14.12

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehr­ten Damen und Herren! Hohes Haus! 185 000 Menschen haben sich bei diesem Volksbegehren Wiedergutmachung der Covid-19-Maßnahmen demokratisch geäußert. Das ist gut so, ich bedanke mich bei ihnen. Sie haben ein demokrati­sches Recht für sich in Anspruch genommen, das aufgezeigt hat, dass es gerade bei emotionalisierten Fragen wichtig ist, dass man die Stimme erheben kann, dass man fragen kann, was denn da nicht funktioniert hat und wie wir damit umgehen.

Es hat einiges gegeben, das bei den Covid-19-Maßnahmen nicht so funktioniert hat. Dann stellt sich die Frage: Was war willkürlich? Wer entscheidet, was willkürlich war? Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat einige Maßnah­men dieser Bundesregierung als willkürlich festgestellt. Das heißt, Teile Ihres Volksbegehrens hat gerade diese demokratische Republik, dieser Rechtsstaat, auch aufgegriffen, und das ist gut so. Das zeichnet eigentlich auch diesen Staat aus.

Was wir in der Debatte um die Covid-19-Maßnahmen schon lernen müssen, ist, dass man in einer schwierigen Situation angesichts dieser Emotionalisierung, die da stattgefunden hat – mein Vorredner hat es angesprochen –, eine gemeinsame Linie braucht, wie man damit umgeht, denn man ist eigentlich dem Ziel der Gesundheitserhaltung der Menschen und der Bewältigung der Angst der Menschen verpflichtet.

Da muss man die Bundesregierung kritisieren. Da hat es ein paar Themen gegeben, die nicht ganz so funktioniert haben, wenn es um die medialen Auftritte ging. Also mir zieht es als ehemaligem Gesundheitsminister durchaus alles zusammen, wenn ich bei einem Gesundheitsthema einen General des Bundesheers in Kampfuniform sehe. (Abg. Wurm: Na, das war nett!) Das passt gar nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Ich habe gespürt – und ich kenne die internen Prozesse eines Gesundheitsministeriums –, dass der Pressesprecher des Kanzler­amtes mehr zu sagen gehabt hat als die Gesundheitsexperten im Gesundheits­ministerium.

Das Dritte, was man sich sehr kritisch anschauen muss, ist, wenn grüne Gesund­heitsminister das Arbeiten nach der Pressekonferenz beenden und Themen überlassen. Das war sicher eine der Schwierigkeiten, angesichts derer man etwas tun muss.

Ich glaube, die größte Herausforderung im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen war, dass man den Anspruch auf Schadenersatz für Personen, denen man etwas verbietet, diesen § 32 des Epidemiegesetzes, ausgehebelt hat. Das haben wir als Sozialdemokratie immer kritisiert. (Abg. Belakowitsch: Ja! Völlig richtig! Wir auch! – Abg. Wurm: Alois, du hast es kritisiert, nicht deine Fraktion!) Das halte ich für den größten Fehler. Diese Kosten, die da entstanden sind, sind eigentlich Demokratiekosten, sind eigentlich auch Kosten, vor denen wir gewarnt haben. (Abg. Wurm: Du! Du hast gewarnt, aber deine Fraktion nicht!)

Ich erinnere daran, wir haben als Sozialdemokratie – meine Fraktion hat da dage­gengestimmt – ganz deutlich davor gewarnt. (Abg. Wurm: Du schon, aber deine Fraktion nicht! – Abg. Belakowitsch: Nein, Alois!) Damit sollte man sich auseinan­der­setzen. Als eine weitere Gesundheitsmaßnahme wünsche ich mir, dass wir dieses Prinzip, wonach die Gesellschaft den Schaden trägt, wenn man von einer einzelnen Person etwas verlangt, wieder beachten. Das hätte uns viel erspart. Die ganze Cofag hätten wir nicht gehabt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.