10.32

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An und für sich begrüßt man auch die Minister des zuständigen Ressorts (Zwischenruf der Abg. El-Nagashi), also in diesem Fall die, die für den Tierschutz zuständig sind – heute ist leider keiner da. Minister Rauch ist nicht da, Minister Totschnig ist nicht da, und ich denke, da fast eine halbe Million Österreiche­rinnen und Österreicher dieses Volksbegehren unterschrieben hat, wäre es notwendig, dass bei der Behandlung im Plenum hier auch die Minister anwesend sind. Leider Gottes ist es aber nicht so, und ich kann nur annehmen, dass alles, was aus den Mündern der Abgeordneten der Regierungsparteien zum Tierschutz kommt, Schall und Rauch ist. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. El-Nagashi.)

Worum geht es aber bei diesem Volksbegehren, meine Damen und Herren? – Es geht um: Stoppt Lebendtier-Transportqual, und die Initiatoren des Volksbegeh­rens wollen Tierleid verringern, indem „Schlachtviehtransporte nur noch vom Bauern zu nächstgelegenen Schlachthöfen“ durchgeführt werden dürfen, es geht um „Fleischtransport mit Hausverstand: Vom Schlachthof wird Fleisch nur noch gekühlt oder gefroren transportiert“ –, und es geht um: „Global denken: Stopp von unnötiger Tiertransportqual auf Europas Straßen“. Es geht also um wirklich sehr, sehr vernünftige Forderungen, die man zum Wohle der Tiere umsetzen müsste.

Dazu hat es im Gesundheitsausschuss, der für diese Materie verantwortlich ist, ein Hearing gegeben, und bei diesem Hearing waren auch Experten anwesend. Experten waren zum Beispiel Dr. Rabitsch, der sehr lange als Tiertransport­inspektor in Kärnten zuständig war, es war Dr. Schmid, der Amtstierarzt in Vorarlberg war, es war Madeleine Petrovic, die ja Präsidentin von Tierschutz Austria ist, es war Herr Marksteiner, der Leiter der Abteilung Marktpolitik der Landwirtschaftskammer ist, und es war Ann-Kathrin Freude vom VGT, die im Transportwesen den Weg der Kälber bis nach Spanien verfolgt und doku­mentiert hat.

Vier dieser Experten sind der Meinung, dass beim Tiertransport schnellstens etwas gemacht werden muss. Vier dieser Experten sind der Meinung, dass das Tiertransportgesetz, das wir in Österreich beschlossen haben, dem wir als SPÖ nicht zugestimmt haben, zu wenig ist – viel zu wenig ist! Wenn gesagt wird, man habe das Alter der Kälber für den Transport von zwei Wochen auf drei Wochen erhöht, muss man dem entgegenhalten, dass das viel, viel zu wenig ist. Es müssten fünf Wochen sein, denn erst dann wären sie von der Muttermilch wirklich entwöhnt. Es gibt noch viele, viele andere solche Dinge.

Meine Damen und Herren, wenn man sich dann wirklich Broschüren anschaut wie diese hier (der Redner hält eine Zeitschrift mit dem Titel „Totes österreichisches Milchkalb in Spanien! Wann hören Tiertransporte endlich auf?“ und mit Abbildungen, die einen Tiertransport und ein totes Kalb zeigen, in die Höhe), in der es heißt: „Totes österreichisches Milchkalb in Spanien!“, und liest, was bei den Trans­porten passiert – dass die Kälber dort geschlagen werden, mit Elektroschocks in die Transporte hineinbegleitet werden, die Transporte Überzeiten haben –, und man dann auf EU-Ebene hört – und da vermisse ich die Unterstützung Öster­reichs –, dass es da nicht nur keine positive Möglichkeiten der Änderung gibt, sondern anscheinend sogar negative, indem diese Transportwege noch gefördert werden sollen, dann, meine Damen und Herren, frage ich: Wo ist denn Öster­reich?

