Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Kollegin Blimlinger hat Sie schon darauf angesprochen, welche Moderni­sierungen Sie im öffentlichen Dienst vornehmen. Ich möchte mich in meiner Frage auf den konkreten Bereich des Dienstrechtes beziehen:

240/M

„Welche Vorhaben hinsichtlich des aktuellen Dienstrechts für den Öffentlichen Dienst sind in Ihrem Ressort im Laufen?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Jetzt implementieren wir gerade, was mit der letzten, durchaus großen Dienstrechts-Novelle gekommen ist – dazu gab es ja auch schon Fragen –, und schauen genau, wie sich das auswirkt, nämlich die Erhöhung der Einstiegsgehälter auf zwei Schienen. Die Insider kennen diese Pakete. Das ist alles andere als eine Kleinigkeit, man muss ja dann zurechnen: Was geht auf diese Maßnahme zurück und wo brauchen wir sonst noch Attraktivierung?

Unser Thema ist ja momentan nicht, wie manchmal insinuiert wird, dass wir ein überbordender Beamtenstaat sind, sondern dass wir im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um möglichst gute Kräfte stehen. (Abg. Loacker: Aber immer mehr davon! Das ist das Problem!) Das bedingt natürlich bestimmte weitere Maßnahmen.

Wir haben ja den Quereinstieg im Lehrberuf ermöglicht; da geben die ersten Zahlen durchaus etwas her, je nachdem – jedenfalls 4 000 bis 5 000 schon einmal im ersten Halbjahr. Das kann man natürlich dort, wo es gut geht, auf andere Sparten des öffentlichen Dienstes ausdehnen; daran wird gerade gearbeitet.

Sie wissen, dass wir ja eigentlich mit den angesprochenen Einstiegsgehälter­schienen in Wahrheit schon eine Spur an der Struktur der Besoldung gedreht haben. Jetzt wäre gut, darauf hinzuschauen, wie die Gesamtstruktur ausschaut. Sie wissen, das ist ein ganz, ganz dickes Ding. Man sollte einmal offen aufei­nander zugehen. Ich werde die Vorschläge aus den Ressorts einholen, weil, wie Sie wissen, die Dienstrechts-Novellen immer daraus entstehen, dass wir die Vorschläge von woanders kriegen. Jetzt wäre einmal gut, aufs Ganze zu schauen, dass da auch die Vergleichbarkeiten immer stimmen, denn je mehr wir an einzelnen Schrauben drehen, desto mehr muss man darauf schauen, dass die ganze Maschine noch entsprechend läuft.

Wir haben einiges zu Antikorruption besprochen, auch da soll es etwas geben. Wir wollen im öffentlichen Bereich die angesprochenen Whistleblowingthemen und die entsprechende Richtlinie dazu doch scharf umsetzen; das wird gerade vorbereitet und gemacht.

Ich weiß, bei einer weiteren Frage kommt das objektivierte Bestellungsverfahren noch einmal, deshalb stoppe ich jetzt, weil ich die 2 Minuten schon überschritten habe. Aber das würde in dieses Paket auch noch passen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein.

Dann kommen wir zur Zusatzfrage von Abgeordnetem Lausch. – Bitte.

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Vizekanzler, für die vielen Exekutivbeamten in den Bereichen Polizei, Bundesheer und Justizwache wäre dringend ein eigenes Exekutivdienstrecht notwendig. Auch Sie standen zu Beginn Ihrer Tätigkeit als Beamtenminister diesem Vorhaben sehr positiv gegenüber. In letzter Zeit oder bei den letzten Novellen hat man sehr wenig darüber gehört. Wie Sie wissen, sind die Aufgaben der Exekutive sehr speziell, und deshalb ist das Beamtendienstrecht, das ja zum großen Teil für die Verwaltungsbeamten gemacht wurde, oft nicht ausreichend und oft nicht sehr sinnvoll.

Deshalb meine Frage: Ist ein solches Exekutivdienstrecht in Ihrem Haus in Planung, in Vorbereitung?, beziehungsweise: Wie stehen Sie heute als zuständiger Minister zu dieser langjährigen Forderung der österreichischen Exekutive?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben in einem recht: Ich habe mich da sehr offen gezeigt, weil wir einige Themen hatten, bei denen ich wirklich versucht habe, gerade Ihren Analysen und Anliegen zu folgen, sie zu verstehen. Sie kommen ja, wie wir wissen, aus der Praxis und haben speziell im Justizwachebereich einiges vorzubringen. Gerade dort gibt es vielleicht noch mehr zu tun als bei den von Ihnen angesprochenen Polizei­diensten. Das sehe ich auch so, das sehe ich ein.

Ich habe mich nur dann beraten lassen, weil man ja nicht überall gleich in der Tiefe des Themas drinnen ist, und mein Eindruck war, dass wir für die betrof­fenen Gruppen, die Sie ja mit vertreten, mehr erreichen, jedenfalls real­politisch, wenn wir in den entsprechenden Rechtssegmenten, die nun einmal vorhanden sind, an den Regelungen weiter drehen. Auch von Expertinnen und Experten, die ich auch schätze, wird gar nicht einmal das Heil darin gesehen, wo Sie den Ansatz sehen, aber das Anliegen wird geteilt und wir werden die Bestimmungen dort immer weiter verbessern.

Natürlich würde ich im Sinne dessen, dass man sagt, wir wollen einmal alles harmonisieren und auch übersichtlicher haben, das immer noch als einen solchen Ansatz begreifen, aber dort, wo wirklich etwas für die Leute gemacht wird, geht etwas weiter, und zweitens gibt es da ja die gesetzlichen Grundlagen, bei denen wir es halt nach wie vor einankern.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.