14.36

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen! Liebe Zuseher! Die Rede der Kollegin Rausch lässt einen schon etwas sprachlos zurück. (Abg. Zarits: Du redest ja gerade!) Sie sagen einerseits, dass Sie das Kinderrechte-Volks­begehren begrüßen, und zählen dann andererseits auf, was Sie nicht alles getan hätten. Da frage ich mich schon, ob Sie das Volksbegehren überhaupt gelesen haben. Ich sage Ihnen: Dieses Volksbegehren ist notwendig aufgrund Ihrer Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeord­neten der SPÖ.) Deswegen ist es, glaube ich, nicht angebracht, sich in diesem Zusammenhang groß für etwas zu loben, was man scheinbar getan hat.

Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern sagt: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit.“ – So lautet Artikel 1 des Bundesverfassungs­gesetzes über die Rechte von Kindern.

Das hört sich sehr abstrakt an, da kann man sich viel und wenig darunter vorstellen. Deswegen muss dieses Bundesverfassungsgesetz mit Leben erfüllt werden, mit anderen Gesetzen, mit einem entsprechenden Handeln in der Verwaltung. Das ist etwas, wo die Regierung, die Regierungen der letzten Jahre, aber insbesondere diese Regierung extrem auslassen.

Ich möchte vielleicht nur aufzählen, was wir alles an Anträgen eingebracht haben, um eben dieses Bundesverfassungsgesetz mit Leben zu erfüllen: Ein Antrag des Kollegen Bernhard beispielsweise – ein gesundes Mittagessen für alle Kinder – wurde vertagt.

Ein Antrag von uns, den Schwimmunterricht für Kinder auszubauen – in Österreich können 160 000 Kinder zwischen fünf und 19 Jahren nicht schwim­men –: Dieser Antrag wurde vertagt.

Ein Antrag, der darauf abzielt, das Pensionssystem grundlegend zu reformieren und damit auch im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes die Zukunftschancen der Kinder und der nächsten Generationen zu wahren: Dieser Antrag wurde vertagt.

Die Einrichtung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen der Kinderrechtskonvention: Der Antrag wurde von Ihnen vertagt.

Die Aufnahme von notleidenden Kindern aus Moria – 100 Kinder aus Moria aufzunehmen, Sie können sich erinnern –: Dieser Antrag wurde von Ihnen vertagt.

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag: Dieser Antrag wurde von Ihnen vertagt.

Ein Monitoringausschuss zu den Kinderrechten: Auch das wurde von Ihnen vertagt.

Das waren jetzt nur unsere Anträge, auch die SPÖ und andere Fraktionen haben Anträge eingebracht, das heißt, es war nur ein kleiner Ausschnitt. Aber darüber hinaus: Wo bleibt denn die staatliche Unterhaltsgarantie? Wo bleibt denn der fehlende Nationale Aktionsplan Ernährung? – Sogar der Rechnungshof mahnt das ein. Und wann hören die Regierung und ihre Verwaltung auf, Kinderrechte in der Ausübung der Verwaltung regelrecht zu missachten? – Ich sage nur das Stichwort Abschiebung von Kindern mitten in der Nacht.

Ich würde mir wünschen, insbesondere wenn ich Kollegin Rausch zuhöre: weniger Worte, mehr Handeln! – Und natürlich: Von unserer Seite gibt es Unter­stützung für dieses Volksbegehren. (Beifall bei den NEOS.)

14.40

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.