14.44

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sie haben es schon angesprochen: Wir behandeln jetzt das Volksbegehren Recht auf Wohnen. Ich darf kurz den Inhalt zitieren, nämlich:

„Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:

Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen.

Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.“ – Dieses Volksbegehren wurde von insgesamt 134 664 Menschen unterstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Zweifel ist Wohnen substanziell für die Menschen in unserem Land, für uns alle. Daher ein Danke den Initiatoren für diese Initiative.

Überlegt man sich die Intention dieses Volksbegehrens, ergeben sich doch einige Fragezeichen. Eine wesentliche Forderung ist die Unterstützung beim Erwerb und der Erhaltung von Wohneigentum. Wenn ich die Forderung richtig verstehe, soll daraus ein einklagbares Grundrecht werden. Ich stehe für das Wohneigen­tum – damit kein Missverständnis entsteht –, aber die Umsetzung eines solchen Grundrechts übersteigt meine Vorstellungskraft. Wenn man Wohneigentum erwerben und erhalten möchte, gibt es dafür eine Reihe von staatlichen Unterstüt­zungsmaßnahmen: vom Bundessanierungsscheck im Bereich der Erhaltung bis hin zur Wohnbauförderung mit der Möglichkeit eines Eigenmittelersatzdarlehens der Länder.

Bei der zweiten Forderung geht es um eine kostenfreie Unterkunft für jene Menschen, die sich keine Unterkunft leisten können. Begründet wird dies damit, dass es in Österreich noch immer Obdachlose gibt. Dazu darf ich mit den Bemühen der Bundesländer argumentieren. So wurde und wird zum Beispiel in Oberösterreich die Delogierungsprävention weiter ausgebaut. Es wurde ein Kautionsfonds geschaffen, aus dem Menschen, die Hilfe brauchen, noch effi­zienter und mit weniger bürokratischem Aufwand bei Mietrückständen, Kautionen und Baukostenbeiträgen unterstützt werden.

Insgesamt darf ich noch einmal auf die Maßnahmen des Bundes zur Abfederung der Wohnkosten hinweisen: Wohnschirm, Stromkostenbremse, Teuerungs­absetzbetrag, Aufstockung der Mittel zur Wohnungs- und Energiesicherung, Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe, Abschaffung der kalten Pro­gression, um nur einige zu nennen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Volksbegehren wird nach der heutigen Debatte dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zugewiesen und dort ausführlich diskutiert. Dazu sind auch die Proponenten des Volksbegehrens eingeladen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Ruth Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.