12.01

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzende des Justizausschusses möchte ich mich zuallererst bei den Proponentinnen und Proponenten, die das Rechtsstaat- und Antikorruptionsvolksbegehren einge­leitet haben, und bei den zahlreichen Expertinnen und Experten, die uns wertvolle, wichtige Hinweise gegeben haben, für das hochinteressante Hearing bedanken.

Meine Wertschätzung gilt aber auch all jenen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Mehr als 300 000 Menschen in Österreich haben es unterschrieben, und ich darf Ihnen versichern: Ihre Botschaft ist hier im Parlament angekommen.

Jetzt ist der Gesetzgeber, jetzt sind wir am Zug. Es sind viele Vorschläge im Volksbegehren enthalten. Die meisten brauchen aus meiner Sicht jetzt eine genaue Analyse und sachgerechte Ausarbeitung. Da bedanke ich mich bei den Experten und Expertinnen, die haben uns im Hearing einiges mitgegeben.

Drei Punkte möchte ich explizit herausgreifen. Erstens: Checks und Balances gelten auch da, beim Thema Rechtsstaat und Antikorruption. Die Staatsgewalten müssen verschränkt sein und einander kontrollieren, auch bei der Korruptionsbekämpfung.

Zweitens: Wir müssen Lücken schließen, uns aber immer fragen: Ist eine Maß­nahme zur Zielerreichung geeignet? Ist sie verhältnismäßig? Und: Erreichen wir das Ziel allenfalls auch mit anderen Mitteln?

Drittens: Wenn wir nach einem Ziel streben, um Korruption einzudämmen, um den Rechtsstaat zu stärken, dann dürfen wir mit diesem Ansteuern von Zielen nicht andere Ziele gefährden.

Ich gebe Ihnen Beispiele: Bei der Transparenz dürfen wir nicht den Datenschutz beseitigen, bei der Sicherstellung der unbeeinflussten Arbeit der Staatsanwalt­schaften nicht Effizienz und Kontrolle, bei der Inseratenregulierung nicht die Information der Menschen, die brauchen sie nämlich auch. Im Strafrecht dürfen wir nicht die Lebendigkeit des demokratischen Prozesses und bei der Regulie­rung der Parteien nicht die Möglichkeit, sich politisch zu betätigen, beseitigen.

Viele der Forderungen des Volksbegehrens sind in Umsetzung. Wir haben eine Transparenzoffensive gestartet, und aus meiner Sicht ist Transparenz die beste Vorbeugung gegen Korruption. Das neue Parteiengesetz – meine Kollegin hat es schon angesprochen – ist seit Anfang des Jahres in Wirksamkeit: volle Trans­parenz bei den Parteifinanzen, genaue Spendenregulierungen, Prüfungsmöglich­keiten des Rechnungshofes.

Da sind wir aus meiner Sicht schon in eine Topliga aufgestiegen, und dort wollen wir mit allen anderen Gesetzen, die wir derzeit zum Thema Transparenz und zum Vermeiden von Korruption im Haus oder in Vorbereitung haben, auch hin, näm­lich in die Topliga, um Korruption zu vermeiden. (Abg. Krisper: Wir sind bei den Seychellen! – Abg. Meinl-Reisinger: Wir sind bei den Seychellen!)

Auch wenn wir jetzt bei Transparency International abgerutscht sind – wir sind um zwei Punkte runtergerutscht; wir sind auf Platz 22 von 180 auf der Welt –: Ja, wir wollen ganz hinauf! Das ist unser erklärtes Ziel, und daher werden alle Dinge, die ich Ihnen jetzt noch kurz benennen darf, dazu beitragen, weil sie die Wahrnehmung Österreichs in der Öffentlichkeit, in der Welt verändern und wir dann wieder nach oben rutschen können.

Das Erste ist das Medientransparenzgesetz – es war schon in Begutachtung. Es sichert die Transparenz in den Medienkooperationen mit der öffentlichen Hand.

Jetzt kommt das Korruptionsstrafrecht – das ist derzeit in Begutachtung. Kollege Stefan hat es soeben angesprochen. Es geht darum, den Mandatskauf unter Strafe zu stellen, und es geht darum, Kandidaten in das Korruptionsstrafrecht einzubeziehen. Und ganz klar ist – weil das auch im Hearing ein Thema war –: Wir haben gesagt, Kandidat ist man ab dem Zeitpunkt, wenn ein Neuwahlbe­schluss gefasst wurde oder ein Stichtag festgelegt ist. Wir brauchen im Strafrecht ganz klare, objektive, messbare Kriterien. Wenn etwas einen Tag vorher passiert ist, dann ist es einen Tag vorher passiert. Das ist bei anderen Fristen im Strafrecht genauso.

Die Wählbarkeit zu verlieren ist ein Thema, wo man, glaube ich, auch hinschauen muss. Wir werden ja durch die Begutachtung sehen, worauf sich die ent­sprechenden Rückmeldungen beziehen. Die werden wir uns sorgsam anschauen und einarbeiten.

Wir haben noch vor, das Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen, das Grund­recht auf Informationszugang, das ja für den gesamten staatlichen Bereich gelten soll. An diesem Gesetz wird intensiv gearbeitet. Zentral werden da auch die Länder und Gemeinden eingebunden, denn die sind es ja, die letztendlich dieses Gesetz zum Großteil vollziehen müssen.

Der weisungsfreie Bundesstaatsanwalt, ein Thema, zu dem wir uns verständigt haben, soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Da sind wir dabei, zu prüfen und zu überlegen, wie denn das am besten umgesetzt werden kann, wie das Parlament – und das ist uns ja auch so wichtig – in Bestellung und Kontrolle entsprechend eingebunden werden kann.

Das Thema des fairen Verfahrens wurde von den Proponentinnen und Propo­nenten und den Expertinnen und Experten auch angesprochen. Faires Verfahren: Wir sind im Strafrecht nicht in der digitalisierten Welt angekommen. Der Schutz des Briefgeheimnisses ist ein Grundrecht, das durch das Staats­grundgesetz geschützt ist, meine Damen und Herren. Eine elektronische Post ist noch immer eine Post und ein Brief, und daher müssen wir bei diesen Themen, auch beim Umgang mit SMS und Chats, nachschärfen. Wir müssen uns natürlich auch das Thema des Kostenersatzes im Strafverfahren überlegen.

Meine Damen und Herren, ich möchte heute schon sagen: Vieles wurde getan, vieles ist noch zu tun. Wir sind uns dieser Notwendigkeit bewusst, aber mein Anspruch ist, dass Gesetze so klar formuliert werden, dass sie nicht vom Verfassungsgerichtshof in einem halben Jahr wieder aufgehoben werden. Und ich möchte nicht, dass Gesetze zu unbestimmt oder unverhältnismäßig sind.

Ich bedanke mich noch einmal bei allen Unterstützern des Volksbegehrens, denn wir haben ein gemeinsames Ziel: Korruption mit allen Instrumenten des Rechts­staates zu verfolgen, ein Klima der Integrität und des Vertrauens in die Politik herzustellen und international ein Vorbild zu sein. Das ist unser Ziel. Wenn wir das erreichen, werden wir auch in Sachen Korruptionsbekämpfung in die Cham­pions League aufsteigen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ord­neten der Grünen.)

12.07

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.