Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler, Herr Sportminister! Sie wissen, dass wir seit Jahren die rechtliche Anerkennung von E-Sport fordern. Diese Anerkennung ist aus arbeits-, steuer- und veranstal­tungsrechtlicher Sicht dringend notwendig. Sportlerinnen und Sportler, die E-Sport betreiben, zocken nicht irgendwie einmal in der Woche oder am Wochen­ende, wie manche hier im Hohen Haus glauben, sondern spielen in hochkom­petitiven Wettbewerben, trainieren intensiv und hochprofessionell.

Da auch Sportarten wie Schach, wie Billard und wie Darts in Österreich rechtlich anerkannt sind, wäre es auch höchste Zeit, dass E-Sport anerkannt wird – wie übrigens bereits in 60 anderen Ländern auf der Welt. Insbe­sondere wäre es zentral, dass es aus dem Glücksspielrecht herausgenommen wird, weil das natürlich fatale Konsequenzen für die Sportlerinnen und Sportler hat.

Sie haben jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die hat einen tollen Bericht mit guten Empfehlungen veröffentlicht. Ich muss aber schon sagen, wenn eine Arbeitsgruppe nur als Selbstzweck besteht, dann ist das schon eher für die Fisch’, und ich verstehe, dass das sehr viele verärgert. Daher meine Frage:

248/M

„Bis wann konkret werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‚E-Sport‘ im Bereich der Bundesgesetzgebung umgesetzt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Erstens einmal gebe ich Ihnen recht in Ihrem Befund – eigentlich auch im Anliegen –: Dass das ganz viele Menschen machen, und zwar im kompetitiven Bereich, und dass das nicht nur sozusagen irgendein Jux ist, würde ich unterstreichen. Die Zahlen gehen da auseinander, manche Angaben gehen bis zu 1,3 Millionen, Sie werden das vielleicht selber kennen. – Damit stellen wir da einmal eine Gemeinsamkeit fest.

Was die Ziele der Arbeitsgruppe betrifft: Warum die beauftragt wurde, das werden Sie ja mit in Erinnerung haben. Tatsächlich ist jetzt die Lage aber folgende: Als Ergebnisse kommen aus dieser Arbeitsgruppe, was gesetzliche Änderungen betrifft, einmal Vorschläge, wo man jedenfalls hinschauen muss und etwas tun kann. Das betrifft aber vor allem den Jugendschutz. Da geht es um Prävention, auch um Spielerschutz und ähnliche Dinge mehr. Der gesetzliche Handlungsbedarf wird da eben im Arbeitsrecht und im Jugendschutz liegen, weil es ja nicht unbedingt ein E-Sports-Gesetz alleine braucht. Das kann man auch diskutieren, es wird auch diskutiert.

Da haben wir nur das Thema – und ich möchte, solange es geht, konsensual vorgehen –, dass wir halt in der österreichischen Sportcommunity noch unterschiedliche Meinungen haben, ob und inwieweit das anerkannt werden soll. Das heißt aber nicht, dass man es nicht trotzdem fördern kann. Das kann ich mir als Sportminister sozusagen außerhalb der Struktur der Sport Austria vorstellen, damit wir da nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten. Insgesamt gibt es dafür aber, wie mir scheint, noch keinen ausreichenden Konsens beziehungsweise keine entsprechenden Mehrheiten, deshalb mein Befund.

Wir haben aber auch angeregt – das wird ja passieren und wir schauen auch darauf –, dass die Sport Austria und die anderen Fachverbände ständig im Austausch mit den Vertretern des E-Sports bleiben, damit wir da vielleicht doch auch noch zu einer tragfähigen Einigung kommen, damit man das in einer akzeptierten Weise implementieren kann. Das wäre da die Herangehensweise.

Einige dieser Empfehlungen zielen natürlich auch darauf ab, dass die Regelungen, etwa im E-Sport-Verband selber, natürlich – und das tun die ja auch – immer wieder gut nachgebessert und umgesetzt werden können.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Bei allem Respekt, Herr Vizekanzler, das fällt mir jetzt schon in der letzten Stunde auf: Wir führen ein bisschen das Instrument der parlamentarischen Fragestunde ad absurdum, wenn man auf konkrete Fragen keine Antworten bekommt.

Deswegen würde ich gerne noch einmal nachhaken: Es gibt in diesem Bericht ganz konkrete Empfehlungen für die Bundesgesetzgebung, die Sie ja sicher auch kennen. Bis wann konkret gedenken Sie, diese umzusetzen? Sie haben da als Sportminister eine Koordinierungsfunktion. Was ist der Fahrplan für Gespräche mit den Ländern?

Ich würde mir also eine etwas konkretere Antwort wünschen, wenn ich das darf.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Es darf ja auch unterschiedliche Einschätzungen geben, wie konkret die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind. Ich sagte Ihnen ja, dass wir, wenn wir es schnell haben wollen, beim Jugendschutz – da gibt es ent­sprechende Landeszuständigkeiten, wie Sie ja selber angedeutet haben – ansetzen können, auch das Arbeitsrecht spielt eine Rolle, und dann gibt es natürlich auch den Wunsch – das habe ich noch gar nicht erwähnt – nach steuerrechtlichen Gleichstellungen mit anderen gemeinnützigen Sportvereinen. Da gibt es die Gespräche mit dem Finanzministerium.

Ich werde Ihnen nicht etwas erzählen, was konkreter klingt, als es ist. Der Stand ist genau so, wie ich es Ihnen berichtet habe. Die Arbeitsgruppe – es ist gescheit, dass sie eingesetzt worden ist – hat eben Empfehlungen in verschiedene Rich­tungen abgegeben, aber so detailliert und konkret, dass wir hier im Nationalrat schon eine Mehrheit dafür hätten – das werden Sie selber ganz genau wissen –, sind sie dann nun eben nicht.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Hammer. – Bitte.