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag hier in diesem Haus ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umset­zung der Forderungen des Volksbegehrens ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘“

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, werden aufgefordert,

die Inhalte des Volksbegehrens ‚Stoppt Lebendtier-Transportqual‘ in einer Novelle zum Tiertransportgesetz dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzu­legen und auf europäischer Ebene den Fortschritt der Tiertransportgesetz­gebung zu befördern und nicht zu blockieren oder Verschlechterungen im Tiertransportbereich zu unterstützen,

damit die Ziele des Volksbegehrens

- Tierleid verringern: Schlachtviehtransporte nur noch vom Bauern zu nächstgelegenen Schlachthöfen.

- Fleischtransport mit Hausverstand: Vom Schlachthof wird Fleisch nur noch gekühlt oder gefroren transportiert.

- Global denken: Stopp von unnötiger Tiertransportqual auf Europas Straßen

so rasch als möglich im Sinne der Nutztiere“ und im Sinne derer, die dieses Volksbegehren unterstützt haben, auch umgesetzt werden.

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

10.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens „Stoppt Lebendtier-Transportqual“

im Zusammenhang mit TOP 1, Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (1631 d.B.) "Stoppt Lebendtier-Transportqual" (1753 d.B.)

Das Volksbegehren „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ erzielte mit 426.938 Unterstützungserklärungen einen großartigen Erfolg und hat mit dem Fokus auf Tiertransporte einen zentralen Teil des Tierschutzes hervorgehoben, der umfassend neue Regeln und konsequenten Vollzug braucht. Das Volksbegehren beinhaltet Forderungen, die schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.

Es kann nicht sein, dass mit dem Hinweis darauf, dass im Sommer 2022 eine Tiertransportgesetz-Novelle beschlossen worden sei, die drängenden Probleme in diesem Bereich auf die lange Bank geschoben werden. Dass diese Novelle aus dem Vorjahr als „großer Wurf“ bezeichnet wird, darf schlichtweg als Verkaufs­schmäh bezeichnet werden und nutzt nicht einem durch einen Transport gequälten Tier.

Beispielhaft sei erwähnt, dass mit der Tiertransportgesetz-Novelle 2022 unter anderem Kälber ab drei Wochen gesetzlich als transportfähig erklärt wurden. Diese neue Bestimmung wurde im Hearing des Gesundheitsausschusses von der überwiegenden Zahl der Expert:innen massiv kritisiert.

Im Rahmen des Hearings wurde auch klar aufgezeigt, dass beim Tiertransport nicht einmal die derzeit geltenden gesetzlichen Regeln vollzogen werden. Als notwendige Maßnahmen wurden unter anderem genannt: kein Transport nicht entwöhnter Tiere, Kennzeichnung nach Haltungsform, politische Unterstützung der Amtstierärzte, die meist großem Druck ausgesetzt sind.

Es wurde beeindruckend dargestellt, wie das derzeitige System im Bereich der Tiertransporte unglaubliche Tierqualen hervorruft, dass für Tiertransporte oft völlig unzureichend ausgestattete Transportmittel verwendet werden, und wie illegale Transporte als legale Transporte qualifiziert werden. Dass der Experte der ÖVP mit seinen Argumenten („freier Warenverkehr“) allein dastand, ist bezeichnend für den Stillstand, dem der Tierschutz in dieser Gesetzgebungsperiode ausgeliefert ist.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, werden aufgefordert,

die Inhalte des Volksbegehrens „Stoppt Lebendtier-Transportqual“ in einer Novelle zum Tiertransportgesetz dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen und auf europäischer Ebene den Fortschritt der Tiertransportgesetzgebung zu befördern und nicht zu blockieren oder Verschlechterungen im Tiertransportbereich zu unter­stützen,

damit die Ziele des Volksbegehrens

•          Tierleid verringern: Schlachtviehtransporte nur noch vom Bauern zu nächstgelegenen Schlachthöfen.

•          Fleischtransport mit Hausverstand: Vom Schlachthof wird Fleisch nur noch gekühlt oder gefroren transportiert.

•          Global denken: Stopp von unnötiger Tiertransportqual auf Europas Straßen

so rasch als möglich im Sinne der Nutztiere erreicht werden.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke.

Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.