14.20

Abgeordnete Mag. Bettina Rausch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren hier bei uns im Haus, auf der Galerie und zu Hause vor Ihren Bildschirmen! Wir diskutieren und debat­tie­ren jetzt zum ersten Mal das Kinderrechte-Volksbegehren in erster Lesung hier im Parlament, das in Summe über 172 000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Dem möchten wir, dem möchte ich an dieser Stelle Respekt zollen und den Initiatorinnen und Initiatoren auch dafür danken, dass sie dieses Instrument der Demokratie und der demokratischen Beteiligung genutzt haben.

Zum Inhalt sei gesagt: Es ist immer sinnvoll, die Anliegen, das Wohl von Kindern auf die Agenda zu bringen und auch in den Mittelpunkt unserer Diskussion zu stellen. Viele Menschen haben dazu natürlich schon sehr sinnvolle Dinge gesagt, aber vielleicht auch um dieses Thema einzuordnen: Ich möchte den Autor der „Chroniken von Narnia“ zitieren, Clive Staples Lewis, der einmal gesagt hat: „Kinder halten uns nicht von Wichtigerem ab. Sie sind das Wichtigste.“ – und das jedenfalls wieder einmal für die nächsten Minuten hier im Hohen Haus.

Die fünf zentralen Anliegen des Volksbegehrens sind sehr umfassend, sehr weitreichend. Sie sind unterschiedlich in ihrem Regelungsbedarf, in ihren Zuständigkeiten, aber mitunter auch sehr komplex, auch wenn es nur wenige Worte sind, die da zu Papier gebracht wurden. Deshalb ist es gut, dass wir jetzt in einen Prozess einsteigen können, in dem es Zeit und Raum gibt, diese Anliegen auch umfassend zu diskutieren – Zeit und Raum, dass man nachfragen kann, wie denn das eine oder andere konkret gemeint wurde, und wir auch lösungsorientiert darauf schauen können, was davon umgesetzt werden kann.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle aber auch, darauf hinzuweisen, dass wir schon einiges, schon vieles geschafft haben, was die Rechte und Chancen von Kindern in Österreich betrifft. Da können wir, glaube ich, mit Fug und Recht auch stolz darauf und froh darüber sein, nicht nur im Vergleich mit anderen Ländern etwa, sondern auch im zeitlichen Verlauf ist hier einiges gelungen. Das sprichwörtliche Glas ist da aus meiner Sicht jedenfalls deutlich mehr als halb voll.

Als Familienpartei, als die wir uns als Volkspartei verstehen, haben wir sehr viel für Familien und Kinder in den letzten Jahren auf den Weg gebracht, auch innerhalb der Regierungskonstellationen, in denen wir tätig sein durften. Ich denke an den Familienbonus Plus, seine Einführung und auch dessen Ergänzung und Erhöhung. Ich denke an die Kindergartenmilliarde, den Ausbau der schuli­schen Ganztagesbetreuung und an viele Initiativen, die in Ländern und Gemeinden darauf folgen. Ich denke an die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen – auch historisch –, die uns gelungen ist, oder auch die Anhe­bung des Kindermehrbetrags im Rahmen der ökosozialen Steuerreform. Wir haben die Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe erhöht. Wir haben mit Arbeitszeitflexibilisierungen, dem Homeofficepaket und all diesen Maßnahmen in Summe Kindern und ihren Familien mehr Geld und damit mehr Freiheit, mehr Spielraum, und mit gesetzlichen Maßnahmen mehr Flexibilität verschafft.

Ich denke, das sind gute Rahmenbedingungen, auf die wir mit Fug und Recht stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Shetty: Was hat das mit dem Volksbegehren zu tun?) – Das zu den gesetzlichen und auch finanziellen Rahmenbedingungen.

Kinderrechte, die ja auch im Fokus des Volksbegehrens stehen, nehmen wir sehr ernst. Unser Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern ist da unmissverständlich, daher möchte ich es jetzt auch zitieren, Artikel 5: „Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leids, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.“

Es gilt natürlich, diese verfassungsrechtliche Bestimmung immer wieder mit Leben zu erfüllen und auf die Höhe der Zeit zu bringen und weiterzuentwickeln. Deshalb ist über den Ministerrat und die Bundesregierung ein Maßnahmen­paket zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht worden.

Dreierlei Aspekte sind mir da noch wichtig zu nennen, wir haben das auch ges­tern in der Aktuellen Stunde diskutieren können. In der Prävention sollen Kinderschutzkonzepte implementiert werden, die internationalen Standards des UN-Kinderrechtsausschusses entsprechen. Also wir wollen in der Vorbeugung schon eine Menge tun, in diese investieren und sie entsprechend verbessern. Es wird vonseiten der Bundesregierung eine umfassende Kinderschutzkampagne geben und einen Sonderbereich für Onlinekindermissbrauchsdelikte in den Landes­kriminalämtern.

Auch Verschärfungen – das ist der zweite Aspekt – im Strafrecht sollen folgen. Wir benennen auch erstmals sexuellen Missbrauch von Kindern als das, was er ist, durchgängig und konkret, nämlich als Missbrauch und nicht etwa ver­harmlosend wie bisher als Pornografie, die ja immer auch die Zustimmung der Betroffenen, der Leidtragenden voraussetzen würde, die hier nicht gegeben ist.

Zu guter Letzt – und das ist besonders wichtig –: Für all jene, wo es leider Gottes doch zu Übergriffen kommt, wird es im Opferschutz weitere konkrete Maßnahmen geben, Verstärkung in der psychosozialen Nachbetreuung und bei Familienberatungsstellen, aber auch – sehr wichtig – in der Arbeit mit Täterinnen und Tätern nach dem Strafvollzug.

Insofern, denke ich, haben wir da einiges auf den Weg gebracht, was, so hoffe ich, auch im Sinne der Initiatorinnen und Initiatoren, Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens ist.

Ich persönlich, meine Fraktion, wir begrüßen diese Initiative. Der Ausschuss für Familie und Jugend wird sich umfassend damit beschäftigen. Unsere Bundes­regierung und wir hier im Parlament – das sei allen versichert, denen das Thema wichtig ist –, wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Schutz und die Unterstützung unserer Kinder eine der höchsten Prioritäten bleibt.

Auch im Sinne des Volksbegehrens, das ja gelebte Bürgerbeteiligung und Demokratie ist, möchte ich sagen: Viele, viele Menschen tun uns das gleich. In Österreich, glaube ich, haben wir eine lebendige Bürgerinnen-, Bürger­gesell­schaft, die sich da einbringt. Nicht nur die Behörden können Kinderrechte garantieren, es sind wir alle, die wir uns jeden Tag dafür einsetzen. Vielen Dank Ihnen allen, die das tun! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Christian Oxonitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.