, weil das auch große Verbände sind, die im Sportförderungsgesetz ähn­lich begriffen werden wie die großen Dachverbände.

Darunter sind die vielen Vereine angesiedelt, und wenn die das alle machen – und die werden sehr daran interessiert sein –, dann, glaube ich, sollten es alle wissen. Die Antragsperiode geht ja dann bis in den März hinein, und bis dorthin sollten es alle geschafft haben, die etwas brauchen und die das wollen – Bezug habend bereits auf das Jahr 2022.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Seidl. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Julia Seidl (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister, wir haben jetzt bei den Energiekosten hauptsächlich von den Sportvereinen gesprochen. Es gibt in Österreich aber natürlich auch sehr viele Kunst- und Kulturvereine, insbesondere sehr viele Theatervereine – in unserem Land und in den einzelnen Bundesländern –, die hauptsächlich über die Gemeinden gefördert werden, damit sie überhaupt arbeiten können. Von diesem Bereich habe ich jetzt nicht viel von Ihnen gehört.

Deswegen ist meine Zusatzfrage: In welcher Art und Weise werden Sie ver­suchen, diese Vereine im Bereich der Energiekosten zu unterstützen? Welche Maßnahmen soll es da geben, auch unter der Berücksichtigung dessen, dass es ja für die Kulturvereine dieses Energiesparpaket, diesen Leitfaden, wie man Energie sparen soll, gibt? Welche Berücksichtigung soll dieser finden, wenn man sich überlegt, wie man den Vereinen – die meistens ja irgendwo eingemietet sind, also selbst nicht sehr viel dazu beitragen können, dass es zur Verwendung erneuerbarer Energien kommt – unter die Arme greifen will?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Betreffend Letzteres: Diese Konzepte gibt es in der Sektion tatsächlich. Das hat aber zur Folge, dass einerseits über Beratung oder andererseits über direkte Förderungen, wenn etwas bei der Energieeffizienz – das sind aber Investitionen – gemacht wird, etwas kommt.

Völlig davon zu unterscheiden sind die Energiekosten, die ja akut schwanken, um nicht zu sagen, sehr stark steigen. Das haben Sie ja angesprochen, aber gleich­zeitig darauf hingewiesen, dass viele Gemeinden eigentlich die Fördergeber sind, öfter auch die Länder – ich sagte ja: Gemeinden, Länder. Das hat einen guten Grund: weil Kultur, so wie der Sport, hauptsächlich Landessache ist. Wir sind aber gerne bereit, etwas zu tun, wie wir es ja schon beim NPO-Fonds und bei dieser Sache jetzt gemacht haben.

Abschließend weise ich nur darauf hin: Der Vergleich mit dem Sportbereich würde dazu führen – das erheben wir gerade eben auch –, dass es natürlich um gemeinnützige Kulturvereine gehen würde, die ihrerseits aber nicht wo einge­mietet sind, sondern selber, wenn Sie so wollen, wie Sportstätten Kulturstätten betreiben, wo man natürlich davon ausgehen darf, dass, zum Beispiel bei einer großen Raumkubatur, die Beheizungskosten entsprechend zugenommen haben. Diese Energiekostendifferenz könnte dann hergenommen werden. Voraus­set­zung ist nur, dass man in dem Fall zum Beispiel selber ein Gebäude, eine Kultureinrichtung betreibt. Ansonsten sind wir genau bei den Gemeinden und bei den Ländern, die Sie ja selber angesprochen haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Herr Abgeord­neter Shetty. – Bitte sehr.