13.26

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt ein Volksbegehren zur Abschaffung der GIS-Gebühr vor. Ich möchte, bevor ich auf diese Forderung eingehe, zuerst generell festhalten, dass es natürlich Reformbedarf beim ORF gibt, in mehrfacher Hinsicht, nicht nur bei der Finanzierung.

Wir sind in einer Zeit des Wandels, in einer Zeit, in der lineares Fernsehen von jüngeren Menschen nicht mehr in dem Ausmaß konsumiert wird, wie das früher der Fall war, wie das bei uns der Fall war und noch der Fall ist. Wenn man öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat und wenn es öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben soll – da bin ich vollkommen dafür, dass das so ist –, dann muss man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich auch die Möglichkeit geben, in diese neue Zeit zu gehen. Ich denke, das ist einer der wesentlichen Diskussionspunkte bei einer Reform des ORF, nämlich dafür zu sorgen, dass auch von den Altersgruppen, die jünger sind als wir alle hier, öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt wird, denn öffentlich-rechtlicher Rundfunk bedingt natürlich auch eine hohe Quantität an Zuseherinnen und Zusehern. Das ist eines der Probleme, die zu lösen sind und die meines Erachtens im Zuge die­ser Debatte mit zu lösen sind.

Ich sage es aber auch ganz offen: Im Sinne dieser Debatte habe ich kein Verständnis dafür, dass der ORF-Direktor aus dem Nichts heraus die blaue Seite des ORF einschränkt. Das ist schon etwas, was meines Erachtens höchst kontraproduktiv ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Finanzierung selbst betrifft, habe ich die Signale des Herrn Vizekanzlers aufgenommen, dass sich der Herr Vizekanzler eine möglichst breite Beteiligung und breite Mehrheit bei einer Änderung des Finanzierungsmodells wünscht. Das habe ich gehört, allein mir fehlt ein bisschen der Glaube bis jetzt, denn das, was wir wahrgenommen haben, ist, dass seitens der Grünen ein Finanzierungsmodell entwickelt worden ist und seitens der ÖVP eines entwickelt worden ist. Meine Wahrnehmung ist, dass die Diskussion derzeit eher medial ausgerichtet ist, als dass da verhandelt wird. Ich mag mich täuschen, aber wenn es eine breite Ein­bin­dung geben soll, ist das vielleicht nicht der richtige Weg.

Inhaltlich sind wir der Auffassung, dass im Wesentlichen bei einer Reform der Finanzierung vier Punkte wichtig sind.

Der wichtigste: Die Unabhängigkeit des ORF muss gewahrt bleiben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Brandstötter.) Es kann nicht sein, geschätzte Damen und Herren, dass in Zukunft Regierungsmehrheiten das Programm des ORF bestimmen. Das ist nicht öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Das Zweite ist: Es muss ein gewisser Sparanreiz gegeben sein. Das ist auch wesentlich.

Das Dritte ist: Welches Gebührenmodell es auch immer sein wird, es muss bei einem neuen Gebührenmodell, das Sinn macht, eine soziale Staffelung möglich sein, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Der vierte Punkt ist: Es muss natürlich dem Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes entsprochen werden.

Alles abzuschaffen – und ich wende mich jetzt an die Initiatoren dieses Volksbegeh­­rens – ist nicht unsere Intention. Wir wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen guten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Ihr wollt nur einen Rotfunk!)

13.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.